Tequilla
assimiliert
Hanswurstschwuchtel: Im Web keine Beleidigung
Einen Internet-Nutzer in einem Forum als "Arschloch" zu titulieren ist nicht unbedingt eine Beleidigung in rechtlichem Sinn. Diese Auffassung vertreten jedenfalls die Richter am Landgericht Köln. (Az.: 28 T 8/01)
Bei der Bezeichnung handle es sich vielmehr um eine "pointierte Äußerung des Missfallens", urteilten die Kölner Richter. Sie sei nach Einschätzung der Richter aus einem konkreten Anlass in dem Internet-Forum gepostet worden. Damit bestehe keine Wiederholungsgefahr, so das die Richter eine Unterlassungsklage des Beschimpften ablehnten.
Im konkreten Fall hatte ein Mann einen anderen Teilnehmer in einem Online-Forum als ein "Arschloch" und eine "Hanswurstschwuchtel" tituliert. Diese Beschimpfungen wollte sich der Foren-Nutzer nicht gefallen lassen und hatte versucht, seinem Prozessgegner solcherart Äußerungen per Gerichtsbeschluss untersagen zu lassen.
Chip
Na dann, auf geht´s Ihr Pappnasen
Einen Internet-Nutzer in einem Forum als "Arschloch" zu titulieren ist nicht unbedingt eine Beleidigung in rechtlichem Sinn. Diese Auffassung vertreten jedenfalls die Richter am Landgericht Köln. (Az.: 28 T 8/01)
Bei der Bezeichnung handle es sich vielmehr um eine "pointierte Äußerung des Missfallens", urteilten die Kölner Richter. Sie sei nach Einschätzung der Richter aus einem konkreten Anlass in dem Internet-Forum gepostet worden. Damit bestehe keine Wiederholungsgefahr, so das die Richter eine Unterlassungsklage des Beschimpften ablehnten.
Im konkreten Fall hatte ein Mann einen anderen Teilnehmer in einem Online-Forum als ein "Arschloch" und eine "Hanswurstschwuchtel" tituliert. Diese Beschimpfungen wollte sich der Foren-Nutzer nicht gefallen lassen und hatte versucht, seinem Prozessgegner solcherart Äußerungen per Gerichtsbeschluss untersagen zu lassen.
Chip
Na dann, auf geht´s Ihr Pappnasen