[Neuigkeit] Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer

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nicht mehr wegzudenken
Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer

Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer

Eine spektakuläre Anzeigenwelle sorgt zur Zeit für Aufsehen unter Tauschbörsen-Nutzern. Wie das Computer-Magazin "heise online" berichtet, sind bei der Karlsruher Staatsanwalt allein in den Monaten Juni und Juli mehr als 20.000 Strafanzeigen wegen Verletzung des Urheberrechts eingegangen. Allein in 12.000 Fällen gehe es um Nutzer der Tauschbörse "edonkey", die das PC-Spiel "Earth 2160" zum Download angeboten haben sollen.

Anzeigenflut geht weiter
Der Absender der Anzeigen, eine Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei, habe angegeben, pro Woche weitere 10.000 Anzeigen nachschieben zu können. Sie arbeite mit dem Schweizer Unternehmen Logistep zusammen, das mit Hilfe einer speziellen Software Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspürt. Auftraggeber sind unter anderem Software-Firmen. Die Anzeigen enthalten den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse des Computers, die Tauschbörsen-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots.

Staatsanwaltschaft ermittelt
Noch unklar sei, wie genau Logistep diese Daten ermittelt hat und ob damit wirklich eindeutig der Nutzer identifiziert werden können. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen, heißt es in dem Bericht. Zunächst werden jedoch nur Anhörungsbögen verschickt.

Earth 2160 aus den Tauschbörsen so gut wie verschwunden
"Earth 2160" wird von Zuxxez Entertainment vertrieben. Zuxxez-Vorstand Dirk P. Hassinger bestätigte gegenüber heise online die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen", wird Hassinger in dem Bericht zitiert. Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."

Deutsche Tauschbörsen-Nutzer im Visier
In der Vergangenheit haben mehrere Aktionen gegen deutsche Tauschbörsen-Nutzer für Aufsehen gesorgt. So wurde Ende Mai 2004 ein 22-jähriger Auszubildender vom Cottbusser Amtsgericht verurteilt. Der Mann muss insgesamt 8400 Euro zahlen, davon allein 8000 als Schadensersatz an die deutsche Musikindustrie. Ein Stuttgarter Lehrer hat sich Zahlung von 10.000 Euro an die deutschen Phonoverbände verpflichtet. Im Juni 2004 hat die Polizei in Nürnberg den Server eines 56jährigen Netzwerktechnikers sichergestellt, der mehr als 60.000 Songs im Internet per FTP zum Download bereitgestellt hatte.

Quelle: T-Online
 
Das habe ich heute morgen auch schon gelesen.Bin mir aber nicht ganz im klaren darüber ob das überhaupt legal ist was die Firma da treibt.Und außerdem liegt
der Firmensitz in der Schweiz so wie das verstanden habe.Da werden emule benutzer gelockt und das darf doch eigentlich doch nur unsere Statsmacht und nich eine Firma.


Habe ich da etwas falsch verstanden :)
 
„Massenanzeigen gegen "Internetpiraten"

Auch aus dem Heise Forum, mit der Erlaubnis vom Herrn RA Dippelhofer kopiert.



Ein paar Gedanken aus juristischer Sicht
Mischa Dippelhofer, mischa@dippelhofer.de (191 Beiträge seit 25.4.01) Bewertung dieses Beitrags:

Die Vorgehensweise, wie sie im Artikel beschrieben wird, überrascht
mich nicht.

Vor wenigen Monaten ist die Musikindustrie vor dem OLG München und
dem OLG Hamburg mit dem Versuch gescheitert, Auskunftsansprüche auf
Herausgabe der Benutzerdaten gegen Provider geltend zu machen. Da war
es eine Frage der Zeit, bis jemand auf die Idee kommt, den Umweg über
eine Strafanzeige zu nehmen.

Um es klar zu sagen: Die Strafanzeigen werden nicht gestellt, damit
die P2P-Benutzer bestraft werden. Den Anwaltskollegen dürfte von vorn
herein klargewesen sein, dass die Staatsanwaltschaft so viele
Verfahren nicht führen kann und daher mit Verfahrenseinstellungen
reagiert. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ist im
Übrigen kein Schuldeingeständnis. Es bedeutet auch keine Vorstrafe.
Die Einstellung erfolgt wegen geringer Schuld - und letztlich auch
wegen Überlastung der Staatsanwaltschaft.

Die Anzeigen verfolgen einen anderen Zweck: Man möchte an die Namen
und Adressen der Benutzer herankommen. Entgegen anderslautender
Behauptungen hier im Forum funktioniert das auch. Wer zivilrechtliche
ansprüche gegen einen von der Staatsanwaltschaft Beschuldigten
erheben möchte, hat gemäß 185 RiStBV (Richtlinien für das Straf- und
Bußgeldverfahren) das Recht, über einen Anwalt Akteneinsicht zu
nehmen. Auf diese Weise erfährt der Anwalt die Namen und Adressen der
Beschuldigten, die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Die Provider
können durch richterlichen Beschluss verpflichtet werden, der
Staatsanwaltschaft die Namens- und Adressdaten herauszugeben. Auf
diese Weise werden die Entscheidungen der OLGs München und Hamburg
umgangen.

Wer nun ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
erhält, kann folglich mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen,
das er in den Wochen danach eine Abmahnung der Anwälte erhalten wird.

