[Hinweis] Ab Januar gehen verdächtige E-Mails CC an die Polizei

Gamma-Ray

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Ab Januar gehen verdächtige E-Mails CC an die Polizei

Wenn ihr noch was wichtiges zu verschicken habt...... :D

Eine neue Verordnung erlaubt es dem Staat, den E-Mail-Verkehr besser zu überwachen. Ab dem 1. Januar 2005 haben Kommunikationsanbieter die für staatliches Lauschen erforderliche Technik einzurichten - auf eigene Kosten. Datenschützer und die betroffene Provider sind empört.

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"Es rechnet sich nicht mehr", klagt Frank Simon, Geschäftsführer des Providers ECCE TERRAM im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Der Diensteanbieter stellt zum Ende des Jahres seine E-Mail-Angebote ein. Simon kapituliert vor den neuen Verpflichtungen nach der TKÜV - der Telekommunikations-Überwachungsverordnung.

Seit dem Ende des Bundespost-Monopols läuft die Telekommunikation der Bürger nicht mehr über den Staat selbst. Wollen Ermittler nun mitlauschen, müssen die Behörden erst einmal die ausgetauschten Inhalte in die Hände bekommen. Das geht nicht, ohne die Provider in die Pflicht zu nehmen.

Grundsätzlich regelt das schon seit 1996 das Telekommunikationsgesetz (TKG), und seit Anfang 2002 beschreibt die TKÜV im Detail, wie Anbieter den staatlichen Lauschern zur Seiten stehen müssen. Eine Übergangsfrist gewährte einen Aufschub, doch damit ist zum 1. Januar 2005 Schluss. E-Mail-Provider müssen aufwendige Hardware-Schnittstellen anschaffen, welche dann E-Mails der Kunden in die Ermittler-Hände legen.

Doch neue rechtliche Lausch-Möglichkeiten gibt die TKÜV den Sicherheitsbehörden damit nicht an die Seite. Statt Pauschalüberwachung und Vorratsspeicherung dürfen weiterhin nur einzelne Bürger belauscht werden, wenn sie verdächtig sind, bestimmte Straftaten begangen zu haben. Auch muss die Überwachung richterlich abgenickt werden. Erst dann treten die Provider auf den Plan. Mit den nun anzuschaffenden Gerätschaften.

"Unverhältnismäßig"

Internet-Pionier Frank Simon: Teilrückzug wegen der Kosten
Vordergründig sind Big-Brother-Sorgen damit unbegründet. Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, wies gegenüber SPIEGEL ONLINE auf die derzeit geringe Bedeutung des staatlichen Lauschens im Internet hin: "Die Kommunikationsüberwachung in diesem Bereich wird überschätzt."

In der Tat nennt die Statistik für das Jahr 2002 gerade einmal fünf Anordnungen zum Abfangen von E-Mails. Für das Jahr 2003 fehlen noch offizielle Daten; auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE nannte das Wirtschaftsministerium 144 Lauschvorgänge. Damit entfallen nur gut 0,5 Prozent der Überwachungen auf den E-Mail-Bereich - Telefone werden wesentlich häufiger angezapft.

Genau das löst aber Entrüstung seitens der Provider aus.

Unverhältnismäßig sei die Verpflichtung der Provider, teure Schnittstellen anzuschaffen. "Viele Unternehmen müssen in Überwachungstechnik investieren, ohne jemals eine Anordnung zu bekommen", gibt Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender vom Verband der deutschen Internetwirtschaft, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE zu bedenken. Mit Einstiegskosten von "20.000 Euro aufwärts" rechnet der Verband; hinzu kommen laufende Kosten für den Betrieb der Überwachungsvorrichtungen. Schätzungsweise 2000 bis 2500 Unternehmen sind betroffen, meist aus dem Mittelstand. Ernste "finanzielle Schwierigkeiten" fürchtet dort der Brachenverband.

Das Wirtschaftsministerium verweist auf Ausnahmen. Für Anbieter mit weniger als 10.000 Teilnehmer regelt die TKÜV Erleichterungen, und bei weniger als 1000 Teilnehmern muss die teure Hardware gar nicht mehr angeschafft werden, auch wenn die Provider weiterhin verpflichtet bleiben, mitzuhelfen.

