vazquezz schrieb:Allerdings muss der gesuchte Teilnehmer der Rückwärtssuche zugestimmt haben!
Quelle"Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer (...) nicht widersprochen hat." Im Klartext: Wer seinem Telefonprovider nicht klarmacht, dass er aus der Auskunft gestrichen werden möchte, der ist automatisch für die Invers-Suche freigeschaltet.