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Thema: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen Gerade im Heise gefunden: Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit Gilt allerdings wohl nur für "Meinungsforen", unter diesen ...
  1. #1
    chronische Wohlfühlitis Avatar von Buccaneer
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Gerade im Heise gefunden: Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

    Gilt allerdings wohl nur für "Meinungsforen", unter diesen Bereich fällt ja auch unser Sofaboard, oder nicht?

    Damit sollte es doch wieder ein Stück besser aussehen, oder?

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  3. #2
    assimiliert Avatar von Duftie
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Jein,

    wie soll ein Admin einen User klar identifizieren? Dann müßte jeder User persönlich (mit Personalausweis, Geburtsurkunde und Meldebestätigung) bei einem der Mods vorstellig werden, ansonsten ist es kaum möglich einen User "zweifelsfrei zu identifizieren".

    Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben.
    ...

  4. #3
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Der Forenbetreiber kann sich der Haftung also entziehen, wenn er seine Benutzer eindeutig identifizeren kann. Muss man die Konsequenz davon jemandem erklären?

  5. #4
    Bundesliga-Tippkönig Avatar von Blacky89
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Zitat Zitat von Supernature
    Der Forenbetreiber kann sich der Haftung also entziehen, wenn er seine Benutzer eindeutig identifizeren kann. Muss man die Konsequenz davon jemandem erklären?
    An welche e-mail Adresse soll ich meine Ausweiskopie und Meldebestätigung schicken

  6. #5
    Moderator Avatar von Bio-logisch
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.
    Es geht hier also um eine andere Sache, die über unseren Fall hinaus geht.
    Supernature hat die betreffenden Beiträge ja sofort nachdem die Firma sich bei ihm gemeldet hat gelöscht. Damit ist er eigentlich aus dem Schneider, wie das Gericht auch bestätigt hat:

    Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß Paragraf 11 des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird.
    Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass er dies unter bestimmten Bedingungen noch nicht einmal machen müsste:
    Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").
    Und diese Ausnahme besteht genau dann, wenn der Urheber des Beitrages namentlich bekannt ist:
    Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.
    Dieses Urteil ist also in jeder Beziehung eine Stärkung der Position der Forenbetreiber

  7. #6
    assimiliert Avatar von Duftie
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Bedingt ja, denn nach meiner Intepretation setzt es voraus, daß der Forenbetreiber präventiv die persönlichen Daten der User sammelt (wobei die Definition von "zweifelsfreie Identifikation" zusätzlich von "namentlicher Anmeldung" bis "Überprüfung der der gemachten Angaben" reichen könnte).

    Das widerum wird Datenschutzrechtlich ein kleines Problemchen, zumal ich nicht irgendeinem "dahergelaufenen" Forenbetreiber meine kompletten Daten überlassen möchte - auch wenn ich sonst nicht so bin mit meinen Daten.

  8. #7
    nicht mehr wegzudenken Avatar von Soong
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Die Sache mit der Identifizierung der Nutzer sehe ich momentan nicht als großes Problem an. Die IP der Poster wird das Forum sicherlich festhalten, oder? Insofern sollte es im Ernstfall auch reichen die IP herausgeben zu können. Zumindest wenn sich der "Geschädigte" nicht erst nach Jahren meldet, lässt sich anhand der IP sehr leicht der Nutzer identifizieren. Ich hatte da kürzlich erst selbst so einen Fall.
    Sollte sich der Geschädigte tatsächlich erst viel später melden, ist es ohnehin die Frage ob er dann noch einen Anspruch auf irgendwas hat.
    Vielleicht übersehe ich gerade auch einen Aspekt, aber an sich finde ich das Urteil des OLG Düsseldorf soweit recht vernünftig.

  9. #8
    treuer Stammgast Avatar von piepmatz.de
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Wird nur schwierig, wenn ein User über einen Anonymisierungsproxy postet.

  10. #9
    assimiliert Avatar von Duftie
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Insofern sollte es im Ernstfall auch reichen die IP herausgeben zu können. Zumindest wenn sich der "Geschädigte" nicht erst nach Jahren meldet, lässt sich anhand der IP sehr leicht der Nutzer identifizieren. Ich hatte da kürzlich erst selbst so einen Fall.