Wie sollte man darauf reagieren?

Wer zu Unrecht beschuldigt wird, kann das Angebot zur Einstellung des
Verfahrens ablehnen. Er sollte dann aber auf jeden Fall einen
Strafverteidiger zu Rate ziehen. Es bleibt abzuwarten, ob die
Staatsanwaltschaft angesichts der Vielzahl der Fälle bei den nicht
eigestellten Verfahren Hausdurchsuchungen beantragt oder die
Verfahren dann ohne Geldauflage einstellt. Erhält man dann eine
Abmahnung, sollte man sie von einem Rechtsanwalt zurückweisen lassen.

Wenn der Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Dateien über emule
getauscht zu haben, zu Recht erhoben wird, kann man folgendes tun, um
wenigstens die Rechtsanwaltsgebühren der Abmahnung zu vermeiden:

Wenn der Beschuldigte unmittelbar nach Erhalt des Schreibens zu einem
Rechtsanwalt geht, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann der
Kollege möglicherweise noch rechtzeitig im Namen des Beschuldigten
eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Die Anwaltskosten
des gegnerischen Anwalts werden nämlich für die Aufforderung zur
Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung geschuldet. Hat man
eine solche schon abgegeben, besteht kein Gebührenanspruch für eine
Abmahnung.

Der eigene Anwalt kann kostengünstiger sein als die Anwaltsgebühr für
die Abmahnung, wenn man mit seinem Anwalt eine Honorarvereinbarung
abschließt. Dann rechnet der Anwalt nach Stunden ab und nicht nach
dem Streitwert, der bei Urheberrechtverletzungen im Internet
regelmäßig fünfstellig ist.

Dr. Mischa Dippelhofer
Rechtsanwalt
-------------------------------------------------------------------------
Ich mag solche Abzocke nicht, darum habe ich bei diesem Anwalt nachgefragt, ob er Fälle übernehmen kann und diese Antwort erhalten:

Gerne.

>Zum Schluss, können Sie die Fälle übernehmen aus BW oder aus ganz
>Deutschland.

Ich habe Mandanten in ganz Deutschland.
Wenn jemand von mir vertreten werden möchte, sollte er mich in der
Kanzlei anrufen oder anmailen, dann können wir die weiteren Konditionen
besprechen.
Sie werden verstehen, dass ich nicht kostenlos tätig werden kann. Wir
arbeiten ausschließlich auf der Basis von Stundensätzen.
Da ich angestellter Anwalt bin, entscheidet letztlich mein Chef, ob ich
ein Mandant annehmen kann oder nicht.

>Wo sitzt ihre Kanzlei.
In Saarbrücken. Kontaktdaten finden Sie unter www.beratung-saar.de
Meine Kanzlei-Mailadresse: m.dippelhofer@beratung-saar.de

Mit freundlichen Grüßen und schönen Feiertag
M. Dippelhofer

Dürfte auch für andere Fälle gut sein, wenn man in Verdacht gerät.
mfg falko
 
Zuletzt bearbeitet:
gulli: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Hallo!

Hmm, wenn eine Abmahnkanzlei gleichzeitig ein Inkassounternehmen hat u. ein Richter in Karlsruhe denselben Nachnamen trägt wie einer der Karlsruher Anwälte dann braucht man nicht viel Fantasie um zu merken, dass dies zumindest ungewöhnlich ist, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken! ;)


G*A*B German Academic Brainpool LG-Karlsruhe-8-O-152-99 Urteil zu Schadensersatz - Schmerzensgeld

Logistep AG - Wikipedia



Herausgeber und Verantwortliche Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE

eventfaq.de Das Portal für Eventtechnik,Veranstalter und Musiker

inkasso-portal.de - Das Internetportal über Inkasso

Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte Karlsruhe


Ich könnte da noch mehr drüber schreiben, lass es aber jetzt lieber, weil die versuchen Meinungen zu unterdrücken:

gulli: Logistep AG vs. Meinungsfreiheit


Hier mehr: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer - Seite 129 - gulli:board

Gruß...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das neue Recht eröffnet aber auch den Anwälten neue Marktchancen: So soll es zulässig sein, dass Anwälte mit Angehörigen anderer Berufe wie etwa Unternehmensberatern, Maklern, Architekten oder Ärzten fest zusammenarbeiten, um Dienstleistungen aus einer Hand zu ermöglichen. Dies entspreche den Wünschen der Wirtschaft und der Mandanten, erklärte Zypries.

Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin mitteilte, soll das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem das bisherige Rechtsberatungsmonopol von Anwälten aufgebrochen wird, Mitte 2007 in Kraft treten. Eine Zustimmung durch den Bundesrat ist nicht nötig.

Zypries will verbraucherfreundliche Rechtsberatung

Und die erforderlichen Gesetzte dafür werden ja auch geschaffen. Vielleicht übertreibe ich ja auch, aber meiner Meinung nach haben wir bald viele Organisationen hier die der Mafia sehr ähnlich sind u. die Politik hilft mit! :smokin

Na ja, die machen eh was sie wollen u. der Bürger muss sich das gefallen lassen.....

Die Öffentlichkeit sollte sich sehr stark mit diesem Thema beschäftigen bevor es zu spät ist! :rolleyes:
 
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