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Alt 26.01.10, 15:56   #1 (Permalink)
 
Benutzerbild von Ungezogene
 
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Schlagzeile BGH-Urteil: Spielzeughersteller darf Opel-Emblem nutzen

Dass in Zeiten der Abmahn- und Klagewellen nicht gleich jede Klage erfolgreich sein muss, zeigt folgendes BGH-Urteil:

Ein Spielzeughersteller baute ohne Zustimmung des Kozerns einen Opel Astra V8 Coupé als ferngesteuertes Spielzeugauto und verwendete auch noch gleich das Opel-Emblem auf dem Kühlergrill. Opel fühlte sich im Recht und klagte. Womit die Adam Opel GmbH jedoch nicht rechnete: Sowohl LG, OLG als auch EuGH und BGH wiesen die Klage mit Bezug auf das Markenrecht ab.

Gründe:

Zwar liegt eine Markenrechtsverletzung eindeutig vor, indem die Anbringung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens vorgenommen wurde. Opel ließ die Marke nämlich ebenfalls für Spielzeugautos eintragen. Der BGH entschied jedoch, dass damit weder die Hauptfunktion (Kraftfahrzeuge) der Marke, noch wirtschaftliche Nebenfunktionen (Spielzeugauto <-> ferngesteruertes Auto) beeinträchtigt würden. Des Weiteren bestünde seitens des Verbrauchers keine Verwehslungsgefahr, da dieser das Emblem nur als originalgetreue Wiedergabe des Originalproduktes verstünde. Darüberhinaus sind weder Beeinträchtigung noch Ausnutzung des Rufs für Kraftfahrzeuge der Fall.


Weiterlesen:
MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | BLOG
Keine Markenverletzung durch Spielzeugautos mit dem Opel-Blitz-Zeichen - Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
Der Bundesgerichtshof - Startseite (I ZR 88/08, vom 14.01.2010)

Ob Sinn oder Unsinn,.... das ist die Frage.....


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Alt 27.01.10, 07:04   #2 (Permalink)
 
Benutzerbild von MartyStuart
 
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Da sieht man wieder wie krank unsere Wirtschaftsführungselite ist! Anstatt froh über kostenlose Werbung zu sein wird abgemahnt.
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Alt 27.01.10, 21:12   #3 (Permalink)
 
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Und wenn diese Spielzeugautos aus minderwertigem Material bestehen, schnell kaputt gehen oder sich gar Kinder daran verletzen?
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass man das auf die Marke Opel zurückführen wird, aber im Unterbewusstsein bleibt ein negatives Erlebnis mit dem Opel-Zeichen im Zusammenhang gespeichert.
Ich kann die Entscheidung nicht verstehen und hätte Opel Recht gegeben.
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Alt 27.01.10, 22:13   #4 (Permalink)
 
Benutzerbild von Ungezogene
 
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Was mich daran gestört hat, ist die Unverhältnismäßigkeit zu diesem Sachverhalt:

Die nächste Abmahnwelle rollt...

Jack Wolfskin darf gegen selbstgemachte Sachen vorgehen, aber Opel darf bei der Verteilung seines Logos auf kommerziellen Gütern nicht mitreden?
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Alt 27.01.10, 22:59   #5 (Permalink)
 
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Bei Jack Wolfskin waren es Abmahnungen, hier handelt es sich um ein Gerichtsurteil. Ich habe die Geschichte nicht weiter verfolgt und weiß daher nicht, ob es jemand hat auf eine Verhandlung hat ankommen lassen.
Überraschen oder wundern tut mich auf diesem Gebiet ja schon lange nichts mehr, dennoch wäre es schwer nachvollziehbar, wenn die damit durchkämen.
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Alt 28.01.10, 07:31   #6 (Permalink)
 
Benutzerbild von Threepwood
 
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Naja vielleicht hätte die Spielzeugfirma einfach alle Embleme weglassen, und stattdessen einen gut lesbaren Aufkleber aufbringen sollen.