Die Reichweite dieser Ausnahmen ist derzeit aber gar nicht abschließend geklärt. Das TKG versteht "Teilnehmer" als bloße Vertragspartner, doch etwa bei Resellern kann ein Vertrag Tausende Nutzer umfassen. Hätte in einer Kette von Zwischenhändlern kein Beteiligter mehr als 1.000 Kunden, wäre nirgendwo eine Abhörbox erforderlich. Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE erteilt das Wirtschaftsministerium dieser Interpretation eine Abfuhr. Entscheidend sei ausschließlich die Zahl der "Endkunden". Und bei Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro dürften die Provider ohnehin wenig Lust auf Tricksereien haben.

Im Gegenteil betont der Branchenverband eco, dass sich kein Provider aus der Pflicht stehlen wolle. "Denn das Internet ist schließlich unsere Geschäftsgrundlage" kommentiert Michael Rotert gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Kostenloser Selbstbedienungsladen

Zum 1.1.2005 droht damit eine Zwickmühle. Einerseits wirken umfangreiche Verpflichtungen der Provider bei nur wenigen Überwachungen unangemessen. Andererseits sorgen sich Datenschützer schon heute über die jährlich deutlich steigende Anzahl von Überwachungen. Bisher trug vor allem der Bereich der (Mobil-) Telefonie dazu bei. Sollen nun auch im Bereich E-Mail-Kommunikation die staatlichen Lauscher bequemer versorgt werden, dürfte auch dieser Bereich anziehen und die Zunahme der Überwachungseingriffe insgesamt noch steiler ansteigen.

Provider stöhnen wegen der Kosten, Datenschützer befürchten mehr Überwachungen, und der Bürger sieht sich einer vereinfachten Überwachung ausgesetzt. Nur die staatlichen Lauscher freuen sich einmal mehr. Zum 1. Januar öffnet für sie der kostenlose Selbstbedienungsladen.

Quelle
 
1984 wir kommen!

Tja, was soll man dazu noch sagen? In den 90er musste ja noch das organisierte Verbrechen als Vorwand für den großen Lauschangriff und Co. hinhalten. Jetzt haben wir ja Gott sei Dank noch den Osama.

Wobei ich mich in letzter Zeit frage wo die wahren Verbrecher und Terroristen sitzen.

EDIT: Da war der Bio schneller. :D
 
Doch neue rechtliche Lausch-Möglichkeiten gibt die TKÜV den Sicherheitsbehörden damit nicht an die Seite. Statt Pauschalüberwachung und Vorratsspeicherung dürfen weiterhin nur einzelne Bürger belauscht werden, wenn sie verdächtig sind, bestimmte Straftaten begangen zu haben. Auch muss die Überwachung richterlich abgenickt werden. Erst dann treten die Provider auf den Plan. Mit den nun anzuschaffenden Gerätschaften

Ich glaube dieser Passus ist der entscheidene.

Noch haben wir nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Tschuess, Tom-Online
 
So traurig diese Tatsache auch ist, die Überschrift ist irreführend. Es ist nicht so, dass staatliche Organe nun nach Belieben auf unsere Mails zugreifen dürfen oder per Volltextsuche nach kritischen Inhalten scannen. Die Provider müssen lediglich die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass in begründeten Verdachtsfällen ein schneller Zugriff möglich ist.
Das ist natürlich schlimm, weil somit eher die Gefahr droht, dass auch bei eher harmlosen Geschichten einfach mal auf Verdacht die elektronische Post durchsucht wird, aber man darf auch nicht vergessen, dass hier lediglich eine Ausnahme ausläuft. Die TKÜV gilt in dieser Form schon länger für viele andere Bereiche und nun eben auch für elektronische Post.
 
Mal ne Frag, die mir vorhin beim radeln eingefallen ist.

Wenn die Provider Mails von einzelnen Personen weierleiten müsen, könnte man dann nicht theroetich die Ziel E-Mail Adree in Efahrung bringen?
Ich frage mich, ob die einen effektiven Spam Scanner haben? Und was würde passieren, wenn jeder per BCC seine Mails per Kopie direkt an die entsprechenden Organe weiterleitet?
Dabei denke ich an Arbeitsaufwand, Traffikosten und eine Überschwemmung an Datenmüll.

Könnte man das system nicht so theoretisch lahmlegen?
 
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