Deckelung der Abmahngebüren

MartyStuart

Senior Member
Wie auf Heise Online zu lesen ist soll die Erstabmahnung für Urheberrechtsverletzungen im Internet auf weniger als 100€ gedeckelt werden. Ich denke das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Hier der Artikel: heise online | Erstabmahnung im Internet soll weniger als 100 Euro kosten

Interressant finde ich die Aussage von Unionsfraktionsvize Günter Krings zu dem Gestzentwurf:
"Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird."
Da mir der Mann vollkommen unbekannt ist habe ich mal Google bemüht.
Wenn ich mir dann seinen Beruf mit seiner Stellung zu dem Gesetzentwurf in Beziehung bringe, werd ich schon etwas nachdenklich...
 
Diese Deckelung gibt es ja bereits, sie findet nur keine Anwendung, weil bei der Teilnahme an einer Tauschbörse sofort automatisch von einer nicht unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen wird. Ich bin gespannt, wie man diese Grenze nun so definieren will, dass eine klare Abgrenzung möglich ist.

Und ganz ehrlich, ich finde diese geplante Regelung so nicht in Ordnung. Man kann also bis zur ersten Abmahnung fröhlich saugen, kostet ja nur 100 Euro. Und wenn es dann passiert ist, überlegt man sich was Neues.
Wir brauchen weder eine Kriminalisierung noch eine Verharmlosung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Wer sich Musik, Software und andere Dinge illegal besorgt, der soll dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es ihn erwischt.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
 
Wer sich Musik, Software und andere Dinge illegal besorgt, der soll dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es ihn erwischt.
Nicht mehr und auch nicht weniger.

Völlig richtig. Bei den Abmahnungen geht es aber doch in den meisten Fällen nur darum, einem erwischten Tauschbörsenbenutzer ohne viel Aufwand ein paar Hundert oder Tausend Euro aus der Tasche zu ziehen. Die Kosten für eine Abmahnung müssen aber angemessen sein, und sollen keine Strafe darstellen. Die zum Teil völlig überzogenen Gebühren für eine Abmahnung stellen aber schon eine Art Strafe dar. Strafen verhängen aber immer noch Gerichte, und nicht unterbeschäftigte Anwälte. Eine Abmahnung für knapp 100 Euro und die Ankündigung, dass es beim nächsten Mal zu einer Anzeige kommt, und das es dann richtig teuer wird, dürfte den meisten völlig ausreichen, um in Zukunft die Finger von den Tauschbörsen zu lassen. Dies wäre aber weder für die Rechteinhaber, noch für die Anwälte besonders lukrativ.
 
Die Kosten für eine Abmahnung müssen aber angemessen sein, und sollen keine Strafe darstellen. (...) Strafen verhängen aber immer noch Gerichte, und nicht unterbeschäftigte Anwälte.
Eben.

Wenn die der Meinung sind, dass sie es einem nachweisen können, wie viel man wann und wo verteilt hat (herunter laden ist bei weitem nicht so teuer) und dass es wirklich in erheblichem Umfang geschehen ist, dann sollen sie einen anzeigen. Eine Abmahnung sollte ein Schuss vor den Bug sein und nicht Leute ruinieren (soll schon vorgekommen sein) ...
 
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