Laut OLG Koblenz sind Autofahrer verpflichtet, Hasen und Füchse zu
überfahren. Genauer gesagt: Sie müssen den Sachschaden durch einen
Zusammenstoß mit dem Tier gegen den drohenden mehrfachen Fahrzeug- und
Personenschaden, den ein Brems- oder Ausweichmanöver hervorrufen würde,
abwägen. Kriterium sei dafür die Größe des Tieres. Nun sind die meisten
Autofahrer schon damit überfordert, beim Abbiegen den Blinker zu setzen.
Jetzt sollen sie also auch noch abwägen, wen sie überfahren sollen und wen
nicht. Wissen Autofahrer überhaupt, wie ein Fuchs aussieht, geschweige
denn ein Hase? Wenn im Winter ein kleinwüchsiges Schulkind mit Pudelmütze
auf der Straße steht, verwechseln sie es bestimmt mit einem Hasen.
Außerdem werden Autos immer robuster. Man ist verpflichtet, immer größere
Objekte zu überfahren, und damit werden auch die Aufkleber länger: "Ich
bremse nicht für Hasen, Füchse, Murmeltiere, Danny de Vito und Norbert
Blüm". Wer in der S-Klasse sitzt, kann es schon mit einem Kragenbär oder
einem Rentner aufnehmen, Volvo-Fahrer brauchen nicht einmal für einen
kapitalen Zwölfender zu bremsen. Smart-Fahrer können bedenkenlos auf einen
Elefanten zusteuern. Sie fahren einfach drunter durch.
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