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auenteufel
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Stasi 3.0 - Der Wahnsinn in den Startlöchern:
Ein "Wunschzettel" aus den Referaten des Bundesinnenministeriums illustriert weitreichende Forderungen und Vorstellungen für Maßnahmen zur inneren Sicherheit nach den Bundestagswahlen. Nach dem Konzept, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, würde der Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen bekommen, die bislang der Polizei vorbehalten waren.
Laut diesem Wunschzettel würde der Verfassungsschutz zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Die als Reaktion auf nationalsozialistische Herrschaftsinstrumente wie Gestapo und Reichssicherheitshauptamt etablierte strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei würde damit weiter aufgeweicht. Der Verfassungschutz soll künftig das Recht zur heimlichen Online-Durchsuchung erhalten – dies ist nach dem jüngst in Kraft getretenen BKA-Gesetz bislang dem BKA vorbehalten. Außerdem soll der Inlandsgeheimdienst Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten, bei der die Verbindungsdaten der Telekommunikation und des Internet-Zugriffs aller Bürger festgehalten werden. Bislang ist auch dies der Polizei vorbehalten.
Weiterlesen bei Heise..
Ein "Wunschzettel" aus den Referaten des Bundesinnenministeriums illustriert weitreichende Forderungen und Vorstellungen für Maßnahmen zur inneren Sicherheit nach den Bundestagswahlen. Nach dem Konzept, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, würde der Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen bekommen, die bislang der Polizei vorbehalten waren.
Laut diesem Wunschzettel würde der Verfassungsschutz zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Die als Reaktion auf nationalsozialistische Herrschaftsinstrumente wie Gestapo und Reichssicherheitshauptamt etablierte strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei würde damit weiter aufgeweicht. Der Verfassungschutz soll künftig das Recht zur heimlichen Online-Durchsuchung erhalten – dies ist nach dem jüngst in Kraft getretenen BKA-Gesetz bislang dem BKA vorbehalten. Außerdem soll der Inlandsgeheimdienst Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten, bei der die Verbindungsdaten der Telekommunikation und des Internet-Zugriffs aller Bürger festgehalten werden. Bislang ist auch dies der Polizei vorbehalten.
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