"Ich bin ein Opel".

Wär ja schlimm, wenn das, was man als Spielzeug(-modell) darstellen will, auch noch Originalgetreu sein muss.

LG
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Alt 28.01.10, 08:37   #7 (Permalink)
 
Benutzerbild von Timelord
 
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Da das Opelzeichen auch als Spielzeugmarke eingetragen ist wundert mich das Urteil doch. Wieso muss der Hersteller keine Lizenzgebühren an Opel zahlen? Einen Unterschied zwischen einem RC-Opel und einem "normalen" Spielzeugauto sehe ich nicht, RC ist eher eine Untersparte der Spielzeugautos.

Zitat:
Zitat von Ungezogene
Opel ließ die Marke nämlich ebenfalls für Spielzeugautos eintragen.
Timelord ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.10, 09:07   #8 (Permalink)
 
Benutzerbild von Threepwood
 
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Das widerspricht sich nicht. Denn das Opelzeichen auf einem Spielzeugauto bleibt ja Eigentum und Sinnbild der Marke Opel. Es wäre was anderes, wenn man Opelinsignien dann auf Volkswagenspielzeug draufpappt, und behauptet, das wäre von Opel. Dann ist wohl das Markenrecht verletzt. Und selbst wenn man so doof wäre, von einem absoluten Chinabilligspielzeug, welches einen Opel darstellt, auf Eigenschaften der dargestellten Marke zu schliessen - dann ist und bleibt man selber doof. Soviel Hirn sollte man als Nichtamerikaner schon haben.*

"Die klagende Adam Opel GmbH ist Inhaberin einer für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt. Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten, das ein verkleinertes Abbild eines Opel Astra V8 Coupé darstellt und am Kühlergrill das Opel-Blitz-Zeichen trägt.[...]Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos."

Ob und wieviel Lizenzgebühren ggfs gezahlt werden müss(t)en, war ja nicht Gegenstand der Verhandlung.

LG

*zur Erklärung; das wären genau jene Fälle, die in den USA tatsächlich verhandelt würden. Ist geschehen, wird geschehen, und als Pauschalurteil absolut berechtigt und nachweisbar :P
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Alt 28.01.10, 13:00   #9 (Permalink)
 
Benutzerbild von Penne
 
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Ausufern der Patentwelle:

"Prominente Beispiele dafür sind Ansprüche auf Ideen wie den virtuellen Einkaufswagen, den elektronischen Einkauf mit einem Klick und schließlich sogar auf die des grenzüberschreitenden elektronischen Handels."

Patente blockieren Fortschritt - Nachrichten DIE WELT - WELT ONLINE


" Ungeniert schnüffeln vor allem die Amerikaner die deutsche Wirtschaft aus: Mit großem Aufwand und High-Tech durchforsten sie Telefonleitungen und Computernetze.

Wenn Steffen Noehte, Physiker an der Universität Mannheim, mit seinem Kollegen Matthias Gerspach neue Forschungsergebnisse besprechen will, dann greift er schon lange nicht mehr zum Telefonhörer. Auch Faxgerät und E-Mail sind tabu. "Wichtige Dinge", sagt Noehte, "regeln wir nur noch im persönlichen Gespräch." "
DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten


Mich würde mal interessieren wie geschützt wirklich die Patentverwaltung in Deutschland ist - haben die auch einfach Windows XP und Internetexplorer..
Oder gibt es nicht mit Absicht in jeglichen Rechnern Tore?
----------
"US-Geheimdienst mischt bei Windows 7 mit..
Der amerikanische Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) hat an der Entwicklung von Windows 7 mitgewirkt. Das hat nun ein Beamter der Behörde vor einem Ausschuss des US-Kongresses zugegeben.
....
Mit Microsoft arbeitet der Nachrichtendienst bereits seit den Zeiten von Windows XP auf diese Weise zusammen. Sowohl XP als auch Windows Vista wurden schon in ihrer Entwicklung von den Schlapphüten des NSA durchleuchtet. Zusätzlich möchte der Nachrichtendienst in Zukunft mit Apple, Red Hat und Sun zusammenarbeiten, um deren Betriebssysteme Mac OS, Linux und Solaris ebenfalls unter die Lupe zu nehmen."

