Datenschützer kritisiert Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Abruf von Kontendaten von jedermann droht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Nachbesserungen beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit angemahnt. Das Gesetz ermöglicht ab April den Abruf von Kontendaten durch Finanzämter und andere staatliche Stellen. "Die Steuerehrlichkeit wird ja nicht dadurch befördert, dass neben der Steuerverwaltung auch diverse andere Behörden den Zugriff erhalten", kritisierte Schaar in einem Gespräch mit dem Handelsblatt (Montagsausgabe). "Wir haben im Bereich der Finanztransaktionen bereits eine erhebliche Überwachungstiefe und -breite erreicht", sagte Schaar.
Er frage sich, ob ein so weitgehender Eingriff in das Bankgeheimnis wirklich nötig sei. Es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Hoffnungen setzt Schaar auf das Bundesverfassungsgericht. Das oberste Gericht muss noch vor dem 1. April über eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld entscheiden.
Abruf von Kontendaten von jedermann droht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Nachbesserungen beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit angemahnt. Das Gesetz ermöglicht ab April den Abruf von Kontendaten durch Finanzämter und andere staatliche Stellen. "Die Steuerehrlichkeit wird ja nicht dadurch befördert, dass neben der Steuerverwaltung auch diverse andere Behörden den Zugriff erhalten", kritisierte Schaar in einem Gespräch mit dem Handelsblatt (Montagsausgabe). "Wir haben im Bereich der Finanztransaktionen bereits eine erhebliche Überwachungstiefe und -breite erreicht", sagte Schaar.
Er frage sich, ob ein so weitgehender Eingriff in das Bankgeheimnis wirklich nötig sei. Es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Hoffnungen setzt Schaar auf das Bundesverfassungsgericht. Das oberste Gericht muss noch vor dem 1. April über eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld entscheiden.