Verliert Apple ausgerechnet im Land der Plagiate einen seiner wichtigsten Markennamen? Im Moment sieht es danach aus, denn ein chinesisches Gericht hat entschieden, dass die Markenrechte an dem Namen "iPad" bei dem chinesischen Unternehmen Proview liegen.
Eine Klage von Apple gegen Proview erwies sich somit als Eigentor.
Tatsächlich hatte sich Proview im Jahr 2000 - also noch lange bevor Apple selbst an das iPad dachte - diesen Namen in mehreren Ländern schützen lassen.
Für vergleichsweise lumpige 55.000 Dollar hat Apple im Jahr 2006 diese Rechte gekauft, sich dabei aber wohl angesichts des Schnäppchenpreises übers Ohr hauen lassen. Denn die Markenrechte in China waren nicht Teil dieses Vertrages.
Vor der Klage waren die Verhandlungen zwischen Apple und Proview gescheitert - die Chinesen wollten für die restlichen bei ihnen verbliebenen Markenrechte nun 800 Millionen Dollar haben.
Auch diese Summe könnte sich für Apple im Nachhinein noch als günstig erweisen - Proview hatte nämlich bereits vorher angekündigt, Apple wegen Verletzung seiner Markenrechte auf 1,5 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagen zu wollen.
Die Aussichten dürften nach diesem Urteil gar nicht so schlecht sein.
Eine Klage von Apple gegen Proview erwies sich somit als Eigentor.
Tatsächlich hatte sich Proview im Jahr 2000 - also noch lange bevor Apple selbst an das iPad dachte - diesen Namen in mehreren Ländern schützen lassen.
Für vergleichsweise lumpige 55.000 Dollar hat Apple im Jahr 2006 diese Rechte gekauft, sich dabei aber wohl angesichts des Schnäppchenpreises übers Ohr hauen lassen. Denn die Markenrechte in China waren nicht Teil dieses Vertrages.
Vor der Klage waren die Verhandlungen zwischen Apple und Proview gescheitert - die Chinesen wollten für die restlichen bei ihnen verbliebenen Markenrechte nun 800 Millionen Dollar haben.
Auch diese Summe könnte sich für Apple im Nachhinein noch als günstig erweisen - Proview hatte nämlich bereits vorher angekündigt, Apple wegen Verletzung seiner Markenrechte auf 1,5 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagen zu wollen.
Die Aussichten dürften nach diesem Urteil gar nicht so schlecht sein.