[Hinweis] Datenschützer kritisiert Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Gamma-Ray

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Datenschützer kritisiert Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Abruf von Kontendaten von jedermann droht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Nachbesserungen beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit angemahnt. Das Gesetz ermöglicht ab April den Abruf von Kontendaten durch Finanzämter und andere staatliche Stellen. "Die Steuerehrlichkeit wird ja nicht dadurch befördert, dass neben der Steuerverwaltung auch diverse andere Behörden den Zugriff erhalten", kritisierte Schaar in einem Gespräch mit dem Handelsblatt (Montagsausgabe). "Wir haben im Bereich der Finanztransaktionen bereits eine erhebliche Überwachungstiefe und -breite erreicht", sagte Schaar.

Er frage sich, ob ein so weitgehender Eingriff in das Bankgeheimnis wirklich nötig sei. Es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Hoffnungen setzt Schaar auf das Bundesverfassungsgericht. Das oberste Gericht muss noch vor dem 1. April über eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld entscheiden.
 
Re: Datenschützer kritisiert Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Original geschrieben von Gamma-Ray
........Es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde...............

Doch zu Recht, oder? Deutschland ist ein Staat der Steuerbetrüger - und das staatlich gefördert.....
 
Vielleicht auch mit dem Ergebnis: Die kleinen werden gehängt, die großen läßt man laufen.

Prinzipiell habe ich nichts dagegen, wenn der Maßstab für alle gleich ist. :)
 
Nicht falsch verstehen: Ich heisse diese Aushebelung des Bankgeheimnisses NICHT für gut!

Nur die Vorverurteilung der Steuerzahler als Steuersünder hat schon ihre Berechtigung :angel.
 
Hat jemand Interesse, dass ich mal diverse URLs von Banken aus Österreich, Liechtenstein und der Schweiz angebe ? :D

Gruss
Tim
 
floet2.gif
Was denn, sowas gibt es wirklich?
 
Entwarnung: Vorerst keine Kontenabrufe per Knopfdruck
Wegen technischer Probleme sind elektronische Abfragen frühestens vom kommenden Jahr an möglich

Unabhängig von der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es vom 1. April an nicht zu den umstrittenen elektronischen Kontenabfragen kommen. Das Bundesfinanzministerium räumte am Dienstag auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung (Mittwochsausgabe) ein, dass es technische Probleme gebe, die das elektronische Übermitteln der Kontendaten vorerst unmöglich machten. Abfragen würden deshalb zunächst nicht wie geplant per Knopfdruck, sondern stattdessen per Hand und mithilfe eines Formulars erfolgen müssen. "Das hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Zahl der tatsächlichen Kontenabrufe, die in dieser Übergangszeit relativ gering sein wird", hieß es aus dem Ministerium. Frühestens 2006 rechne man mit einer Lösung.

Vom 1. April an sollen Finanzämter und andere Behörden über das Bundesamt für Finanzen (BfF) auf die Kontendaten jedes Bankkunden in Deutschland Zugriff nehmen können - ohne dass es dafür den Verdacht einer Straftat bräuchte. Dabei erfahren die Ämter den Namen, Geburtsdatum oder die Anschrift eines Kunden, nicht aber den Kontostand. Erst wenn sich ein Verdacht ergibt, können die Behörden bei der Bank gezielt nach dem Guthaben fragen. Datenschützer und Juristen befürchten einen Überwachungsstaat und eine Flut von Abfragen. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich an diesem Donnerstag über einen Eilantrag entscheiden, mit dem eine Volksbank und ein Notar das Inkrafttreten der neuen Regeln verhindern wollen. Doch möglicherweise werden jetzt allein schon die technischen Probleme bei den Kontenabfragen dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht das Bedürfnis für eine Eilentscheidung verneint.

Ursprünglich war geplant, dass die Finanzämter sofort vom 1. April an vollelektronisch über das BfF, eine dem Finanzministerium unterstellte Bundesbehörde, Zugriff auf die Daten erhalten. Doch dafür hätten sich das Bundesamt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Zentrale Kreditausschuss, die Dachorganisation der deutschen Kreditwirtschaft, rechtzeitig auf eine gemeinsame Schnittstellen-Spezifikation einigen müssen. Denn die Bafin kann bereits seit zwei Jahren auf die Datensätze bei den Banken zugreifen. Diese "Kontenevidenzzentrale" wurde im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 eingerichtet, um organisierte Geldwäsche und die Finanzsysteme von Terror-Organisationen zu bekämpfen.

Da sich die Beteiligten jedoch nicht einigen konnten, musste sich das Finanzministerium etwas anderes einfallen lassen, um den Starttermin 1. April einhalten zu können. In Abstimmung mit den Ländern hat es in den vergangenen Tagen Vordrucke für Formulare entworfen, über die die Behörden ihre Anfragen an das Bundesamt für Finanzen richten können. Diese Formulare sehen unter anderem vor, dass nicht mehr der jeweilige Sachbearbeiter allein über eine Abfrage entscheiden darf, sondern dass er die Unterschrift seines Vorgesetzten braucht. Zudem muss er darlegen, warum der Kontenabruf erforderlich ist.
 
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