Provider haben gegenüber Staatsanwaltschaft Auskunftspflicht

Bio-logisch

Moderator
Teammitglied
Das Landesgericht Stuttgart hat gurteilt, dass der Provider T-Online die Anschrift eines Kunden herrausgeben muss, dessen IP von der Staatsanwaltschaft als Quelle pornographischer Inhalte ausgemacht wurde.

Laut dem Gericht ist kein richterlicher Beschluss erforderlich, wenn die IP und der genaue Zeitpunkt bekannt sind.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57111

Tja Leute, es wird eng :sex ;)
 
Wenn es um Kinderpornografie geht, finde ich das korrekt. Ich frage mich aber sowieso, warum das alles über das Internet laufen muß, wenn die entsprechenden Läden überquillen mit dem Zeug.
 
Solange es sich um Kinderpornographie handelt finde ich es O.K. Andererseits könnte ich mir aber vorstellen, dass dann auch in anderen Fällen den Providern dieser "Vorwurf" untergejubelt wird, wenn es eigentlich um andere Vorwürfe geht z.B. in Richtung Urheberrecht.
 
Da hatte ich wohl zusehr GammaRays Beitrag im Kopf. :D Da kann ich mir nur denken, dass jemand das ganze ohne Verifizierung offen ins Netz gestellt hat und dies ist natürlich genauso strafbar und nicht zu rügen!
 
Laut dem Gericht ist kein richterlicher Beschluss erforderlich, wenn die IP und der genaue Zeitpunkt bekannt sind.

Da es zu diesen Themen ja reichlich Urteile gab, und mittlerweile so ziemlich jede Rechtsauffassung darin vorkam, kann sich ja nun jeder das Gewünschte aus dem Bestand an Entscheidungen rausfischen, was er grade braucht.

Daß ein Gerichtsurteil als eine richtungsweisende, gesetzesergänzende und als Grundlage für eigenes Handeln verwendbare Entscheidung ist, ist spätestens seit Urteilen, die mit dem Medium Internet zu tun haben, passé. Leider.

Jeder Prozess ist wieder neu und jedes Urteil unvorhersehbar. Daß solche Zustände zu einer derben Verunsicherung bei jeglichen Aktivitäten im Internet führen, empfinde ich persönlich als einen unhaltbaren Zustand.


salayna
 
Oben