[Hinweis] Internetadresse nicht absetzbar

Gamma-Ray

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Internetadresse nicht absetzbar

Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt: Kosten für Übernahme einer Internetadresse nicht absetzbar

URL ist kein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut

Die Kosten für die Übernahme einer Internetadresse können einem Gerichtsurteil zufolge nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Es handele sich bei den Aufwendungen weder um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut, noch um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, heißt es in einem am Freitag in Neustadt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1431/03).

Das Gericht wies damit die Klage eines Geschäftsmannes von der Mosel gegen sein Finanzamt zurück.

Falls ihr mal in die Situation kommt! ;)
 
Kann ich nur begrüßen! Viele "bekannte" Internetadressen wurden teuer verkauft und gekauft auch in der trügerischen Hoffnung die Kosten absetzen zu können!
 
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