Urteil: Pauschaler Schadenersatz bei Rücklastschrift ist unzulässig

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst wird, dürfen dem Kunden dafür nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden. Eine in den AGB festgelegte Pauschale ist unzulässig - das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Geklagt hatte ein Kunde gegen seinen Mobilfunkprovider, der für eine nicht eingelöste Lastschrift 15 Euro Auslagenersatz forderte. Nach Meinung des Kunden war der tatsächliche Schaden geringer.
Der Provider wiederum verwies darauf, dass er nicht nur die Gebühren der Bank bezahlen muss, sondern auch Personal- und Verwaltungskosten anfallen.
Genau diese darf er aber nicht auf den Kunden abwälzen, entschied das Gericht. Da es sich beim Lastschriftverfahren um die vom Provider bevorzugte bzw. vorgeschriebene Zahlungsweise handelt, muss er seine damit verbundenen Aufwände auch selbst tragen.

Quelle: Dr. Bahr
OLG Brandenburg: Pauschalisierter Schadensersatz bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig - Kanzlei Dr. Bahr

Das könnte durchaus ein richtungweisendes Urteil sein - mir sind entsprechende Passagen in Verträgen, die ich selbst abgeschlossen habe, schon öfter aufgefallen. Und dabei ging es nicht nur um Mobilfunk, sondern auch um Versicherungen, Zeitschriftenabonnements und dergleichen.
Für uns Kunden ist es aber schwierig, die tatsächlichen Aufwände zu ermitteln, weil die Gebühren für die Rücklastschriften von Bank zu Bank unterschiedlich sind und es da enorme Differenzen gibt.
 
Ach, das Problem hatte ich erst gestern. Letzten Monat konnte Fodavone nicht abbuchen, weil gerade da eine Einziehung der Gemeinde übersehen wurde - ein Betrag von 3 Euro hat gefehlt. Also hab ich flugs manuell überwiesen, nachdem die SMS als Mahnung einflog. Guter Dinge dann mal eben 10 Euro mehr überwiesen, so von wegen Mahngebühr und evtl. Rücküberweisungskosten..

Ich hab gestern nicht schlecht gestaunt. Deckung des Kontos war da, sogar ein paar Euro mehr. Ich kontrolliere (schlau wie ich bin) dennoch die Abbuchung, man weiss ja nie - nicht eingelöst! Öffne die Rechnung (hab ne Flat, da ändert sich eigentlich nie was), und muss zu meinem Erstaunen feststellen: die 10 Euro waren tatsächlich gutgeschrieben, dennoch fehlten noch 12,nochwas Euro.. also das war schon ein kräftiger Klaps auf meinen Arsch.
13 Euro Kosten für die Rücküberweisung - 9 Euro Mahngebühren!

Also gleich mal die Hotline angerufen, und die Dame dort hat sich alles (ich war echt ruhig und hab entgegen meiner Vorsätze mal nicht gezetert, die Hotlineschönheiten sind ja nicht "der Konzern", also warum sollen die leiden..) in Ruhe erklären lassen. Nachdem sie das wann und warum erklären hat lassen - es war ja nur eine kleine Überschneidung der Abbuchungen und sie konnte ja sehen, dass meine Überweisung sofort kam - bin ich zumidnest die 9 Euro Mahngebühr wieder losgeworden.

Aber ein fades Gschmäckle bleibt da schon bei den Preisen.. mal sehen ob sich da mit dem Urteil was machen lässt, sollte mal wieder so eine Überschneidung stattfinden.
 
Nach unserem Umzug in die Schweiz ist meine Frau noch 2 Jahre in ihrem (ehemaligen) Berufsverband geblieben.
Den Umzug und den Wegfall des deutschen Lastschriftkontos hatten wir 3 Monate vorher dem Berufsverband schriftlich angezeigt.
Trotzdem wurde dann 6 Monate später versucht, von dem nicht mehr existierenden Konto der Jahresbeitrag abzubuchen. Ging natürlich schief.
Daraufhin flatterte eine Rechnung ins Haus (die schweizer Adresse hatten wir im gleichen Schreiben mitgeteilt).
Jahresbeitrag + zusätzliche 6,- € Fehlbuchungsgebühr.
Auf der Rechnung stand sogar der Grund für die Fehlbuchung: "Konto erloschen".
Kulanterweise haben wir dann den Jahresbeitrag und auch die 6,- € Fehlbuchungsgebühr per Überweisung bezahlt.


1 Jahr später flatterte wieder die gleiche Rechnung ins Haus, wieder mit dem Fehlbuchungsaufschlag für das (bekanntermassen) erloschene Konto.
Diesmal haben wir die damals überwiesenen 6,- € vom Jahresbeitrag wieder abgezogen. Wegen "erwiesener Dummheit". :D
Zusätzlich haben wir dem Verband gekündigt.

Bis heute, und das ist schon Monate her, kam keine weitere Reaktion.
 
Ich darf bei jeder Rücklast 55 Cent "Portokosten" an die Deutsche Bank abtreten.
"Leistung aus Leidenschaft" hat dann eine neue Bedeutung oder? :ROFLMAO:
 
Ich 2 Euro für eine Rücklastschrift. Die Kasse hat was mit Sparen zu tun ;).
Wird endlich Zeit, dass sich mehrere gegen solch Vorgehen usw. wehren.
Nur mittlerweile ist auch ein Besuch zum Verbraucherschutz ein für mich
teures Vergnügen geworden.
 
Die genannten Kosten klingen nach dem Verbrecherladen wo ich arbeite...:p
Die nehmen sogar für eine Änderung der Anschrift 1€ inkl. mwst von Mitarbeitern!
Werde diese Neuigkeiten man den Kunden mitteilen wenn es sich ergibt... ist schon manchmal nen echte Abzocke was da gefordert/berechnet wird...
 
Die genannten Kosten klingen nach dem Verbrecherladen wo ich arbeite...:p
Die nehmen sogar für eine Änderung der Anschrift 1€ inkl. mwst von Mitarbeitern!
Werde diese Neuigkeiten man den Kunden mitteilen wenn es sich ergibt... ist schon manchmal nen echte Abzocke was da gefordert/berechnet wird...

....... sowas gibs? Unfassbar! Und das Verbraucherschutzministerium pennt weiter, oder paßt auf die Kaffemaschine auf!? :(
 
"wir" leben glaub ich manchmal gefühlt zu 25% von diversen gebühren...Rücklastschrift 15€, Kartensperrung 25€, Entsperrung nochmal ..hab ich grad nicht im Kopf, kostenpflichtige Hotlines, usw. usw.
 
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