Windows 7: US-Geheimdienst hat an der Entwicklung mitgewirkt


Ich lese gerade den spannenden "fiktiven" Roman "Das CIA Komplott" in dem das aushorchen fremder Regierungen und Konzerne (Insiderinformationen, Strategien) an der Börse in bares Geld gemacht wurden - und m.E. Patente (die wichtigen) sind in den heutigen Zeiten wie Geld drucken. Wenn ich Vorsitzender von Goldmann Sachs wäre ich würde denen Millionen im dreisteligen bereich für "Vorab Infos" überweisen (2009 mit 45,173 Milliarden Dollar Umsatz) - die Peanuts oder .. - wenn alle Großbanken Zugang haben ist das Einträglich..

Zur Spionage guter Film auf arte - "Die Fabrik der Spione" über die NSA sammelt monatlich Daten im Petabyte Bereich

"Wie umfassend die schon jetzt durch die NSA gesammelten Daten sein müssen, zeigt die Erwähnung in dem Artikel, daß "einige der Quellen" pro Monat um 4 Millionen Gigabyte - 4 Petabyte oder 16.000 durchschnittliche Festplatten à 250 GB - anwachsen. die Gesamtmenge der von der NSA gesammelten Daten muß also bereits jetzt kaum noch vorstellbare Dimensionen angenommen haben." (2007)
Freace - Allwissende Datenkrake


sorry ein wenig vom Thema abgekommen

Übrigens leider Smilies kann ich auch nicht mehr patentieren..

"1971 meldete der französische Journalist Franklin Loufrani zunächst in Frankreich ein Geschmacksmuster auf das stilisierte Lächeln an, das mit den ovalen Augen und den im Vergleich zu Balls Entwurf veränderten Proportionen den heute gängigen Varianten am nächsten kommt. Die Grafik habe er nach seiner Darstellung als Auflockerung eines Zeitungsartikels erfunden. Inzwischen ist Loufrani Einkommensmillionär und hält Nutzungsrechte für das Smiley in über 80 Ländern. "
Smiley ? Wikipedia

klappt aber nicht alles
"Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge ; -) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren."
http://www.manager-magazin.de/it/art...596112,00.html


viele Grüße
Penne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.10, 22:10   #10 (Permalink)
 
Benutzerbild von Walkerrp
 
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Opel versucht nur seinen Hals zu retten...^^
"Wenn wir es schon nicht schaffen, etwas zu bauen was die breite Bevölkerung anspricht, müssen wir mit Rechtsverletzungen uns über Wasser halten..."
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Alt 03.02.10, 09:18   #11 (Permalink)
 
Benutzerbild von Timelord
 
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Wenn das so weitergeht erledigt sich das Thema von selbst - irgendwann ist nicht mehr genug Geld da die Anwälte zu bezahlen ...
Timelord ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.10, 13:38   #12 (Permalink)
 
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na, bei dem Opel-Spielzeugauto war wohl ncoh ein anderer Fakt ausschlaggebend: Opel baut keine eigenen Spiezeugautos. Allerdings war das haarscharf....

Drei weitere Beispiele aus dem Abmahnwahn der hier in Deutschland tobt:

1.) das 3 1/2" Laufwerk
Schon in den 90er Jahren gab es Klagen und Abmahnungen. Meist Computer-Höker A mit 5 Angestellten contra Computer-Höker B mit 5 Angestellten. Die Geschichte hatte erst ein Ende, nachdem ein Händler die Abmahnung nicht bezahlt hat und sich drauf berief, daß das Zoll eine in der EU erlaubte Maßeinheit ist.

Mindestens 2 weitere Gerichte konnten keine Benachteiligung im Wettbewerb erkennen, und letztenendlich waren die Abmahnungen mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb begründet.

