Europäischer Gerichtshof verbietet Filesharing-Überwachung

Supernature

Und jetzt?
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Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Provider nicht dazu verpflichtet werden darf, die Datenströme seiner Kunden auf möglicherweise illegale Filesharing-Aktivitäten zu überwachen.
Geklagt hatte die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam (entspricht der deutschen GEMA) gegen den Internet-Provider Scarlet - dieser sollte nach dem Willen von Sabam für illegales Filesharing seiner Kunden mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Verfahreren startete im Jahr 2004, durchlief mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem EuGH.
Dieser entschied, dass eine derartige Kontrolle die vollständige Überwachung sämtlicher Internet-Aktivitäten des Kunden erfordere, was mit dem EU-Grundrecht nicht zu vereinbaren sei.

Siehe auch:
Gericht verbietet Filesharing-Filter ohne gesetzliche Grundlage in Europa | Security | News | ZDNet.de
 
Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, dann steht da lediglich, dass eine vollständige, verdachtslose Überwachung des gesamten Verkehrs eines Filesharing Providers nicht durch einen Richter angeordnet werden kann, sondern einer gesetzlichen Grundlage bedarf...

... aber ich bin kein Rechtsanwalt, ich kann und darf mich bei der Interpretation irren, also lest selbst nach (der Link auf der Seite führt zum PDF mit der Begründung).
 
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