Computer/CDRWs und neues Gewährleistungsrecht

SilverSurfer99

gehört zum Inventar
Bei der Informationszusammenstellung für das Thema 'CDRWs sicher nutzen'
stellte sich als nicht erwarteter Schwerpunkt die uneinheitliche Qualität dieser
Rohlinge heraus und die Frage, wie man schlechte Qualität ohne finanziellen
Schaden wieder los wird. Die Diskussionen über die zweijährigen Gewähr-
leistungsrechte und die Beweislastumkehr seit 01.01.2002 wurden teilweise
leidenschaftlich ausgetragen und haben Erstaunliches ans Licht gebracht.

Weil das Thema trotz Schwerpunkt CDRW-Reklamation auch generell für Käufe
rund um den Computer (für anderes ist meine Frau zuständig) von Bedeutung ist,
habe ich die Aussagen komprimiert als Anhang zusammengetragen (fünf Seiten).

Edit: Der Gestaltungswille hat Supernature nicht ruhen lassen, und so findet
ihr jetzt im Anhang neben einer kabarettreifen Diskussion eine sehr ansehnliche
Themenaufbereitung.
 

Anhänge

  • computer_cdrws und neues gewährleistungsrecht neu.zip
    8,7 KB · Aufrufe: 183
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
SS

Ich habe mir das durchgelesen - aber wenig Informativ, leider. Zudem strotzt der Text von Rechtschreibfehlern, das ist schon nicht mehr schön. Irgendwo hat PISA volkommen recht.

Auch ist der Text sehr schlecht formatiert, wiederholt sich öfters - wobei nicht klar ist, was Antwort und was Frage ist (kein Quoting erkennbar).
(muss aber nicht dein Fehler sein!)

Was ich rauslesen konnte - es Billigrohlinge und Qualitätsrohlinge und gerade bei CDRW sollte man auf Qualität achten. Moderne Brenner kommen auch auch gut mit Billigrohlingen zurecht, ältere Geräte weniger (eigene Erfahrung).
 
Die Texte wurden absichtlich 'Real Life' übernommen - zwei "Fachverkäufer"
mit schlechter rechtlicher Schulung, so wie es bei Reklamationen im
wirklichen Leben auch zugeht. Die Beiträge stammen fast 1:1 von einem sehr
großen deutschen Board, also lässt Pisa wirklich grüßen.

Informativ ist es schon - wer sich bisher nicht getraut hat, eine defekte
Eieruhr auch nach anderthalb Jahren zurückzugeben. Meine Frau hat
jedenfalls gestaunt, was alles geht: Somit ein Beitrag zum Geldsparen
und nicht mehr mit klammem Gefühl zum Händler schleichen!

Natürlich hast du Recht Brummelchen, für dich ist sachlich wenig Neues
dabei, aber das ist ja erst der Einstieg ins Thema CDRWs.

Die Layout ist tatsächlich vier-minus, und ich weiss, dass eine gute
Aufbereitung manches in der Sache wettmachen kann. Aber hier ging's
mir wirklich nur um knallharte motivierende Informationen, die den vielen
weniger Informierten weiterhilft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Supi - also "dein brenner" statt "deines brenners" oder "deinem brenner" - das tut höllisch weh. Meine Rechtschreibfehler sind dagegen harmlos und ich lese später immer nochmal Korrektur, kann auch was überlesen dabei. Ich habe ja nicht beschworen, dass ich perfekt bin - aber hier fiel es mir sehr unangenehm auf - als wenn sich zwei Asi's unterhalten. "pass auffe du - deine Auto is abba scheise"

Und wenn das Fachverkäufer waren - die sollten lieber Backen gehen :D

Ok, das mit der Eieruhr ist schon krass - aber wenn die Garantiezeit solange dauert - warum nicht? Obwohl manche Haushaltsartikel in dem Bereich nur 6 Monate haben.
 
@Brummelchen zu "Ok, das mit der Eieruhr ist schon krass - aber wenn die
Garantiezeit solange dauert - warum nicht? Obwohl manche Haushaltsartikel
in dem Bereich nur 6 Monate haben.."

GENAU DAS IST FALSCH! Und so sehe ich mich denn bestätigt, die Wirklichkeit
mit all ihren Facetten in Rechtschreib-Reformdeutsch wiedergegeben zu haben:


FÜR ALLE SEIT DEM 01.01.2002 gekauften Waren gilt eine GESETZLICHE
GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT VON ZWEI JAHREN - OHNE WENN UND ABER -
und zwar hinsichtlich des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs", also für den
angestrebten Verwendungszweck!


Egal ob es sich um die ausgeleierten Hosenträger oder die wiederbeschreibbare
CD handelt, die nicht 'nicht mehr tut' - Zitat "...gilt demnach gilt als Mangel, wenn
das Gekaufte nicht 'wie üblich' oder 'wie zu erwarten' genutzt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hups - hab ich doch was am neuen Verbrauchergesetz überlesen :D
Danke :)
 
Hi Brummelchen,

das ist doch was, wenn auch DU in Zukunft durch Gewährleistung miese Produkte
vom Markt fegst und dabei auch noch Geld sparst.

Aber deshalb das aktuelle letzte Wort haben zu wollen, wäre unfair bzw.
nur einer Frau würdig.

AKTUELL: Habe gerade von einem der zitierten Händer(-gehilfen?) folgenes
Antwort-Statement bekommen:
"Ok dann haben wir uns ja alle irgendwie geirrt und haben es durch Teamarbeit richtig gestellt
Sonst hat ABX alles zu meiner Zufriedenheit beantwortet und ich brauch nichtsmehr hinzuzufügen."
 
Hallo SilverSurfer,
die Boardsoftware hat Dir einen Streich gespielt, sie kapiert es nämlich nicht, wenn eine Datei durch eine geänderte Version mit gleichem Namen ersetzt wird - mit dem Resultat, dass die alte erhalten bleibt. Ich hab das jetzt in Ordnung gebracht, daher das "geändert von Supernature" ;)
 
Oben