Neulich geisterte mal wieder eine Meldung durchs Netz "Das Zoll ist verboten hütetet euch". Merkwürdig, warum nur kann ich bei Alternate und bei jedem anderen ernsthaften Händler keine 8,89 cm Festplatten kaufen?

Bei Fernsehern ist das anders - diese wurden traditionell mit cm als Bildschirmdiagonale verkauft, nur Computerbildschirme mit Zoll. Da die Diagonale ohne Kenntnis der Bildschirmgeometrie keine Rückschlüsse auf die Fläche erlaubt vergleicht man hier ohnehin Äpfel mit Birnen. Trotzdem, ich hätt natürlich den neuen Philipps 120" Bildschirm im 2,35:1 Format. Man könnte auch sagen, 2,50 m breit und 90 cm hoch.

2.) Eigentümer der Marke "Kraftwerk" contra Siemens AG

David gegen Goliath? Nein es ist sogar besser - Scheintoter David gegen Goliath. Der Eigentümer der Marke Kraftwerk hat diese für ALLES eintragen lassen was das Patent-und Markenamt so an Produktgattungen hatte, und wollte Siemens untersagen, die Herstellung von Kraftwerken zu bewerben.

Dumm nur, daß Kraftwerk ein generischer Begriff ist und daß Siemens tatsächlich Kraftwerke baut. Allerdings darf man es auch heute, ca. 30 Jahre nach Computerliebe und 40 Jahre nach Faaaahn Faaahn auf der Autobaaaan keine Kugelschreiber oder sogar T-Shirts mit dem Schriftzug Kraftwerk verkaufen. Lustigerweise sitzt der Typ auch heute noch hinter seinem Rechner und achtet akribisch darauf daß niemand eine gebrauchte Kraftwerk-CD oder ein gebrauchtes Kraftwerk-Tshirt verkauft und mißbraucht damit das Ebay Veri Programm. Das Handelsgesetz kennt den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz, und demzufolge kann der Markeneigentümer den Handel mit gebrauchter Ware oder auch den Vertrieb von Neuware nicht reglementieren.

3.) Metro AG contra Hamburger Hochbahn AG (HHA)
Der Anwalt der Metro AG hätte wohl auf ein paar Hefeweizen verzichten sollen, dann wäre ihm die wohl peinlichste Justizposse des 21. Jahrhunderts erspart gewesen.
Die HHA hat es doch tatsächlich gewagt, so ab 2005 ein Produkt namens Metro-Bus einzuführen.

Die Metro AG beauftragte einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage.
Das Gericht konnte aber keinen Bedarf an Unterlassung erkennen, da die Metro AG "Metro" nicht für die Produktgattung "Nahverkehr" eingetragen hat. In Berlin und Paris hatten die das auch versucht. Peinlich, peinlich.
codeguru ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.02.10, 13:50   #13 (Permalink)
 
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politische Lösung

es ist so langsam an der Zeit, für ein Gesetz zu plädieren daß die erste Abmahnung kostenlos sein muß - in Frankreich ist das seit vielen Jahren so.

Nicht jeder hat einen Jura-Privatdozenten in seiner Verwandschaft :-) und nicht jeder kann sich qualifiziert wehren.
codeguru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.10, 14:14   #14 (Permalink)
 
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Dem Mißbrauch wäre damit ein Riegel vorgeschoben - aber die Gerichte müssten sich mit viel Kleinmist beschäftigen. Das Paradoxe ist ja, dass die Abmahn-Regelung eigentlich eine gute Sache ist.
Was den Missbrauch stark eindämmen würde wäre eine Regelung, nach der einer Abmahnung ein Zahlungsbeleg beigefügt werden muss, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die geltend gemachten Kosten vom Mandanten an den Anwalt tatsächlich bezahlt wurden.
In der (Abmahn-)Praxis ist das heute nämlich in den seltensten Fällen der Fall.
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