[Frage] Strafe für den Besitz von Raubkopien

Mitschy71

Herzlich willkommen!
Strafe für den Besitz von Raubkopien

Hallo,

ich hoffe das es der richtige Platz für meine Frage ist, wenn nicht bitte verschieben.

Ich hatte vor eine Woche eine Hausdurchsuchung weil der Verdacht besteht das ich gegen das Urheberrecht verstoßen habe.Ich habe mal ein paar CD's bei jemandem im Internet bestellt und der ist aufgeflogen und hatte meine Adresse gespeichert.
Nach anruf bei einem Anwalt, "da ich zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war als die Polizei vor meine Tür stand, Sie warteten noch bis ich kam" empfahl er mir mich koopeartiv zu zeigen und die Sachen herrauszugeben, sonst stellen Sie mir das ganze Haus auf den Kopf.
Sie nahmen dann meine 2 Rechner mit und ein paar hundert CD's.
Ich hatte ja Raubkopien, Filme, Programme und MP3's ich habe aber nichts verkauft sondern nur
für mich.
Seit diesem Tag kann ich nicht mehr ruhig schlafen und kann an fast nichts anderes mehr denken.
Ich fühle mich schon etwas als Verbrecher, da ich vorher noch nie mit dem Gesetz in Berührung gekommen bin.
Kann mir vielleicht irgend jemand etwas sagen was mich an Strafe erwartet, oder hat jemand das ganze schon mal mitgemacht????


Bin für jeden kleinen Hinweis dankbar....

Gruß Michael
 
Raubkopien

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten,

die Hausdurchsuchung ist ja bereits gelaufen.

Mich würde mehr intressieren, was für eine Strafe mich erwartet!!!

Gruß Michael
 
Hallo Mitschy71,

hier einige Erläuterungen (gerade bei dem Thema wird gerne in Panik gemacht):

Was bedeutet CD-R-Piraterie?
Mit der zunehmenden Verbreitung von CD-Brennern, mittels derer Audio-CDs schnell und unkompliziert in Kleinserien auf CD-R (= Recordable, bespielbare CD) kopiert werden können, hat die Tonträgerpiraterie eine neue Form angenommen: Die Piraten sind nicht mehr notwendig auf ein Presswerk angewiesen, sondern können ihre CDs in kleineren Stückzahlen je nach Bedarf fertigen. CD-Rs sind daran zu erkennen, daß ihre Rückseite (= Abspielseite) bläulich oder gold gefärbt ist.

Ist jedes Kopieren einer CD auf CD-R strafbar?
Nein. Es ist zum eigenen privaten Gebrauch zulässig, einzelne Kopien anzufertigen (§ 53 Abs. 1 UrhG). Es darf sich aber immer nur um einzelne Kopien eines (nicht unbedingt eigenen) Original-Tonträgers handeln und die Kopie muss für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Kopie darf nicht an andere Personen der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die häufige Praxis, einen Original-Tonträger in größeren Stückzahlen zu vervielfältigen und die Kopien zu verkaufen, ist somit nicht von § 53 UrhG gedeckt. Ebensowenig ist es zulässig, auf Bestellung gegen Entgelt CD-Kopien anzufertigen (s. "Kopieren von Audio-CDs und Urheberrecht"). Diese Handlungen sind gem. §§ 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 108a UrhG und - sofern auch die Rechte der Autoren nicht ordnungsgemäß vergütet werden - gem. § 106 UrhG strafbar.


Der bloße Besitz ist nicht strafbar. Seit September 2003 ist es zwar verboten, einen Kopierschutz zu umgehen, aber auch das ist nicht strafbar. Solange du also nicht Anbieter von irgendwelchen Liedern oder Filmen warst, hast du m.E. nichts zu befürchten.

:)
 
@ Compired

Bist du dir sicher, das sich das auch auf Software wie z.B. Photoshop bezieht? Ich denke, wenn man kein Original vorweisen kann, ist das schon ein Problem.

Und das Strafmaß hängt, würde ich sagen, von der Menge bzw. des enstandenen Schadens für die Herstellerfirmen ab.


Aber trotzdem Kopf hoch Mitschy71, wird schon schief gehen. :cool:
 
@compired: Bestimmt korrekt, wenn die Originale vorliegen, aber da wird's wohl mau aussehen. :D Erschwerend kommt hinzu, dass zumindest teilweise Raubkopien wissentlich gekauft wurden. Und sicherlich nicht nur von Audio-CDs.

