Und fünf Jahre Haft gibt's dafür, wenn der Film verbreitet wird...
Übrigens genauso viel, als wenn ich ein Atomkraftwerk in die Luft jage
ot:
Um Plagiate vorzubeugen:
Das habe ich bei einem Boardie in der Signatur gelesen...
Gruß
bastla
7Danke
Das Amtsgericht Hamburg hat (erneut) entschieden, dass der P2P-Upload eines einzigen Films einen Streitwert von 15.000 Euro rechtfertigt. Ein Filesharer war wegen dieses Verstoßes vom Rechetinhaber verklagt worden, offenbar hatte er sich geweigert, den Streitwert in dieser Höhe anzuerkennen.
Neben den Abmahnkosten von 760 Euro und 250 Euro Schadenersatz muss er nun auch noch für die Gerichtskosten aufkommen.
Ebenfalls haben die Hamburger Richter - wie viele andere Gerichte bereits zuvor - in ihrer Entscheidung festgestellt, dass die pauschale Abmahngebühr von 200 Euro gemäß Paragraph 97 des Urheberschutzgesetzes hier nicht anwendbar ist, da durch die öffentliche Bereitstellung eine unkontrollierte Verbreitung stattfindet.
Quelle: Dr. Bahr
AG Hamburg: 250,- EUR Schadensersatz für P2P-Upload eines Filmes - Kanzlei Dr. Bahr
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Und fünf Jahre Haft gibt's dafür, wenn der Film verbreitet wird...
Übrigens genauso viel, als wenn ich ein Atomkraftwerk in die Luft jage
ot:
Um Plagiate vorzubeugen:
Das habe ich bei einem Boardie in der Signatur gelesen...
Gruß
bastla
5 Jahre "Staatsdienst" ?
Das geht ja noch. Der Freund von einem Bekannten ist für 25 Jahre eingefahren.
..... Naja das war kein Upload. Der hatte sich in die Netzarchitektur des "AVR" Jülich reingehackt.
Als dann die Cops einreiteten war es aber schon zu spät für ein Geständnis.
tty.
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