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Alt 07.10.08, 11:21   #1 (Permalink)
 
Benutzerbild von bastelmeister
 
Registriert seit: 12.06.04
Ort: Esslingen
Beiträge: 4.010
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Schlagzeile BMJ gibt Leitfaden zur Impressumspflicht raus




Das Bundesjustizministerium informiert heute in seinem Newsletter über einen neuen Service: die Bereitstellung eines Leitfadens zur Impressumspflicht.

Unter BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht steht eine Abhandlung bereit, die über die Anbieterkennzeichnung (Impressum) informiert. Dabei wird erörtert, wann und für wen eine Anbieterkennzeichnung Pflicht ist, welche Punkte sie beinhalten soll und es gibt Gestaltungshinweise. Natürlich ist diese Abhandlung nicht rechtsverbindlich.

Lt. BMJ möchte man damit zur Abmahnsicherheit beitragen, wird aber nicht müde sofort zu verdeutlichen, dass man doch besser Anwälte und Gerichte arbeiten lassen soll.

Zitat:
aus dem Leitfaden: Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden.
Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.
Zitat:
aus dem Newsletter des BMJ: Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.
Leider steht nirgends, dass die Kosten für die Rechtssprechung vom BMJ erstattet werden.

Geändert von bastelmeister (07.10.08 um 11:35 Uhr)
bastelmeister ist offline   Mit Zitat antworten



Alt 07.10.08, 11:31   #2 (Permalink)
 
Benutzerbild von Bio-logisch
 
Registriert seit: 03.02.03
Beiträge: 12.422
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Der letzte Leitfaden wurde von den Gerichten ziemlich auseinander genommen - natürlich zu Lasten der Bürger...
Leider haben wir seit Jahren eine Justizministerin, die eigentlich zweite Wahl war - wenn sich die Frau Däubler-Gmelin mit dem Busch - Kommentar etwas zurückgehalten hätte...

Geändert von Bio-logisch (08.10.08 um 11:11 Uhr)
Bio-logisch ist gerade online   Mit Zitat antworten
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Alt 07.10.08, 13:11   #3 (Permalink)
 
Benutzerbild von QuHno
 
Registriert seit: 15.05.02
Ort: Provinz "voll Leben"
Beiträge: 6.867
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Das was da steht ist mal wieder Schwamm³!

Wenn ich in einer Vorgabe für Die Impressumspflicht schon lese, dass die Gerichte festlegen müssen, für welche Privatpersonen Impressumspflicht besteht, wird mir schlecht.

Zitat:
Zitat von BMJ
Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten.
Da prinzipiell mit allem Geld verdient werden könnte (geht's noch ein wenig schwammiger, oder darf es noch etwas mehr Schwamm sein?), muss also jeder seine Adresse im Netz verbreiten.


Muss man also die Angaben machen, wenn eine Seite aufbaut:
  • auf der über die Gefahren im Internet hingewiesen wird und auf der man Maßnahmen vorschlägt, mit denen man sich dagegen schützen kann? Es gibt schließlich Firmen, die das selbe machen und in der Regel verdienen die damit Geld.
  • eine Webseite erstellt, auf der man z.B. die Landschaftsbilder seines letzten Ausflugs veröffentlicht? Der durchschnittliche Profi-Fotograf verdient schließlich in der Regel mit Bildern Geld, selbst wenn er nur eine Bockwurst ohne Senf fotografiert hat.
  • eine Webseite erstellt, auf der man schreibt, dass man letztens in einen tollen Resturant essen war und dieses sowie das Essen beschreibt? Restaurantkritiker verdienen in der Regel mit so etwas Geld.
  • ...
  • persönliche Erlebnisse beschreibt? Autoren verdienen in der Regel Geld mit Autobiographien ...

An unsere Politiker:

Es ist Eure verdammte Aufgabe, Gesetze zu erlassen, an denen sich euer Souverän (WIR, und ich bin ein Teil davon!) und die Judikative (Gerichte) orientieren kann!
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte (Judikative), Rahmenbedingungen (Gesetze) festzulegen, das ist Aufgabe der Legislative, also EUCH!
Die Judikative soll lediglich diejenigen verfolgen, die diese Rahmenbedingungen verletzen bzw. denjenigen helfen, die einen Anspruch auf die in den Rahmenbedingungen gegebenen Leistungen haben und keine Rechte festlegen!

Geht einfach mal wieder in die Hauptschule und lasst Euch den Aufbau des Staates erklären und was Eure Aufgabe ist - ein 14-Jähriger sollte das schon wissen - vorausgesetzt ihr habt den Bildungsetat noch nicht so eingekürzt, dass er noch nicht lesen kann.

edit:
Nachtrag:
Da die Empfehlung ausgesprochen wird, dass jeder, der irgendwelche Inhalte ins Netz stellt, grundsätzlich davon ausgehen soll, dass er impressumspflichtig ist, sehe ich goldene Zeiten für Adresshändler und eine Hochkonjunktur für Bot und Crawlerprogrammierer, die die ganzen Impressumsseiten abklappern und so an gültige, sogar ladungsfähige Adressen kommen.

Wenn ihr also ein Webangebot im weitesten Sinne habt und demnächst eurer Briefkasten - egal ob der elektronische oder der physikalische neben eurer Haustür - mit Werbung überläuft, wüsste ich was man damit machen könnte:

Einfach an das BMJ weiterleiten, denn ihr seid auf Grund von deren Unfähigkeit dazu verpflichtet, eure Adressen überall öffentlich zu hinterlassen, also sollten sie auch mit den Folgen leben.

Geändert von QuHno (07.10.08 um 13:47 Uhr)
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Erstellt von auf Typ Datum
Impressum Leitfaden des BMJ Dieses Thema Pingback 09.10.08 14:31

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