Sieht ja ein wenig nach Rache aus.
Aber Schuh wird d'raus, denn die Gefahr lauert,
daß sein angemeldeter Eintrag "emule" aus dem Register für Patente wieder gestrichen wird.
Die Abmahnungen können dann so, wie er/sie sich das ausgemalt hat, nicht durchgesetzt werden.
Die Firstway Medien GmbH hatte diese Dialergeschichte für emule aufgrund des Patenteintrages angeleiert.
Da das nach hinten los ging, deswegen wird man nun auf solche Mittel zugreifen müssen.
Denn, wenn freemule behauptet, die Attacken kommen von Clientprodukten der Firma Firstway Medien GmbH,
können diese wiederum beklagt werden
Gegen Behauptungen, die Firma 3PO Web-Invest Ltd. oder die Firstway Medien GmbH hätte einen Emule-Client verbreitet, der eine DoS Attacke gegen emule.de oder andere Seiten fahren würde, verwahren sich beide Firmen strickt und werden rechtlich gegen diese Behauptungen angehen.
Also, zum mitschreiben:
Wenn freemule eine erneute Unterlassungsklage an Bernhard Syndikus schickt,
kann jetzt wiederum 3PO und die Firstway Medien GmbH eine Gegenklage wegen Verleumdung erheben.
Desweiteren vermutet, oder weiß, die Firstway Medien GmbH,
daß 6 Nicks eine gehackte emule Version auf den Server gespielt haben.
Hmm, welche Motive müssen Hacker haben, um
a. 3x den gleichen Server zu knacken?
b. sämtliche dort vorhandenen emule Versionen durch eine modifizierte Version zu ersetzen?
c. damit eine Attacke auf den "Gegner" (emule.de und emule-projekt.net) des gehackten Servers auszuführen?
Entweder sind diese Namen gekauft oder bereits Mitarbeiter bei einer der Offshore Gesellschaften von 3PO.
Und tatsächlich müssen die Hacker so gut gearbeitet haben,
daß Firstway Medien GmbH wirklich keine einzige, eigene emule Version/Kopie mehr hat,
denn
Die 3PO Web-Invest Ltd und die Firstway Medien GmbH bedauern dieses und werden versuchen, den Benutzern der gehackten Version ein Update zukommen zu lassen.
Meine Vermutung ist, daß Gravenreuth freenet in einen langen, langen
Rechtsstreit verwickeln möchte, damit, während dessen Laufzeit,
das Programm emule, weil Gegenstand des Streites,
nicht mehr zum DL angeboten werden darf,
indes die von den beiden Firmen angebotenen emule - Versionen in Umlauf bleiben können,
da sie nicht Gegenstand des Streites sind.
Was nicht durch Patenteintrag und Abmahnungen erreicht werden kann,
kann ein RA auch anders schaffen.
Bleibt die Hoffnung, daß genug Spenden fließen, für freemule.net.
Grüße
arcanoa