Mittwoch 17. Juli 2002, 10:20 Uhr
BVG: "Homo-Ehe" ist verfassungsgemäß
Karlsruhe, 17. Juli (AFP) -
Die Homo-Ehe ist verfassungsgemäß. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied, bedeuten gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften keinen Angriff auf die durch das Grundgesetz geschützte Ehe. Nach Ansicht des Gerichts ist eine solche Lebenspartnerschaft keine "Ehe mit falschem Etikett", sondern etwas völlig anderes, weil sie sich nicht an Mann und Frau, sondern an homosexuelle Paare richte. Zudem würden Ehepartner durch die eheähnlichen Rechte und Pflichten für schwule oder lesbische Paare nicht schlechter gestellt als bisher. Gegen das im vergangenen August bundesweit in Kraft getretene Gesetz hatten die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen geklagt. Die Entscheidung erging mit fünf zu drei Richterstimmen.(AZ: 1 BvF1/01 und 1 BvF 2/01)
Quelle:http://de.news.yahoo.com/020717/286/2v0r0.html
Ich finde das eine tolle Sache