Upload von Kino-Sequenzen auf Youtube: kein Auskunftsanspruch

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wenn ein Nutzer von YouTube copyright-geschütztes Material hochlädt, so muss Youtube dem Rechteinhaber nicht automatisch dessen Daten preisgeben.
Das Oberlandesgericht München (AZ 29U3496/1) verhandelte eine Fall, in dem ein YouTube-Nutzer mehrere kurze Sequenzen des Kinofilms "Werner - eiskalt!" eingestellt hatte. Der Rechteinhaber Constantin Film verlangte von YouTube die Löschung der Clips - die auch umgehend erfolgte - sowie die Herausgabe der Nutzerdaten, um gegen den Nutzer zivilrechtlich vorgehen zu können.
Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Das Hochladen einzelner Sequenzen stelle keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß dar, somit bestehe auch kein Auskunftsanspruch.
 
In Hamburg werden hauptsächlich Presseveröffentlichungen verhandelt - also zumindest die meisten spektakulären Fälle, die für entsprechendes Aufsehen sorgen.
 
Urteilen ohne Ahnung

...... mit den Spacken vom LG Hamburg hat "Cheffie" schon genug Erfahrungen gemacht. :cry:
Naja, war auch abzusehen, wenn die Richter keine Ahnung von der Materie haben.
Das Google Urteil jetzt aus Hamburg kann man als Glückstreffer bezeichnen.


tty.
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