Vielleicht sollte man sich darüber klar werden, dass
jeder Kaufvertrag für Juristen ein Quell ewiger
Freude und
Einkünfte sein
kann.
Schon der sehr einfache
Kaufvertrag zweier Brötchen beim Bäcker läuft nicht so ab, wie es Chantal-Ottilie Deutsch-Michelhuber sich vorstellt. Nicht der Bäcker macht das Angebot, sondern der Kunde. Er bietet dem Bäcker den Kaufvertrag zu dem Preis an, der im beim Durchschlendern der Regale so eingefallen ist. Tja, das ist so.
Auch bei Aldilidlreweedekanetto an der Kasse machst Du (möglicherweise als
Erfüllungsgehilfe Deiner Frau) der Kassiererin (als Erfüllungsgehilfe von Aldilidlreweedekanetto) für jedes einzelne Objekt auf dem Laufband ein individuelles Angebot.
Praktischerweise hat Aldilidlreweedekanetto Dir am Regal schon Vorschläge für Dein Angebot gemacht, auf die Du im Normalfall gerne zurückgreifst, weil Du weißt, dass dann am ehesten
eine beiderseitige Einigung entsteht, die dann zum weiteren Kaufvertrag führt. Es könnte aber durchaus (jura-theoretisch) passieren, dass Du drei gleiche Packungen Vanilleeis zu drei verschiedenen Preisen erwerben kannst.
Wenn wir uns nun über Kaufverträge im Klaren sind, müssen wir das ganz schnell wieder vergessen, weil eine
Auktion (und das ist ebay letztendlich nur) nach einem anderen Gesetz stattfindet.
Der (hier richtig) "Anbieter" hat keinen Dunst, was der Markt hergibt, bzw. was Du bereit bist, für Ommas fast fabrikneues antikes Mieder zu bezahlen. Also überlässt er Dir die Preisauszeichnung. Und Deinen Mitbietern natürlich, was der Haken an der Sache ist, wie wir alle wissen. Dadurch entsteht jedenfalls ein völlig anderer Kaufvertrag.
Jetzt vergessen wir auch dieses wieder teilweise und wenden uns der Globalisierung zu. Wir Deutschen haben uns jahrhundertelang die Entwicklung eines eigenen Vertragsrechts geleistet. Die Rechtsprechung zu Versteigerungen wurde ebenso individualisiert. So wie das auch v. a. die Engländer und die Italiener taten. Es kann also schon alleine durch die Festlegung des Standortes der Versteigerung zu merkwürdigen Auslegungen kommen, die der jeweils andere nicht so ganz durchschauen kann. Und wir reden hier von juristisch versierten Kaufleuten.
Unsere recht durchschnittliche Chantal-Ottilie hilft sich bei dieser Informationsanhäufung mit Nonchalance und ihrem Brötchenkaufwissen (was ja w.o.ges. nicht der Rechtssprechung entspricht) über die Klippen. Leider ist sie dann schon gar nicht mehr "im Recht".
Denn durch die Verlagerung ins schreckliche, böse Internet (Alles umsonst!) entstehen wieder neue Differenzen im Rechtsverständnis zwischen Chantal-Ottilie und der jeweils zuständigen Spruchkammer. Diese sind ja auch zum größten Teil mit Not-jet-internet-aborigines besetzt und daher auch Irrtümern unterworfen. Noch.
Wenn wir Kinder früher irgendwo einen halbwegs ansehnlichen Apfel entdeckten, haben die Klugen unter uns das Ding erst gewaschen und geschnitten. Die faulen Stellen konnten sie dann unauffällig den größten Gierschlünden "mitteilen". Mit ebay (und facebook und twitter und myspace und iCloud und den anderen gimmicks und apps) könnten wirs ja genau so machen. Viel Spaß!

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