VATM: Klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz
Die Deutsche Telekom vertreibt seit kurzer Zeit Endgeräte der Firma Siemens, die mittels technischer Voreinstellungen am Gerät Call-by-Call und Preselection verhindern. "Dadurch wird dem Verbraucher die Nutzung des Angebots alternativer Verbindungsnetzbetreiber praktisch unmöglich gemacht", so der Verband der Telekomwettbewerber VATM heute in Köln. Die Geräte stellten generell die Deutsche Telekom-Netzkennzahl "01033" der gewählten Nummer voran - auch dann, wenn der Kunde über Preselection voreingestellt ist oder eine Sparvorwahl über Call-by-Call gewählt hat. Das Telefon überschreibe aktiv die gewählte Sparvorwahl.
"Die Deutsche Telekom versucht somit auf technischer Ebene die rechtliche Verpflichtung, Call-by-Call und Preselection diskriminierungsfrei anzubieten, auszuhebeln und - unterstützt von Siemens - fairen Wettbewerb zu verhindern", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, der ein schnelles Eingreifen der Regulierungsbehörde forderte. Die Wettbewerber halten sich aber auch andere rechtliche Möglichkeiten, insbesondere Schadensersatzansprüche vor.
Die Deutsche Telekom vertreibt seit kurzer Zeit Endgeräte der Firma Siemens, die mittels technischer Voreinstellungen am Gerät Call-by-Call und Preselection verhindern. "Dadurch wird dem Verbraucher die Nutzung des Angebots alternativer Verbindungsnetzbetreiber praktisch unmöglich gemacht", so der Verband der Telekomwettbewerber VATM heute in Köln. Die Geräte stellten generell die Deutsche Telekom-Netzkennzahl "01033" der gewählten Nummer voran - auch dann, wenn der Kunde über Preselection voreingestellt ist oder eine Sparvorwahl über Call-by-Call gewählt hat. Das Telefon überschreibe aktiv die gewählte Sparvorwahl.
"Die Deutsche Telekom versucht somit auf technischer Ebene die rechtliche Verpflichtung, Call-by-Call und Preselection diskriminierungsfrei anzubieten, auszuhebeln und - unterstützt von Siemens - fairen Wettbewerb zu verhindern", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, der ein schnelles Eingreifen der Regulierungsbehörde forderte. Die Wettbewerber halten sich aber auch andere rechtliche Möglichkeiten, insbesondere Schadensersatzansprüche vor.