Insofern sollte es im Ernstfall auch reichen die IP herausgeben zu können. Zumindest wenn sich der "Geschädigte" nicht erst nach Jahren meldet, lässt sich anhand der IP sehr leicht der Nutzer identifizieren. Ich hatte da kürzlich erst selbst so einen Fall.
Sollte sich der Geschädigte tatsächlich erst viel später melden, ist es ohnehin die Frage ob er dann noch einen Anspruch auf irgendwas hat.
1. Bekommt der Geschädigte die persönlichen Daten zu der Betreffenden IP erst durch einen richterlichen Beschluss. Dieser setzt wiederum eine Strafanzeige voraus. Hinzu kommen andere Spielchen, wie z.B. Firmenrechner, anonyme Proxies usw. Eine einwandfreie Identifikation ist sooo einfach nicht ...
2. Wenn ich recht informiert bin, ist der Erlaß der EU zur Voratsdatenspeicherung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Provider darf also bei einer Flatrate die IP-Adresse nicht speichern, da er diese nicht für die Erstellung einer Abrechnung benötigt. Im Zusammenhang mit der eh geplanten Speicherung der Verbindungsdaten wäre der Weg über die IP natürlich der sinnvollste Schritt. Einzig und allein die Voraussetzungen für die Herausgabe müßten angepaßt werden, jeweils eine Strafanzeige anzustoßen um an die Daten zu kommen wäre Verwaltunsgtechnisch wohl kaum zu wuppen ...
3. Die Beiträge hier im Forum sind auch schon ein paar Monate alt. Es ist durchaus normal, daß ein Geschädigter erst Monate später über Beleidigungen o.ä. stolpert. Sollte dann der Rechtsanspruch verfallen (und die Beiträge einfach stehen bleiben dürfen?)
Vielleicht übersehe ich gerade auch einen Aspekt, aber an sich finde ich das Urteil des OLG Düsseldorf soweit recht vernünftig.
Übersehen hast Du ein paar Aspekte, dennoch halte ich dieses Urteil für sinnvoller und produktiver als das "Heise-Urteil", wenn die Rahmenbedingungen entsprechend definiert würden.
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