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Thema: Links auf verbotene Kopierschutzsoftware sind "Beihilfe" Auf die Internetseite der Firma Slysoft, die unter anderem in Deutschland verbotene Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen anbietet, darf auch ...
  1. #1
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    Schlagzeile Links auf verbotene Kopierschutzsoftware sind "Beihilfe"

    Auf die Internetseite der Firma Slysoft, die unter anderem in Deutschland verbotene Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen anbietet, darf auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht verlinkt werden.
    Das entschied das Oberlandesgericht München - der heise-Verlag hatte gegen eine Eilentscheidung des selben Gerichts Widerspruch eingelegt - geklagt hatten diverse Medienunternehmen.
    Im jetzt gesprochenen Urteil ging das Gericht aber noch über seine ursprüngliche Entscheidung hinaus: War zunächst noch von Mitstörerhaftung die Rede, geht man jetzt vielmehr von einer aktiven Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung aus, wenn der Zugang zu solchen Programmen durch Setzen eines Links erleichtert wird.
    Weil heise dabei vorsätzlich gehandelt und explizit auf die Rechtswidrigkeit der verlinkten Programme hingewiesen hat, drohen den betroffenen Mitarbeitern nun gar strafrechtliche Konsequenzen.
    Christian Persson, Chefredakteur von Heise Online, möchte sich nun auch gleich selbst anzeigen: "Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?"



    Persönliche Meinung: Ich mag an dieser Stelle nicht über Sinn und und Unsinn der Verbote an sich sinnieren - fest steht, dass sie keine einzige Kopie verhindern, aber absurd finde ich diesen Vorgang auch - aus zweierlei Gründen: Einerseits wird eine Berichterstattung durch Links nicht besser oder schlechter, von daher kann ich nicht nachvollziehen, dass sich heise durch das Verbot unzumutbar eingeschränkt fühlt oder gar die Pressefreiheit bedroht sieht.
    Andererseits ist es nicht allzu lange her, dass ich in einem Computermagazin unter der Überschrift: "Achtung, diese Tools sind verboten!" eine detaillierte Beschreibung von Programmen und deren Zweck gelesen habe - was der eigentliche Sinn dahinter war, dürfte klar sein. Das lässt sich aber offenbar nicht beanstanden - soll verstehen wer will...

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  3. #2
    Moderator Avatar von Bio-logisch
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    Heise vs. Musikindustrie: Schlappe für Heise

    Als "Jura - Laie" kommt mir die Begründung reichlich abenteuerlich vor.
    Glücklicher Weise hat das OLG eine Berufung zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

  4. #3
    assimiliert Avatar von Threepwood
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    AW: Links auf verbotene Kopierschutzsoftware sind "Beihilfe"

    Jedwede Verweigerung und Verbot zum (sachlichen) Nennen von Information, Verbreiten von Information oder Nennung von Tasachen zur Wahrung oder Beweisführung der Authentizität, wrde ich schlichtweg Zensur nennen.

    Im konkreten Fall soll also verboten werden, eine Originalwebseite zu nennen, und zwar in jedwedem Zusammenhang!, die Verbreitung dieser Information soll also bewusst durch richterliche Entscheidung vermieden werden, selbst bei journalistischen Belangen? Zensur. Für mich ist das mehr als eindeutig Zensur und das Brechen der Informationsfreiheit. Ist ja nicht der erste Fall. Wenn es einen Schlupfwinkel gibt durch das Ausschöpfen der Pressefreiheit, dann hat der Gesetzgeber das im Rahmen der Informationsfreiheit und des Pressegesetzes zuzulassen, egal welche Lobby dahintersteht! Denn das ist in meinen Augen der einzig wahre Kern der Sache: da sieht jemand seine Felle wegschwimmen, und versucht alles um auch nur die kleinste Möglichkeit im Keim zu ersticken, durch gesetzliche Vorgaben hindurchzuschlüpfen. Ob dabei das eine oder andere auf der Strecke bleibt, scheint egal zu sein.

    Nun, mag ja sein dass es im Grunde hier um das Verhindern von "Verbrechen" geht (haha..eigentlich zu traurig um darüber zu lachen), es stösst aber "mal wieder" eine Tür auf, durch die andere dann mit Pauken und Trompeten durchfeiern, denn "wieso? die durten das doch auch verbieten lassen!"

    Unangenehmer Mitbewerber? Geldwerte Vorteile? Ha! Weg mit den Links, klappt doch heutzutage mit Markennamen auch schon.

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