US-Musikindustrie muss Schlappe einstecken
Gericht: Daten von Nutzern, die Musik downloaden, sind geschützt
Die US-amerikanische Musikindustrie darf Internetanbieter nicht zwingen, die Daten von Nutzern preiszugeben, die Musik aus dem Netz herunterladen. Dies entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in Missouri und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Berufungsgerichts in Washington. Beide Gerichte entschieden somit gegen Bemühungen des Musikverbandes RIAA, dass Internet Provider die Nutzer namentlich nennen müssten, die urheberrechtlich geschützte Musiktitel über das Internet herunterladen und zum Tausch anbieten.
Im neuerlichen Fall entschied das Gericht in Missouri, dass Charter Communications, einer der größten Internetanbieter im Land nicht für 93 Nutzer verantwortlich sei, die angeblich 100.000 urheberrechtlich geschützte Titel getauscht hätten, sagte der Richter. Die Rolle des ISP sei darauf beschränkt, Daten innerhalb seines Netzwerkes weiterzuleiten.
Inzwischen ist der Musikverband dazu übergegangen, Klage gegen Unbekannt zu erheben, so genannte "John Doe"-Verfahren, wobei sich die Kläger auf die Internetadresse des Unbekannten stützen. Über den gerichtlichen Weg muss der Internetanbieter dann doch die Nutzerdaten preisgeben. Dieser Prozess ist jedoch weitaus langwieriger und vor allem kostspieliger für die Musikindustrie. Trotzdem hieß es seitens der RIAA, werde man nicht davon ablassen.
Gericht: Daten von Nutzern, die Musik downloaden, sind geschützt
Die US-amerikanische Musikindustrie darf Internetanbieter nicht zwingen, die Daten von Nutzern preiszugeben, die Musik aus dem Netz herunterladen. Dies entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in Missouri und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Berufungsgerichts in Washington. Beide Gerichte entschieden somit gegen Bemühungen des Musikverbandes RIAA, dass Internet Provider die Nutzer namentlich nennen müssten, die urheberrechtlich geschützte Musiktitel über das Internet herunterladen und zum Tausch anbieten.
Im neuerlichen Fall entschied das Gericht in Missouri, dass Charter Communications, einer der größten Internetanbieter im Land nicht für 93 Nutzer verantwortlich sei, die angeblich 100.000 urheberrechtlich geschützte Titel getauscht hätten, sagte der Richter. Die Rolle des ISP sei darauf beschränkt, Daten innerhalb seines Netzwerkes weiterzuleiten.
Inzwischen ist der Musikverband dazu übergegangen, Klage gegen Unbekannt zu erheben, so genannte "John Doe"-Verfahren, wobei sich die Kläger auf die Internetadresse des Unbekannten stützen. Über den gerichtlichen Weg muss der Internetanbieter dann doch die Nutzerdaten preisgeben. Dieser Prozess ist jedoch weitaus langwieriger und vor allem kostspieliger für die Musikindustrie. Trotzdem hieß es seitens der RIAA, werde man nicht davon ablassen.