0190-Kunde muss nicht zahlen

RollerChris

R.I.P.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Forderung einer Telefongesellschaft nach Zahlung für die Nutzung einer 0190-Rufnummer zurückgewiesen. Der Kunde hatte im Frühjahr 2001 Rechnungen zu 0190-Telefongesprächen über umgerechnet rund 1200 Euro erhalten und die Telefongesellschaft umgehend aufgefordert, den Anbieter der Dienste zu benennen. Diesem Wunsch kam die Telefongesellschaft nicht nach, da der Kunde einen verkürzten Einzelgesprächsnachweis erhielt, bei dem die letzten drei Stellen nicht dargestellt werden.

Das Gericht sah es als "nicht nachvollziehbar" an, dass die Telefongesellschaft, die das Inkasso für den 0190-Anbieter übernimmt, die Daten so kurz nach Rechnungsstellung nicht mehr ermitteln könne und gab dem Telefonkunden Recht. Dieser muss nun die Rechnung nicht bezahlen. Das Urteil (Az. 92 C 1440/02) ist noch nicht rechtskräftig. (uma/c't)
 
Endlich mal eine vernünftige Entscheidung zu dem Thema! Das die Telefongesellschaft ihre Überweisungen nach ein paar Tagen angeblich nicht mehr nachvollziehen kann und sogar seine eigenen Reseller nicht kennt ist absoluter Schwachsinn. Gut das die Gerichte das auch mal erkennen.
 
Die sicherste Lösung ist immer noch das sperren der 0190er Nummern :ROFLMAO:
Das kostet einmalig ca. 7 Euro,die mit Sicherheit viele Scherereien verhindern helfen!

MfG Paff Daddy :angel
 
Die Sperre hatte ich auch, ist empfehlenswert, da ich aber jetzt eine Schmalbandflat habe, die über eine 0190 realisiert wird, mußte ich die Sperre wieder aufhaben lassen. Da aber meine Rechner, meiner einer und die beiden Kinder über's Netzwerk (vorgeschalteter Router) ins Internet gehen sollte es da auch keine Probleme geben.
Ich habe mal einen Dialer runtergeladen auf meinen Rechner (provoziert), der hat aber keinen Anschluß gefunden!
 
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