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Thema: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen Bio hat an dieser Stelle schon einmal erwähnt, dass beim Weiterverkauf von Softwarelizenzen Rechtsunsicherheit besteht. Heute wird vom EUGH ein ...
  1. #1
    Moderator Avatar von chmul
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    Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen

    Bio hat an dieser Stelle schon einmal erwähnt, dass beim Weiterverkauf von Softwarelizenzen Rechtsunsicherheit besteht. Heute wird vom EUGH ein Urteil zum Thema "Weiterverkauf von Softwarelizenzen" erwartet. Usedsoft ist eine der bekannteren Firmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert Softwarelizenzen zu kaufen, die nicht mehr benötigt werden (beispielsweise, weil eine Firma den Betrieb einstellt) und dann weiterzuverkaufen.

    Die Firma, in der ich früher gearbeitet habe, hat die Geschäftstätigkeit eingestellt und existiert heute nur noch auf dem Papier. Ok, es war nur eine kleine Bude und bezüglich der Software nicht auf dem neuesten Stand. Aber dennoch lagen da am Ende ein paar W2K-Lizenzen rum (inkl. Originalverpackung und allem drum und dran). Die Rechner dazu waren längst zerlegt und entsorgt. Nun könnte man annehmen, dass man diese Lizenzen einfach so weiterveraufen könnte. Als gebrauchte Software. So wie ich den alten Kopierer verkaufe oder den Geschäftswagen. Den Neupreis bekommt man dafür natürlich nicht mehr, weil ja auch Software "älter" wird.

    Das finden nun aber die Softwarehersteller nicht gut, könnte es doch sein, dass ein grosses Unternehmen mehrere Hundert Lizenzen abgeben will und damit mehrere Hundert potentielle Kunden neuer Lizenzen verloren gehen, weil günstigere Gebrauchtlizenzen auf dem Markt sind. Deshalb legt man in den Lizenzbedingungen auch fest, dass solche Geschäftsmodelle nicht akzeptabel sind und sichert sich so einen nicht enden wollenden Quell frischen Geldes.

    Nun kann jeder, der Software vertreibt, alles in seine Lizenzbedingungen schreiben. Zum Beispiel, dass der Nutzer jedes Jahr eine Weihnachtskarte an den Programmierer schicken muss. Allerdings bedeuten von einem Unternehmen formulierte Lizenzbestimmungen nicht zwangsweise eine Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Und so wie ich es als Laie verstanden habe, geht es genau darum nun beim EUGH. Darf ein Unternehmen den Weiterverkauf verbieten (oder von seiner Zustimmung abhängig machen) oder anders formuliert, kann Software ebenso als Gebrauchtware verkauft werden wie Autos?

    Der Chef von Usedsoft (der übrigens genau so aussieht, wie ein Gebrauchtwagenhändler von dem [i]ich]/i] nichts kaufen würde) ist - zwangsläufig - optimistisch, dass der EUGH seinem Geschäftsmodell nicht die Grundlage entziehen wird und feststellt, dass die üblichen Einschränkungen in den Lizenzbestimmungen nicht gültig sind, weil sie eben nicht mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Im aktuellen Fall geht es um Oracle vs. Usedsoft, die Entscheidung dürfte aber auch für andere Softwareanbieter von Bedeutung sein.

    Hier noch ein paar erklärende Worte zum Thema: Link
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  3. #2
    assimiliert Avatar von Duftie
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    AW: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen

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  4. #3
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen

    Naja nicht so ganz - oder vielleicht doch, aber nicht in dem Sinne, wie man es vermutet.
    Microsoft feiert das Urteil wegen dieser Passage sogar als Erfolg:
    Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise weiterverkaufe
    Heißt konkret: Wer einen Volumenlizenzvertrag mit Microsoft hat, kann eben nicht einzelne Lizenzen daraus, die er nicht mehr benötigt, weiterverkaufen.
    Das Thema ist also garantiert noch nicht beendet.

  5. #4
    Moderator Avatar von Norbert
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    AW: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen

    Zitat Zitat von Supernature Beitrag anzeigen
    Heißt konkret: ...
    Bekanntlich wird ja im Rechtswesen jedes Wort auf die Goldwaage gelegt.

    Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich das daher etwas anders: "Die Software" ist nicht gleich "Die Lizenz". Eine Lizenz ist lediglich das verbriefte Nutzungsrecht an der darin bezeichneten Software. Was also aufgeteilt wird, ist die Volumenlizenz in Einzellizenzen, was durch das Urteil keineswegs verboten wurde. Die Software selbst bleibt ja dabei in einem Stück bzw. Paket. Allerdings könnten die Rechtsverdreher das natürlich auch wieder nach dem Gusto des besser zahlenden Klienten so hin drehen, wie er es haben will, man kennt die Spielchen ja.

    Das Thema ist also garantiert noch nicht beendet.
    Threepwood und Supernature bedanken sich.

  6. #5
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen

    Habe heute einen Artikel zugeschickt bekommen, in dem jemand mutmaßt, auf Basis dieses Urteils könnte man z.B. nun auch ein gekauftes mp3-Album bei eBay anbieten. Muss das aber erst noch in Ruhe zu Ende lesen.

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