Trotzdem glaube ich nicht, dass es so wild wird. Unter Umständen siehst du das Zeug (inklusive Hardware) nicht wieder und musst wohl noch 'ne Geldstrafe bzw. Gebühr abdrücken.
 
Hallo,

Orginale kann ich nicht sehr viele nachweisen....

Hat schon mal jemand Erfahrung mit der Höhe der Geldstrafe bzw. Schadensersatzforderungen.

Gruß Michael
 
Hattest Du die geclonten Programme auch auf den PC's ? Dann sieht es vermutlich so aus das die PCs demnächst die Polizei verstärken.

Wenn es sehr viele Programme sind, kann es passieren das Du zum 'Nachlizensieren' aufgefordert wirst. Das kann unter Umständen (bspw. Photoshop oder diverse Architekten CAD Software ) SEHR teuer sein.

Du wirst aber wahrscheinlich noch mal aufgefordert Stellung zu beziehen, hierzu solltest Du Dich aber bei einem Anwalt der sich mit der Materie auskennt kundig machen, eventuell mitnehmen.

In diesem Sinne Linux ist schon was Feines wenn die Staatsmacht ins Haus kommt .... :D

Ich drück Dir die Daumen das es nicht so schlimm wird.
Ist das Ganze in der Gegend Rhein-Main passiert?

Gruß Theo
 
Was auf keinen Fall schaden kann, ist Kooperationsbereitschaft und ein wenig Demut. An "kleinen Fischen" wie Dir ist man in der Regel nicht sonderlich interessiert und Du solltest mit einem blauen Auge davon kommen. Das beschlagnahmte Equipment wirst Du aber auf jeden Fall abschreiben können.
 
Such dir aufalle fälle eine Anwalt der was von der Materie versteht,
ist unter Juristen angeblich nicht so häufig.
Zeige Reue, gelobe besserungswillen, und sei dabei möglichst glaubwürdig,
aber was ich dazu sagen kann ist das ganze ist keine Strafttat, es ist zwar verboten,
aber das ganze ist Zivilrecht, d.h.: solange du nicht den dicken makierst und den Richter richtg anpisst
kostet das ganze im schlimmsten fall Geld, gut das tut auch weh, ist aber allemal besser als strafrecht

P.S.: Meine Informatione habe ich aus einem GW- Kurs (Geseltschaftswissenschaft) hier an der HAW- Hamburg von einem Steuerrechtler
 
Hm.. hast dir den Wisch durchgelesen den sie dir zum unterschreiben gegeben haben wegen PC mitnehmen oder so? (Sofern sie das überhaupt getan haben)

Da gibts auch mehrere Sachen wo man z.B. wissen sollte das man nicht dort unterschreiben sollte wo steht das man einverstanden ist das sie den PC mitnehmen können. Sonst siehst ihn auf alle Fälle nicht wieder.

Ansonsten kommt es wohl noch drauf an ob sie auf dem PC was finden. Ich versteh auch nicht wie Leute heutzutage noch illegales auf der Platte züchten ohne verschlüsselte Dateisysteme. Hab da schon einige Fälle mitbekommen wo die PCs ganz schnell wieder daheim standen weil sie nicht an die Daten kamen.

Aber wie oben erwähnt, Linux hat da schon was feines. Hatte früher auch unter Win immer das Problem das ich mir im damals geldlosen Alter die Soft meiner Wünsch nicht leisten konnte.

Heute bin ich legal und spare trotzdem (und hab noch Spass daran)
 
@Thyraz

Ich kann mir nicht vorstellen, das mit den im Haushalt gebräuchlichen Verschüsselungstools, eine staatliche Behörde wie die Polizei, in große Denkausbrüche verfallen wird. Die Mittel die dort zur Verfügung stehen, übertreffen die hier üblichen wohl um einiges.


Dirk
 
Wie die eine mit Strongdisk oder ählichem codierte Platte knacken wenn ich n gutes Passwort nehme ohne da ein riesen Rechnercluster einn paar Monate zu beschäftigen möchte ich sehen :p

Und ich glaube kaum das die so einen Aufwand wegen jedem beschlagnahmten Rechner veranstalten wo sie n paar gesaugte Programme drauf vermuten.
 