    Sollte sich der Geschädigte tatsächlich erst viel später melden, ist es ohnehin die Frage ob er dann noch einen Anspruch auf irgendwas hat.
    1. Bekommt der Geschädigte die persönlichen Daten zu der Betreffenden IP erst durch einen richterlichen Beschluss. Dieser setzt wiederum eine Strafanzeige voraus. Hinzu kommen andere Spielchen, wie z.B. Firmenrechner, anonyme Proxies usw. Eine einwandfreie Identifikation ist sooo einfach nicht ...

    2. Wenn ich recht informiert bin, ist der Erlaß der EU zur Voratsdatenspeicherung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Provider darf also bei einer Flatrate die IP-Adresse nicht speichern, da er diese nicht für die Erstellung einer Abrechnung benötigt. Im Zusammenhang mit der eh geplanten Speicherung der Verbindungsdaten wäre der Weg über die IP natürlich der sinnvollste Schritt. Einzig und allein die Voraussetzungen für die Herausgabe müßten angepaßt werden, jeweils eine Strafanzeige anzustoßen um an die Daten zu kommen wäre Verwaltunsgtechnisch wohl kaum zu wuppen ...

    3. Die Beiträge hier im Forum sind auch schon ein paar Monate alt. Es ist durchaus normal, daß ein Geschädigter erst Monate später über Beleidigungen o.ä. stolpert. Sollte dann der Rechtsanspruch verfallen (und die Beiträge einfach stehen bleiben dürfen?)

    Vielleicht übersehe ich gerade auch einen Aspekt, aber an sich finde ich das Urteil des OLG Düsseldorf soweit recht vernünftig.
    Übersehen hast Du ein paar Aspekte, dennoch halte ich dieses Urteil für sinnvoller und produktiver als das "Heise-Urteil", wenn die Rahmenbedingungen entsprechend definiert würden.

  11. #10
    kennt sich schon aus Avatar von the_cruel
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Zitat Zitat von piepmatz.de
    Wird nur schwierig, wenn ein User über einen Anonymisierungsproxy postet.
    auch durch nen anonymisierungsproxy ist man nicht 100 %ig anonym!

  12. #11
    treuer Stammgast Avatar von piepmatz.de
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Ist schon richtig aber erstmal nützt die IP, z.B. der Uni Dresden den Mods sicher nicht sehr viel.

  13. #12
    assimiliert
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Wenn Forenbetreiber durch die echte IP der Nutzer geschützt würden prophezeie ich, dass rasend schnell eine Blacklist mit anonymen Proyys entstehen würde, die entsprechenden Benutzern die Schreibrechte verwehrt.

  14. #13
    kennt sich schon aus Avatar von the_cruel
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Zitat Zitat von piepmatz.de
    Ist schon richtig aber erstmal nützt die IP, z.B. der Uni Dresden den Mods sicher nicht sehr viel.
    auch in der uni muß man sich anmelden bzw. registrieren. also müsste zum. der sys-admin wissen / nachvollziehen können wer am xx.xx.xxxx um xx.xx uhr an dem betreffendem rechner war. ergo nix mit anonym!

  15. #14
    assimiliert Avatar von Duftie
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    auch in der uni muß man sich anmelden bzw. registrieren. also müsste zum. der sys-admin wissen / nachvollziehen können wer am xx.xx.xxxx um xx.xx uhr an dem betreffendem rechner war. ergo nix mit anonym
    Das entspricht aber nicht dem Datenschutz ...

  16. #15
    kennt sich schon aus Avatar von the_cruel
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    AW: OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

    Zitat Zitat von Knuffi
    Das entspricht aber nicht dem Datenschutz ...
    meinst du die uni läßt jeden xbeliebigen an ihre rechner? was ist wenn der pc durch z.b. falsche handhabung hinüber ist?

    naturlich bräuchte man einen richterlichen beschluss zur herausgabe der ip-nummer! schließlich können auch hausdurchsuchungen nicht einfachso gemacht werden!
    greets
    t_c


    ps: und es ist sicherlich auch eine frage des geldes. es wird sich wohl keiner um die ip-nummer bemühen bloß weil er als ein 'arschloch' bezeichnet wurde. derjenige könnte ja zurück schimpfen...


    pps: hoho, das ist ja mein 'bekommt Übersicht' artikel.

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