Urheberabgabe auf CD-Brenner beschlossen

RollerChris

R.I.P.
[ 01. August 2002 15:10:00 MEZ ]
Die seit langem geforderte Urheberabgabe auf CD-Brenner ist beschlossene Sache. So einigten sich die Bitkom und die Verwertungsgesellschaften auf eine pauschale Abgabe von sechs Euro pro Gerät. Vertragspartner sind die Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), Wort und Bild-Kunst auf der einen Seite.
Auf der anderen stehen die in der Bitkom organisierten Hersteller und Importeure von CD-Brennern, wie beispielsweise Fujitsu, Philips oder Sony. Die Pauschalabgabe wird an die genannten Verwertungsgesellschaften entrichtet. Darüber hinaus müssen die Hersteller für jedes seit Juli 2001 verkaufte Gerät die entsprechenden Abgaben abführen.
Da die Unternehmen durch die derzeit schwache wirtschaftliche Lage ohnehin schon mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben und die Preise für die entsprechende Hardware bereits relativ niedrig sind, ist davon auszugehen, dass die Pauschale auf die Konsumenten umgelegt wird. Für einfache Modelle, die um die 60 Euro kosten, bedeutet dies eine mögliche Erhöhung um zehn Prozent.

Es hätte schlimmer kommen können
Obwohl sechs Euro nicht gerade wenig sind, hätte es für die Verbraucher und Hersteller noch teurer werden können. So forderte die ZPÜ nach Angaben der Bitkom 11,75 Euro pro verkauften Brenner, des weiteren hätten die Hersteller rückwirkend für alle Geräte, die seit 1998 verkauft wurden, Abgaben entrichten sollen.
Zu den Forderungen der ZPÜ kamen noch Ansprüche seitens der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst, was Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom, wie folgt kommentiert: "Diese Forderungen gingen auch bei großzügiger Auslegung weit über den Rahmen des geltenden Rechts hinaus und hätten für viele Hersteller und Importeure das Aus bedeutet", so Harms.
"Die nun festgelegten sechs Euro für jeden verkauften CD-Brenner decken alle Forderungen der drei Verwertungsgesellschaften ab und befreien die Unternehmen von der Last der ursprünglich weiter in die Vergangenheit reichenden Forderungen", so die Bitkom in einer Pressemitteilung.
Die vertraglich festgelegte Abgabe sei allerdings kein Freibrief für Raubkopierer betont Harms. "Die Abgaben sind kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten", so der Bitkom-Vize. Diese diene lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter legaler Kopien.

Schlecht für die Industrie
Die Abgabe kommt nach Ansicht der Bitkom zu einem "denkbar ungünstigen Zeitpunkt". So seien die Realeinkommen vieler Haushalte gesunken und auch zahlreiche IT-Unternehmen kämpfen mit roten Zahlen. Zudem sei die Abgabe auf CD-Brenner im Vergleich zur Urheberabgabe auf Kassettenrekorder unverhältnismäßig hoch. So fallen für Kassetten-Rekorder lediglich 1,28 Euro Abgabe an.
Die Bitkom befürchte zudem, dass Hersteller, die aus dem nahen Ausland an kleinere Händler liefern, die Abgabe schlicht nicht entrichten werden. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen und sei schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Aus diesem Grund fordert die Organisation die ZPÜ auf, ihre Forderungen gegenüber allen Herstellern und Importeuren konsequent durchzusetzen, um einer drohenden Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken.
Bitkom-Vize Harms erklärte, dass allein wirtschaftliche und politische Zwänge für die Unterzeichnung des Gesamtvertrags entscheidend waren. Pauschalabgaben lehnt der Verband ab - diese sollen vielmehr durch individuelle Verfahren ersetzt werden. "In der digitalen Welt müssen die Rechte der Urheber besser geschützt werden", so Harms.
Beide Parteien betonten ihr Interesse daran, dass nun bestehende pauschale Vergütungssystem in der Zukunft durch ein funktionierendes individuelles Abrechnungssystem zu ersetzen.
© IDG
Quelle
 
Diese diene lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter legaler Kopien.

So ein Schwachsinn. Warum nennen die das Kind nicht gleich beim Namen?
Das bedeutet im Klartext doch, dass für etwas gesetzlich erlaubtes trotzdem Schadensersatz bezahlt wird.
 
Ich fände es viel interessanter, wie die rechtliche Lage ist, wenn man einen Brenner mit Urheberechtsabgabe besitzt und dazu die passenden Rohlinge mit GEMA-Gebühr hat und auf sowieso alles Urheberrechtsabgabe bezahlt.

Darf man dann raubkopieren wie man lustig ist?
 
@ Der Moloch, es gibt doch jetzt keine "Raubkopien" mehr. Ist doch alles schon bei der GEMA abgegolten. :D Aber Überlegt mal, wie oft Ihr jetzt schon an die GEMA bezahlt:
Du nimmst einen Titel aus dem Radio (GEMA-Gebühren über GEZ bezahlt) auf ein Tonband/Kasettenrecorder auf (GEMA über Verkaufspreis bezahlt) schickst den Titel zum Bearbeiten in den PC (GEMA = bezahlt) und brennst (jetzt auch GEMA-Abgaben für Brenner) das Ding auf einem Rohling (GEMA über Verkaufspreis bezahlt) Du spielst den Titel in einem CD-Recorder (GEMA über Verkaufspreis bezahlt) in Deiner Stereo-Anlage (GEMA für alle! Geräte über Verkaufspreis bezahlt) ab. Ja, zum Geier, wieso sollte ich da noch an ein schlechtes Gewissen kommen, nach all der Löhnerei? Das Schlimme daran ist, daß nur ein ganz kleiner Teil der so eingetriebenen Gebühren bei den von der GEMA vertretenen "Berechtigten", sprich Musiker, ankommt. Der weitaus größte Teil des Geldes versickert in Verwaltung/ Öffentlichkeitsarbeit, wie es so schön heist.....
Und kauft man eine CD/LP, ist da zu allen oben angeführten GEMA-Abgaben, auch darauf noch ein Riesenanteil des Verkaufspreises GEMA-Gebühren!
So, probiere mal einer, bei mir ein schlechtes Gewissen beim Kopieren einer CD/LP zu Erzeugen. Dem gebe ich einen aus, daß er 'ne Woche nicht mehr nüchtern wird!
 
nur probieren? :D Kein Problem.

Oder muss man das bei Dir auch schaffen? Dann wirds nämlich bestimmt einiges schwieriger.
 
...und wehe ein Toter hat für seine Beerdigung einen besonderen Wunsch, dann wird er das zweite mal von der GEMA totgeschlagen! :D GEMA freie Musik gibt es kaum noch, zwar erlöschen die Autorenrechte nach 50 Jahren, aber nicht die der Interpreten, wohl auch ein Grund, dass klassische Werke immer wieder neu aufgenommen werden
 
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