Könnte man dem Kind nicht einfach verbieten illegales am PC zu tun?
Wenn es sich dann nicht daran hält, kann man es ja seinerseits wegen Zuwiderhandlung verklagen.
Als elterliche Strafe könnte man den PC des erwischen Kindes zum Fenster raus werfen und den dadurch beschädigten PKW als unmittelbaren Beweis anführen, das man erzieherisch tätig, sofort bei Kenntnisnahme des Vergehens, geworden ist.
Damit sollte doch der erzieherischen Maßnahme Genüge getan sein. Ich fürchte, dämlicher deutscher Gerichtsbarkeit kann man nur mit Gegendämlichkeit begegnen.


14Danke
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In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Köln einen pauschalen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen festgelegt. Es verurteilte einen Internetnutzer zu 200 Euro je angebotenem Musikstück - im aktuellen Fall insgesamt 3.000 Euro für 15 Lieder, zuzüglich 2.400 Euro aus einer zuvor erfolgten Abmahnung, die der Beklagte nicht akzeptiert hatte.
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