Hier nur ein Beispiel. Die AGB`s von Video-World in Berlin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VIDEO WORLD
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in seinem unmittelbaren Besitz zu halten,
nur im Privatbereich zu verwenden und die Bedingungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
2. Der Mieter ist verpflichtet unverzüglich Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände dem Vermieter anzuzeigen. Bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit schuldet der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, bis zum Tage der Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes, die Miete zu zahlen.
3. Das gewaltsame Öffnen des Mietgegenstandes sowie die Beschädigung der Sicherheitsetiketten zwingt den Mieter, den Ursprungszustand des Mietgegenstandes wiederherzustellen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt den Geldbetrag zu verlangen, der zur Wiederherstellung in den Ursprungszustand erforderlich ist.
4. Die Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im privaten Kreis vorgeführt werden. Das Kopieren oder die Weitervermietung von geliehenen Videoprogrammen ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt.
5. Mündliche Nebenabsprachen haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.
6. Die Kundenkarte bleibt Eigentum des Vermieters und ist 10 Jahre gültig.
7. Der Verlust der Kundenkarte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Für Schäden, die bis zur Anzeige über den Verlust der Kundenkarte entstehen, haftet der
Karteninhaber für mißbrauchliche Verfügungen bis zu einem Höchstbetrag von EURO 500,-
9. Der Mieter hat sich bei Übergabe des Mietgegenstandes davon zu überzeugen, daß sich dieser in ordnungsgemäßem Zustand befindet.
10. Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die dem Mieter durch Abspielen geliehener Mietgegenstände entstehen.
11. Die Mietzeit gilt für den in der Mietquittung als Rückgabedatum bezeichneten und bezahlten Zeitraum als vereinbart.
12. Für verspätete Rückgaben, die der Mieter zu vertreten hat, wird gemäß §546a BGB eine Nachgebühr erhoben. Als Geschäftstag gilt der Zeitraum zwischen Öffnung und Schließung der Filiale.
13. Der Mieter hat die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände und die Zahlung der Nachgebühren nachzuweisen, wie z.B. mit der in der Filiale ausgegebenen Rückgabequittung.
14. Die jeweils gültigen Mietpreise hängen in den Geschäftsräumen aus.
15. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar.
16. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma Video World zuständige Amtsgericht.
17. Ich bin damit einverstanden, daß meine Angaben zur Person maschinell gespeichert werden.
Der Link zum nachlesen.
http://videoworld.abcbtx.de/c.php/f...d=101&linkaction=&l=&dom=videoworld&filialid=
Soviel zum Thema Privat-/Sicherheitskopie.
Dirk
4. Die Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im privaten Kreis vorgeführt werden. Das Kopieren oder die Weitervermietung von geliehenen Videoprogrammen ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt.