Neuer Schachzug gegen Urheberrecht und für Kopierprogramme

Tequilla

assimiliert
Die S.A.D. GmbH will auf Grundlage eines neuen Rechtsgutachtens ihre Kopierprogramme wieder ohne Einschränkungen anbieten. Dies kündigte das Unternehmen an, das im Zuge des Inkrafttretens des neuen Urheberrechtsgesetzes unlängst ihre Produkte MovieJack, DCS und CDRWin vom Markt genommen beziehungsweise durch abgespeckte Versionen ausgetauscht hatte. Der Ulmer Softwareverlag, der in seiner Initiative "Copy is Right" gegen das neue Urheberrecht mobil gemacht und sogar Verfassungsklage angekündigt hatte, will sogar Patches für die "kastrierten" Versionen zum Download anbieten. Damit sollen auch diese dann nicht nur unverschlüsselte DVDs, sondern ebenso CSS-verschlüsselter Video-DVDs kopieren können.


Die S.A.D. GmbH hatte Prof. Dr. Bernd Holznagel, Master of Laws (LL.M.) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster, vor einigen Wochen mit einem Gutachten über die "Vereinbarkeit der §§ 108 b, 111a i.V.m. 95a i.V.m. 69a ff. des Urheberrechtsgesetzes 2003 mit deutschem Verfassungsrecht und EG-Recht" beauftragt. In dem mehr als 90 Seiten umfassende Dokument kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass S.A.D. zwar nicht Verfassungsklage einreichen könne, wohl aber seine Produkte in früherer Form weiterhin herstellen und vertreiben dürfe.

Mit dem Gutachten will sich die S.A.D. GmbH nach Aussagen gegenüber heise online möglichen juristischen Auseinandersetzungen stellen, die bis an die höchsten deutschen Gerichte gehen könnten. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch sein, ob es etwaigen Klägern gelingt, S.A.D. im Zuge eines einstweiligen Rechtsschutzes den weiteren Vertrieb ihrer Produkte in der "unzensierten" Fassung gerichtlich untersagen zu lassen. Immerhin müsste das Gericht dann in einer summarischen Prüfung die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bewerten. Spätetens hier dürfte das Rechtsgutachten wieder Gewicht erhalten.

In einem Positionspapier kündigt S.A.D. weiterhin Gesprächsbereitschaft mit der Medienindustrie an, um an gemeinsamen DRM-Lösungen zu arbeiten. "Es liegt auf der Hand, dass die Akzeptanz von DRM-Systemen nicht von Gerichten entschieden und auf den Weg gebracht werden kann. Das geht nur in Kooperation zwischen den Rechteinhabern und den Herstellern von Kopierprogrammen", so Thomas Herrmann, Geschäftsführer S.A.D. GmbH, in einer offiziellen Pressemitteilung.

heise.de
 
Ich habe mir das Gutachten mal angesehen, aber es nicht geschafft es komplett zu lesen.

Am Anfang wird der Aspekte untersucht, ob die Programme MovieJack, GameJack, CDRWIN und DVDWIN verboten gehören oder nicht.
Ich hatte allerdings nicht den Eindruck, daß die Programme sonderlich gut weggekommen wären. Einzig CDRWIN wurde als Programm eingestuft, welches AUCH und nicht NUR zum kopieren von kopiergeschützen CDs eingesetzt werden kann. Die anderen wurden vom Gutachter als spezielle Kopierprogramme zum Umgehen des Kopierschutzes eingestuft.


Zitat aus dem Gutachten:

Die Software-Produkte der S.A.D. GmbH und Engelmann Media GmbH sind Erzeugnisse im Sinne des § 95 a Abs. 3 1. Halbsatz UrhG n.F. und als solche unter den Tatbestand des § 95 a Abs. 3 Nr. 3 UrhG n.F. (hauptsächlich entworfen, hergestellt oder angepasst, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern) zu subsumieren.


Im hinteren Teil des Gutachtens ging es wohl nur darum, ob die Firmen Verfassungsrechtlich etwas ausrichten können.

Ich weiß also nicht, woher die Firma S.A.D. ihren Optimismus bezieht. Vielleicht habe ich aber auch irgendwas nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert. Falls es jemand mal komplett gelesen hat (falls man das überhaupt schafft), kann derjenige ja mal erzählen, ob im hinteren Teil noch etwas steht was den Optimismus der Firma begründet.


salayna
 
Hallo,

ich finde das ganz schön mutig von dieser Firma. Mögliche Schadensersatzforderungen lassen sich, sollte sich deren Rechtsauffassung nicht bestätigen, doch kaum der Höhe nach abschätzen. Meines Erachtens riskiert die Firma ihre wirtschaftliche Existenz, wenn sie solche Software anbietet.



:respekt :dafür
 
Oben