[Frage] Strafe für den Besitz von Raubkopien

@evergreen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kannst du von einem geliehenen DVD-Film legal keine Privatkopie ziehen. Denn die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Verleihs sehen nie ein Recht auf eine Privatkopie vor UND auf der DVD steht immer, dass sie nicht kopiert werden darf.

Das Recht auf Privatkopie hast du nur, sofern du keinen Kopirschutz umgehst und das gute Stück legal gekauft hast, also dein Eigentum ist.

Gruß, Rod.
 
:) Rod,

woher nimmst du diese Überzeugung. Gibt es irgendwo einen Gesetzestext oder einen Kommentar dazu?

Ich hätte wirklich zu gern einmal definitiv gewußt, wie die Rechtslage nun wirklich ist.

Viele Grüße
 
Privatkopie ist nicht gleich Sicherheitskopie. Man darf von Freunden oder aus der Videothek für Private Zwecke eine Kopie anfertigen.

Sprich nicht weiterverkaufen oder öffentlich vorführen.

Dies gilt genau wie bei Audiokassetten früher auch für AudioCDs und DVDs (solange kein Kopierschutz vorhanden)

Das Problem ist bei den Sachen aus dem Internet was ganz anderes. Normal interessiert man sich da ja nicht für die Filme die schon für 1€ in der Videothek zu haben sind, sondern für Filme die grad erst im Kino sind.

Und wie man dann erklären soll wo man legal ne DVD als Quelle für die "Privatkopie" her hatte dürfte schwer werden ;)
 
Hier nur ein Beispiel. Die AGB`s von Video-World in Berlin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
VIDEO WORLD

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in seinem unmittelbaren Besitz zu halten,
nur im Privatbereich zu verwenden und die Bedingungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.

2. Der Mieter ist verpflichtet unverzüglich Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände dem Vermieter anzuzeigen. Bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit schuldet der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, bis zum Tage der Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes, die Miete zu zahlen.

3. Das gewaltsame Öffnen des Mietgegenstandes sowie die Beschädigung der Sicherheitsetiketten zwingt den Mieter, den Ursprungszustand des Mietgegenstandes wiederherzustellen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt den Geldbetrag zu verlangen, der zur Wiederherstellung in den Ursprungszustand erforderlich ist.

4. Die Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im privaten Kreis vorgeführt werden. Das Kopieren oder die Weitervermietung von geliehenen Videoprogrammen ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt.

5. Mündliche Nebenabsprachen haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.

6. Die Kundenkarte bleibt Eigentum des Vermieters und ist 10 Jahre gültig.

7. Der Verlust der Kundenkarte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Für Schäden, die bis zur Anzeige über den Verlust der Kundenkarte entstehen, haftet der
Karteninhaber für mißbrauchliche Verfügungen bis zu einem Höchstbetrag von EURO 500,-

9. Der Mieter hat sich bei Übergabe des Mietgegenstandes davon zu überzeugen, daß sich dieser in ordnungsgemäßem Zustand befindet.

10. Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die dem Mieter durch Abspielen geliehener Mietgegenstände entstehen.

11. Die Mietzeit gilt für den in der Mietquittung als Rückgabedatum bezeichneten und bezahlten Zeitraum als vereinbart.

12. Für verspätete Rückgaben, die der Mieter zu vertreten hat, wird gemäß §546a BGB eine Nachgebühr erhoben. Als Geschäftstag gilt der Zeitraum zwischen Öffnung und Schließung der Filiale.

13. Der Mieter hat die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände und die Zahlung der Nachgebühren nachzuweisen, wie z.B. mit der in der Filiale ausgegebenen Rückgabequittung.

14. Die jeweils gültigen Mietpreise hängen in den Geschäftsräumen aus.

15. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar.

16. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma Video World zuständige Amtsgericht.

17. Ich bin damit einverstanden, daß meine Angaben zur Person maschinell gespeichert werden.

Der Link zum nachlesen.

http://videoworld.abcbtx.de/c.php/f...d=101&linkaction=&l=&dom=videoworld&filialid=


Soviel zum Thema Privat-/Sicherheitskopie.

:) Dirk4. Die Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im privaten Kreis vorgeführt werden. Das Kopieren oder die Weitervermietung von geliehenen Videoprogrammen ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt.
 
Original geschrieben von vipide
Soviel zum Thema Privat-/Sicherheitskopie.