Vor allem trägst DU dann die Kosten die für Datenherstellung/Entschlüsselung anfallen. :D

Linux und Soft der Wünsche? :ROFLMAO:
Mal im Ernst, auch unter Windows gibt es genügend Freeware.
 
Neee, Kosten dafür zahlst du nicht, das ist deren Ermittlungssache und damit kannst du niht belastet werden, genausowenig wie sie dir Strafen aufbrummen können weil du ihnen das Passwort nicht verrätst.

Aber die Sache ist das einzigste wo ich von mehreren Mitbekommen haben das sie den Kopf aus der Schlinge ziehen konnten.

Aber ich wollte mit dem angefügten Satz in meinem ersten post hier eigentlich nicht die grosse "Wie versteck ich am besten mein Zeug" Diskussion lostreten :eek:


Ich fand nur die ersten Posts mit dem "kann nicht viel passieren" heftig.
Sowas wird sehr schnell sehr teuer und es überrascht immer wieder wieviele im Netz
da nicht mal gross n Unrechtbewusstsein bei haben.


P.S. und zu Linux, ich hab nicht geschrieben das es die einzige Lösung ist. Es ist aber trotzdem keine schlechte und die die mir eben gefallt ;)
 
Hallo zusammen,

ich versuche mal, etwas Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. Hier wird doch in hohem Maße mit der Angst der Unkundigen argumentiert.

In der PC-Welt 07/2003 steht folgendes geschrieben:

Sicherheitskopie: De facto verboten

Der Bundestag hat das Gesetz zur Regelung de Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (http://dip.bundestag.de/btd/15/008/1500837.pdf) Anfang April 2003 verabschiedet. Es wird voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten. (Es ist im september in Kraft getreten - Anmerkung von mir).

Nach § 53 Absatz 1 sind "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern" nach wie vor zulässig, sofern sie "weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen". So weit, so gut. Wäre da nicht der neu hinzugekommene § 95a über den "Schutz technischer Maßnahmen". Letztere "dürfen ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden". Da allerdings die meisten aktuellen DVD-Filme CSS-gesichert sind, verbietet § 95a de facto die nach § 53 Absatz1 erlaubte private Sicherheitskopie. Immerhin droht bei einem Verstoß gegen § 95a laut § 108b nicht der Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, "wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt". Allerdings steht es dem Rechtsinhaber offen, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Sprich: Wer eine Privatkopie erstellt und dabei den Kopierschutz umgeht, kommt zwar nicht in den Knast, kann aber von dem betroffenen Filmstudio zur Kasse gebeten werden.


Soweit die PC-Welt. Kurz gesagt heißt das, das die Privatkopie unter Umgehung des Kopierschutzes zwar verboten, aber nicht strafbar ist .

Der zivilrechtliche Schaden, den ein Ersteller einer Privatkopie hat, beläuft sich auf den kaufpreis der DVD bzw. CD und ist damit relativ unerheblich. Deswegen wird wohl keiner belangt werden, und wenn, was soll's.

Kritisch wird die Situation nur dann, wenn eine Erwerbsabsicht damit verbunden ist.

:)
 
@Blackthorne - Das mag ja so sein, der Hinweis geht aber vermutlich an den realen Fällen vorbei.

Ich vermute stark, dass die Wenigsten, die sie strafrechtlich oder privatrechtlich an den Hammelbeinen haben, sich mit der Privatkopie-Argumentation retten können.

Denn die Betroffenene werden nur für einen geringen Teil der Software/Musik/Filme auf ihren Festplatten eine original-CD/DVD oder gar eine Rechnung vorweisen können. Wenn sie jedoch weder Original noch Rechnung haben, dann zieht das Argument der Privatkopie nicht mehr, dann ist die Software illegal erworben, kurz: geklaut worden - und darauf gibt es eben nicht mal ein eingeschränktes Recht auf Privatkopie.

Gruß, Rod
 
:)

Nach meiner Meinung ist es erlaubt, von einer DVD, die aus der Videothek stammt, eine Privatkopie zu ziehen, sofern sie keinen Kopierschutz hat. Hat sie einen Kopierschutz, greift das, was Blackthorne schreibt: Es ist zwar verboten, aber nicht strafbar.

Für Software gilt das nicht, weil niemand sie legal verleihen darf (d.h. gäbe es auch Software in den Videotheken, die dann wohl Softwaretheken heissen würden, dann würde das oben Gesagte auch dann gelten).

Viele Grüße
 
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