Arbeitnehmer veränderte Computer-Passwort: fristlose Kündigung

RollerChris

R.I.P.
Frankfurt/Main (dpa) - Wer am Arbeitsplatz eigenmächtig Computerpassworte ändert, riskiert die fristlose Kündigung. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eine Fahrlehrers gegen eine Fahrschule zurück und erklärten dessen fristlose Kündigung für zulässig (Az.: 13 Sa 1268/01).

Der Kläger hatte ein neues Computerpasswort installiert, da er den Geschäftsführer der wirtschaftlich offenbar in Nöte geratenen Fahrschule der Unterschlagung und der Steuerhinterziehung verdächtigte. Damit konnte der Geschäftsführer nicht mehr auf das EDV-System zugreifen. Nachdem der Fahrlehrer sich weigerte, auch auf mehrmalige Aufforderung das neue Passwort mitzuteilen, wurde ihm fristlos gekündigt.

Laut Urteil hatte der Arbeitnehmer mit der eigenmächtigen Änderung des Passwortes «in voller Absicht den Betrieb über einen Monat massiv beeinträchtigt und dabei entstehende Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen».
 
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