:) Dirk4. Die Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im privaten Kreis vorgeführt werden. Das Kopieren oder die Weitervermietung von geliehenen Videoprogrammen ist untersagt und wird zivil-und strafrechtlich verfolgt.

Hallo,

ich sehe das so wie Thyraz - die Privatkopie ist vom Gesetzgeber erlaubt, das Umgehen des Kopierschutzes zwar verboten, aber nicht strafbar .

Die Geschäftsbedingungen der Videothek dürften hier keine Rolle spielen, soweit die strafrechtliche Seite gemeint ist. Wenn etwas nicht strafbar ist, kann auch eine Videothek dagegen nicht strafrechtlich vorgehen.

Das ist in etwa so, als würde ich als überzeugter Nichtraucher ein Schild an meine Wohnung hängen, wonach Rauchen strafrechtlich verfolgt wird. Das interesssiert auch keinen.

Zur zivilrechtlichen Seite kann ich auch nur sagen, dass sich der zivilrechtliche Schaden für die Videothek in sehr engen Grenzen hält - m.E. ist lediglich der Inhaber des copyright geschädigt worden, den Schaden für die Videothek sehe ich nicht.

:)
 
wenn du dich bei der videothek anmeldest stimmst du mit den bedingungen überein. dann begehst du eben vertragsbruch oder so.

wenn die vidoethek sagt, hier unser video und das ist nur für die privatvorführung, dann darfst du dir das doch nicht kopieren um es dir immer wieder anzugucken.
wofür sollte man das erlauben? meinste die schreiben das da aus spaß hin? irgendwie müssen die ja geld verdienen. du könntest dann theoretisch so oft du willst mit deinen freunden das video angucken. bis du irgendwann deinen freundeskreis durch hast. und dann bringt der nochmal n kollegen mit oder der seine freundin. und zack hams mal eben 30 leute gesehen welche jetzt nicht mehr zur videothek gehen müssen.

und jetzt sag mir nochmal das das legal ist.

und ich glaube nicht, dass in der videothek die dvds keinen kopierschutz haben so wie jede andere dvd auch.
und da sag ma einer ich mach schlimme dinge wenn ich mir sachen runterlade.......
 
Original geschrieben von altariq
und jetzt sag mir nochmal das das legal ist.

und ich glaube nicht, dass in der videothek die dvds keinen kopierschutz haben so wie jede andere dvd auch.
und da sag ma einer ich mach schlimme dinge wenn ich mir sachen runterlade.......

Hi altariq,

ich sagte doch schon, dass das Umgehen des Kopierschutzes nicht legal ist, aber dass das, wenn es nur für Privatzwecke erfolgt, eben auch nicht strafbar ist.

Klar haben die meisten DVD's aus der Videothek einen Kopierschutz, aber ... siehe oben.

Das Problem beim Herunterladen ist, das du in der Regel während des Downloads gleichzeitig auch Anbieter der bereits geladenen Datei bist - damit verstößt du gegen das Urheberrecht und stellst diese Datei gleichzeitig auch, zumindest theoretisch, Millionen von anderen Usern zur Verfügung. Hier kann man also nicht mehr von einem Delikt im privaten Bereich sprechen.

Viele Grüße
 
also soll ich das jetzt testen und danach bei der polizei sagen das ich mir die filme aus der videothek immer kopiere für meinen gebrauch. der videothek sag ich das am besten auch. und du bist dir ganz sicher, dass die nix sagen werden?!?!?!
 
Original geschrieben von altariq
also soll ich das jetzt testen und danach bei der polizei sagen das ich mir die filme aus der videothek immer kopiere für meinen gebrauch. der videothek sag ich das am besten auch. und du bist dir ganz sicher, dass die nix sagen werden?!?!?!

Ist dir schon einmal aufgefallen, dass viele Leute in der Videothek die Filme (oft mehrere) am gleichen Tag wieder zurückbringen und nur die Miete für den einen Tag bezahlen. Was meinst du wohl, was die Leute aus der Videothek davon halten. Die wissen doch genau, dass die Leute eine Kopie ziehen. Und ich bin sicher, es ist ihnen völlig egal. Sie haben doch ihre Miete bekommen.

Was hast du denn für ein Problem mit der Polizei - es ist nicht strafbar!

:)
 
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das mit der Privatkopie von der Definition her hier passt. Ich glaube, die Geschichte bezieht sich auf Kopien von erworbenen CDs/DVDs.

Wenn Du das Ding kaufst, bezahlst Du einen entsprechenden Preis dafür, mit dem abgegolten ist, dass Du den Film zig mal anschauen kannst.

