[Internet] Urheberrecht

saegeblatt

kennt sich schon aus
Urheberrecht

hallo zusammen

ich habe eine frage zum urheberrecht
hier ein auszug aus dem AGB von einer kochseite,dort stellen besucher rezepte zur verfügung

ist es mir erlaubt rezepte zu kopieren und selbst zu veröffentlichen ?? ??



1. URHEBERRECHT BEI EINGEGEBENEN INHALTEN Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Rezepte von xxxxx.de selbst oder durch Dritte vervielfältigt und in beliebiger Weise weiter gegeben werden dürfen.


gruss
saege
 
Zur Einleitung: Verbindliche Rechtsberatung dürfen wir nicht geben, da reagieren gewisse Firmen recht allergisch. ;)

Deswegen meine persönliche Meinung dazu: Es ist Dir erlaubt. Jeder (Dritte) darf die dort veröffentlichten Rezepte vervielfältigen und weiter verwenden. Gleichzeitig muss sich jeder, der dort Rezepte veröffentlicht, damit abfinden, dass seine Rezepte von Dritten beliebig behandelt werden dürfen.
 
Ich kann (natürlich auch ganz persönlich) AK nur beipflichten...

Und da der Passus der AGB IMHO nicht sittenwidrig ist oder gegen geltendes Recht verstößt, sollten sie auch gelten.

Ergo: Kopieren erlaubt.

Was sicherlich niemanden stört: Angabe, wo du es her hast.

Was sicherlich stört/Probleme bereiten könnte: Wenn du versuchst, damit Geld zu machen. Das Urheberrecht wird hier nicht ausgehebelt, es gilt weiterhin.
Aber das hattest du ja sowieso nicht vor. (Oder?)

Grüße
 
Für mich alles juristisch völlig Ahnungslosen (deshalb kann ich keine Rechtsberatung machen und gebe auch nur meine Meinung wieder) sieht dieser Passus so aus, als solle damit genau das ermöglicht werden.

'selbst oder Dritte in beliebiger Weise'. Das klingt für mich nach "jeder darf alles". Der Betreiber will sich entweder gegen Nutzer absichern, die ein eingereichtes Rezept plötzlich in einem Kochbuch von Biolek wiederfinden oder plant die eingereichten Rezepte selbst für kommerzielle Zwecke zu verwenden (Verkauf an's Maggi Kochstudio oder so).
 
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