Wenn ein Nutzer von YouTube copyright-geschütztes Material hochlädt, so muss Youtube dem Rechteinhaber nicht automatisch dessen Daten preisgeben.
Das Oberlandesgericht München (AZ 29U3496/1) verhandelte eine Fall, in dem ein YouTube-Nutzer mehrere kurze Sequenzen des Kinofilms "Werner - eiskalt!" eingestellt hatte. Der Rechteinhaber Constantin Film verlangte von YouTube die Löschung der Clips - die auch umgehend erfolgte - sowie die Herausgabe der Nutzerdaten, um gegen den Nutzer zivilrechtlich vorgehen zu können.
Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Das Hochladen einzelner Sequenzen stelle keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß dar, somit bestehe auch kein Auskunftsanspruch.
Das Oberlandesgericht München (AZ 29U3496/1) verhandelte eine Fall, in dem ein YouTube-Nutzer mehrere kurze Sequenzen des Kinofilms "Werner - eiskalt!" eingestellt hatte. Der Rechteinhaber Constantin Film verlangte von YouTube die Löschung der Clips - die auch umgehend erfolgte - sowie die Herausgabe der Nutzerdaten, um gegen den Nutzer zivilrechtlich vorgehen zu können.
Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Das Hochladen einzelner Sequenzen stelle keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß dar, somit bestehe auch kein Auskunftsanspruch.