Leihst Du den Film ist das Nutzungsrecht auf die Mietdauer beschränkt, deshalb auch die recht niedrige Gebühr. Ob's deshalb strafbar ist? Keine Ahnung, aber ich denke, im Zweifelsfalle würde schon zwischen einer Kopie vom gekauften und einem geliehenen Film unterschieden.
 
Original geschrieben von chmul
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das mit der Privatkopie von der Definition her hier passt. Ich glaube, die Geschichte bezieht sich auf Kopien von erworbenen CDs/DVDs.

Ich denke, die Privatkopie ist die für den eigenen Gebrauch - was vom Begriff her Sinn machen würde.

So schwarz/weiß, wie es hier manchmal dargestellt wird, ist die Sache doch nicht. Nimmst du einen Film vom Fernseher auf, ist das erlaubt. Nimmst du ihn vom einem Digitalkanal auf, ist das erlaubt - die Qualität ist dann mit der einer DVD vergleichbar. Umgehst du den Kopierschutz nicht mit einer eigens dafür geschaffenen Vorrichtung, sondern indem du den Ausgang der Grafikkarte anzapfst, ist das ebenfalls erlaubt. Wenn ich mir einen Film ausleihe, der gestern abend im Fernsehen lief und mache dann davon eine Kopie - ist das wirklich so viel anders als die (digitale) Fernsehaufnahme?

Um das Ganze mal zu einem Ende zu bringen: Es sollte in diesem Forum mit ca. 6.000 Mitgliedern aoch auch den einen oder anderen Juristen geben, der mal einen fundierten und kostenlosen Rechtsrat gibt.

Leute, meldet euch!

:)
 
ich habe grade eine anfrage auf www.recht.de gestellt. wenn es jemanden interssiert, es steht im forum für computerrecht
thema: "dvds aus videothek kopieren?"
in diesem forum werden die fragen von anwälten oder personen die mit recht zu tun haben beantwortet.

ich glaube immer noch, dass das illegal ist, da man sich dadurch ja den kauf einer dvd erspart. wofür sollte man sie denn dann kaufen können? liegt ja alles für n euro in der videothek.
 
Original geschrieben von altariq
wofür sollte man sie denn dann kaufen können? liegt ja alles für n euro in der videothek.

Das kann mehrere Gründe haben:

1. Nicht jeder kann eine DVD kopieren - für viele Menschen ist ein Computer ein Buch mit sieben Siegeln.
2. Mangelndes Wissen über Legalität, Strafbarkeit etc.
3. Viele wollen auch das Original incl. der passenden Hülle etc.
4. Gewissensbisse, etwas zu tun, was verboten ist, auch wenn es nicht strafbar ist.
5. Mitleid mit den Filmemachern und deren Bankkonto.
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:)
 
Früher war es zumindest legal Kopien von Filmen aus der Videothek für den Privatgebrauch zu erstellen. Heutzutage stellt sich die Frage nicht, da wohl keine DVD mehr ohne Kopierschutz erscheint. Selbst VHS-Filme besitzen zumeist einen Kopierschutz. Und den Kopierschutz zu umgehen ist nunmal illegal. :D
 
Zur allgemeinen Auflockerung mal ein Bericht aus dem Internet bezüglich des Rechtsverständnisses der RIAA

Radiohören im Auto (engl.)

Wobei man das eigentlich gar nicht glauben kann...booahh...was muss der Stoff gut sein den die rauchen *staun*
 
Zusätzlich sagten RIAA Rechtsanwälte, daß sie hofften, einen
Gerichtsbefehl zu erhalten, um die Körper des schottischen Physiker
James-Clerk-Maxwell zu exhumieren, der die Theorie der
elektromagnetischen Wellen begründete und seines Angestellten Guglielmo Marconi, entdeckte die
drahtlose Kommunikation, um beide Leichen wegen
unfairen Geschäftsverfahren zu verklagen.

:eek: :eek: :confused
 
Jepp...stimmt. Das ist Satire.

Habs es ehrlich gesagt gar nicht gesehen, aber glauben kann man sowas Überspitztes ja eh nicht. Das wäre ja fast schon so, wie wenn ich für das Summen eines Liedes, dass ich im Radio gehört habe, Lizenzenabgaben zahlen müsste.

Zum herzhaften Lachen taugt der Artikel allemal.

Lachen tut gut und erfrischt die Seele :)
 
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