[Hinweis] Polizeischlag gegen große Warezseite

30.05.2006, 11:31

Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt gegen etwa 11.000 Nutzer der illegalen Raubkopierer-Website Bockwurst. Auch einige Anklagen wurden bereits erhoben.

Über die Software Anti-Leech hatten die Ermittler die Logdateien zahlreicher Nutzer herausgefunden.

Die Behörden hatten die Website Bockwurst bereits im vergangenen Jahr geschlossen. Den Angaben der Polizei zufolge handelte es sich dabei um eines der größten illegalen Internet-Portale für Anwendungs-Software, so genannte Warez, in Deutschland. (dcn)

Quelle:
http://www.chip.de/news/c1_news_20095085.html?tid1=9226&tid2=0
 
Mehr Details dazu gibt es HIER ...
Anti-Leech
WakeNet gibt Logdateien an Strafermittler heraus
Beliebtes Tool auf zahlreichen Download-Seiten: Antileech. Der Dienst des schwedischen Anbieters Wakenet erlaubt das Verbergen von Downloadlinks und die Steuerung des entstehenden Traffics. Die Nutzung für rechtlich zweifelhafte Downloads ist jedoch nicht ohne Risiko: Verbindungsdaten werden offenbar für mindestens einen Monat gespeichert und gegebenenfalls auch an Ermittler herausgegeben. Nutzern der im letzten Jahr geschlossenen Seite Bockwurst drohen möglicherweise Verfahren.

Im Rahmen des Verfahrens gegen die Betreiber von Bockwurst wurde nun bekannt, dass im Zuge der internationalen Rechtsbeihilfe Anti-Leech-Logdateien durch WakeNet für den Zeitraum vom 23.1. bis zum 22.2.2005 an das AG Görlitz herausgegeben wurden. Nicht nur die verwendeten IPs der Upload-Accounts konnten so ermittelt werden, sondern auch die Rechner, von denen im genannte Zeitraum Dateien geladen wurden, dazu Angaben, welche Files im Einzelnen gezogen wurden.

Über T-Online wurden für die Tage zwischen dem 23.1. und dem 26.1. die Inhaber der verwendeten IPs ermittelt. Die Hersteller der heruntergeladenen Software wurden angeschrieben, 14 Firmen stellten Strafanzeige, darunter Kroll Ontrack, Steinberg, Filemaker, capella Software, ABBYY, O&O Software, Data Becker, Nero AG und microsec. Die StA Stralsund regte an, Strafverfolgung angesichts öffentlichen Interesses nach §109UrhG zu bejahen. Eingeleitet werden könnten bis zu 10.080 Verfahren.
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Dienstag 30. Mai 2006

Wie ich eben im error421 gelesen habe, steht seit heute auch auf CHIP.de (und somit wohl
auch in der nächsten Ausgabe der CHIP) etwas zu den Verfahren gegen die BWF-User.
Man kann davon ausgehen, dass die dortige Redaktion diese Informationen von der
Staatsanwaltschaft bestätigt bekam. Einige Beispiel - Dokumente, wie diese Anzeigen
von der Kripo Stralsund erstellt werden und wie die rechtlige Lage ist, könnt ihr euch seit
einigen Tagen hier herunterladen.
Um das Archiv zu entpacken, benötigt ihr ein Passwort: Dieses lautet net421error.
Es mag immernoch User geben, die es nicht wirklich glauben - sollen Sie ruhig…
Die Staatsanwaltschaft hat es damals direkt nach den Durchsuchungen bei uns selbst
angekündigt und die Akten sind - wie ich schonmal schrieb - eindeutig.

Es würde nichts bringen, wenn ihr jetzt euer Internet abmeldet oder den Rechner formatiert,
ich denke dass es bei normalen Usern nicht zu Hausdurchsuchungen kommt,
außer ihr seid wegen sowas schon vorbestraft oder habt zwischen dem 23.01 und 26.01.2005
mehr als ca. 10 Programme geladen. Auch zivilrechtlich halte ich es für Unwahrscheinlich,
dass euch jede Firma verklagen wird, es haben ja nichtmal alle Firmen Strafanträge gestellt
- als Downloader von 23.01 bis 26.01 kann man jetzt einfach nur die Post der
Staatsanwaltschaft abwarten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat,
sollte natürlich zu einem Anwalt gehen, allen anderen würde ich aufgrund der zu erwartenden
geringen Strafe (Geldstrafe wahrscheinlich) nicht dazu raten,
außer es hat zuviel Geld Wobei das auf den Einzelfall ankommt und natürlich jeder selbst entscheiden muss.

grüße
David

Quelle
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:ROFLMAO:

Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt gegen etwa 11.000 Nutzer der illegalen Raubkopierer-Website Bockwurst

Na dann mal los. Bei der Geschwindigkeit, die die Justiz ansonsten an den Tag legt, könnten einige User rechtzeitig vor der Einäscherung abgeführt werden... :D

Und selbst wenn die SA diesmal richtig Gas gibt, dürfte die Beweissicherung doch recht schwer fallen. Eine IP macht noch nicht automatisch den entsprechenden Rechner und schon garnicht den User aus. In Verbindung mit dem langen Zeitraum zwischen dem Vergehen und der möglichen Anzeige sollte es wohl kaum ein Problem sein, wenn man einfach mal behauptet, daß man es nicht war und nicht mehr weiß wer zu dieser Zeit den Rechner benutzt hat ...
 
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