Handyvertrag kündigen Nummer behalten??

Steve Urkel the REAL

Moderator
Teammitglied
Laut einem Handyshop bei mir um die Ecke, soll es zum 1. November gesetztlich geregelt werden, dass derjenige, der seinen Handyvertrag kündigt, seine Handynummer behalten darf.

Weis einer, wo ich dazu nähere "aussagekräftige und rechtsgültige" Informationen bekomme??

Danke

Steve
 
Erstmal Danke,

aber ein Frage ergibt sich mir noch aus den beiden Artikeln, gilt dies nur für den Wechsel des Providers???

Habe nämlich folgendes:

Ich möchte eine neues Handy, um dies zu bekommen kann ich

a) eines Ohne Vertrag kaufen = zu Teuer

b) den jetztigen Vertrag künigen, beim selben Provider einen neuen Abschliessen (zu Neuvertragskonditionen) und den alten Vertrag auslaufen lassen.

c) warten bis der Vertrag ausläuft = dauert wieder zu lange :(

Punkt b) ist das, was ich machen möchte, jedoch möchte ich natürlich auch meine RNr. behalten, geht dies auch in diesem Fall??

Danke

Steve
 
Rufnummernmitnahme im Mobilfunk




Rufnummernportabilität im Mobilfunk
Nach § 43 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Betreiber von TK- Netzen in ihren Netzen sicherstellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Netzbetreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post kann diese Verpflichtung aussetzen, solange und soweit das Fehlen von Netzbetreiberportabilität den Wettbewerb auf einzelnen Märkten und die Interessen der Netzbraucher nicht wesentlich behindert. Des weiteren kann sie diese Verpflichtung aussetzen, solange und soweit dies aus technischen Gründen gerechtfertigt ist.

Auf der Grundlage des § 43 Abs. 5 Satz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25.07.1996 (BGBl. I S. 1120) wurde die Verpflichtung zur Sicherstellung der Netzbetreiberportabilität für Betreiber von Mobilfunknetzen mit Vfg. 049/2000 vom 10.05.2000 im Hinblick auf notwendige technische Umstellungen bis zum 31.01.2002 ausgesetzt.

Im Zuge der Vorbereitungen der Netzbetreiberportabilität hat sich herausgestellt, dass die Einführung einer qualitativ hochwertigen und verbraucherfreundlichen Lösung neun Monate mehr Vorbereitungszeit erfordert, als durch die o. g. Verfügung eingeräumt wurde. Für die Reg TP ergaben sich daher zwei Alternativen: Entweder sie beharrt auf der Einhaltung des Termins und nimmt in Kauf, dass eine Lösung realisiert wird, die fehleranfällig ist und zudem dazu führt, dass portierten Kunden bestimmte Leistungsmerkmale nicht mehr zur Verfügung stehen oder sie gibt einer qualitativ hochwertigen und verbraucherfreundlichen Lösung unter Inkaufnahme einer noch vertretbaren Zeitverzögerung den Vorzug; diese marktgerechte und den Wettbewerb fördernde Alternative enthält insbesondere die Portierung von Mailboxrufnummern. Diese werden gebildet, indem zwischen die Dienstekennzahl und die Teilnehmerrufnummer eine zweistellige Kennung gesetzt wird. Sie haben in GSM-Netzen im wesentlichen folgende Funktionen:

...

Mailboxrufnummern müssen zusammen mit der zugehörigen regulären Rufnummer portierbar sein.

Die Betreiber von Mobilfunknetzen haben der Reg TP weiterhin vierteljährlich über den Verlauf der Realisierungsarbeiten zu berichten.

2 Rufnummernmitnahme



Nach § 43 Abs. 5 Satz 1 TKG müssen die Betreiber von Telekommunikationsnetzen sicherstellen, daß ihre Kunden bei einem Betreiberwechsel die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernportabilität). Den Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung eines Entgelts für die Rufnummernportabilität lehnte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am 7. 4. 1998 ab (http://www.regtp.de/kurzbuendig/start.htm). Durch die Zuweisung einer Rufnummer erhalte der Kunde gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 TKV an dieser ein dauerhaftes eigenständiges Nutzungsrecht. Die Kündigung des Vertrages und der Wechsel zu einem anderen Teilnehmernetzbetreiber lasse dieses Nutzungsrecht unberührt. Kosten für die Rufnummernmitnahme könnten nicht erhoben werden.

Demnach solltest du ein Recht auf deine Nummer haben und diese behalten dürfen. Wenn du deinen Vertrag kündigst, wird die Nummer im Moment eh für eine gewisse Zeit gesperrt und nicht neu vergeben. Ich denke, dass es möglich ist, die Nummer zu behalten wenn du kündigst und einen neuen Vertrag bei deinem Mobilfunkunternehmen abschliesst. Aber der Grund dafür ist mir nicht klar. Geh doch einfach mal in deinen Laden und handel mit denen Konditionen aus, als wenn du kündigen würdest und neu abschliesst. Das sollte im Normalfall funktionieren, ohne dass du den Schritt über die Kündigung gehen musst.
 
Original geschrieben von BigMäc
Aber der Grund dafür ist mir nicht klar. Geh doch einfach mal in deinen Laden und handel mit denen Konditionen aus, als wenn du kündigen würdest und neu abschliesst. Das sollte im Normalfall funktionieren, ohne dass du den Schritt über die Kündigung gehen musst.

Habe ich schon gemacht, aber die Stellen sich ein bißchen Quer, und geben "nur" einen kleinen Rabatt ca. 50 € auf den "Neupreis" des neuen Handy´s. Wenn ich aber einen neuen Vertrag abschliesse, würde ich das Handy für nur 50 € erhalten plus Startguthaben etc. (Neupreis 250 €). Dann warte ich lieber bis November und kündige dann den Vertrag und nehme meine Nummer mit.

Steve
 
Hmmm... eigentlich solltest du bei Vertragsverlängerung ein subventioniertes Handy bekommen (also Preis wie Vertragsabschluss)...der Rest ist Verhandlungssache :confused

Welchen Anbieter hast du denn ?
 
@Steve: meine frau war vor demselben problem gestanden, wir haben es nicht geschafft die nummer zu behalten (mobilcom). die begründung war, daß der provider nur diese subvensioniert. habe ich nicht verstanden, da indem fall doch mobilcom selber der provider ist (ist wohl nicht so???).
 
Jetzt war ich vom Handykultforum grade angetan und wollte mich reggen, und dann das: Handykult stellt seinen Betrieb ein
Naja, schaut euch mal diese Zahl an:
Mit 1054 Benutzern waren am 13.05.2002 um 22:55 die meisten Benutzer gleichzeitig online.
:(
Iim Forum geben sie einen Tip zu http://www.telefon-treff.de/ oder http://www.netedition.de/ , mal sehen, ob es da genau so gemütlich ist.
 
Oben