Diese Deckelung gibt es ja bereits, sie findet nur keine Anwendung, weil bei der Teilnahme an einer Tauschbörse sofort automatisch von einer nicht unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen wird. Ich bin gespannt, wie man diese Grenze nun so definieren will, dass eine klare Abgrenzung möglich ist.
Und ganz ehrlich, ich finde diese geplante Regelung so nicht in Ordnung. Man kann also bis zur ersten Abmahnung fröhlich saugen, kostet ja nur 100 Euro. Und wenn es dann passiert ist, überlegt man sich was Neues.
Wir brauchen weder eine Kriminalisierung noch eine Verharmlosung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Wer sich Musik, Software und andere Dinge illegal besorgt, der soll dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es ihn erwischt.
Nicht mehr und auch nicht weniger.


5Danke
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