[Hinweis] Kunde wider Willen: "T-Com auf Kundenfang für Optionstarife"

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Kunde wider Willen: "T-Com auf Kundenfang für Optionstarife"

Verbraucherschützer erheben schwere Vorwürfe

Verbraucherschützer erheben schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Telekom. Werber sollen den Kunden der Festnetztochter T-Com unberechtigt Tarifpakete in Rechnung stellen. So mancher Kunde der Deutschen Telekom könne sich derzeit nicht erklären, weshalb die T-Com ihm Leistungen in Rechnung stellt, die er gar nicht vereinbart hat. Auf der Telefonrechnung der Betroffenen tauche plötzlich zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag für den Telefonanschluss ein monatlicher Grundpreis für eine Tarifoption auf, wie zum Beispiel für AktivPlus, für Calltime 120 oder den XXL-Tarif. Manchen Verbrauchern flattert zuvor eine Auftragsbestätigung ins Haus für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht ausgelöst hatten. Etliche erinnern sich dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte. Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet.

"Offensichtlich wurden einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen", rät Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftaucht, sollte die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Falle obliege es der T-Com, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen, wenn sie Geld dafür haben will.

Die Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass sich insbesondere hoch betagte Verbraucher kaum in der Lage sehen, sich gegen die Marketing-Methoden der T-Com wie auch anderer Anbieter am Telefon und an der Haustür erfolgreich zur Wehr zu setzen. Oft kommen dann die Angehörigen oder die Nachbarn zu den Verbraucherschützern, um Rat und Hilfe zu holen. "Mit solch rüden Methoden gewinnen die Firmen ganz gewiss keine begeisterten Kunden" meint Voß. "Im Gegenteil, damit wird ihr Ruf geschädigt und Misstrauen auch gegen ihre Produkte geweckt."

Da fragt man sich doch glatt, wofür das "T" vor dem "Com" steht. Für Terror-Com :confused

Dann lieber Terror -Geh. :p
 
Oben