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Thema: Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig Die Videoüberwachung von Fahrbahnen, z.B. zur Feststellung von Verkehrsverstößen wie Abstandsunter- und Geschwindigkeitsüberschreitungen, verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit ...
  1. #1
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    Schlagzeile Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig

    Die Videoüberwachung von Fahrbahnen, z.B. zur Feststellung von Verkehrsverstößen wie Abstandsunter- und Geschwindigkeitsüberschreitungen, verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Ss Bs 186/09).
    Ein Autofahrer, dem wegen zu geringem Sicherheitsabstand auf der A1 ein Bußgeldbescheid zugegangen war, hatte vor dem Amtsgericht Osnabrück Beschwerde eingelegt, weil die Videoüberwachung, die als Beweismittel diente, sein allgemeines Persönlichkeitsrecht unangemessen einschränke.
    Der Amtsrichter gab ihm Recht und hob den Bußgeldbescheid auf, die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem OLG Oldenburg wurde abgewiesen.

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  3. #2
    Der mit Roller und LKW tanzt

    Avatar von RollerChris
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    AW: Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig

    Entschuldige aber
    Ein bisschen dürftig die Meldung:
    1. Permanente Überwachung ist nicht erlaubt, darunter fällt auch z.B. auf Brücken kurzzeitig installierte Geräte die später ausgewertet werden. Das wurde zu 80% (von gesammt Deutschland) nur in Norddeutschland und MV gemacht.
    2. Überwachung von Brücken ist erlaubt wenn sofort der Sünder angehalten wird und im sofort die Tat bewiesen wird.
    3. Aus ProVida Wagen heraus ist die Überwachung weiterhin erlaubt sofern der Sünder umgehend angehalten wird.
    4. Fotoüberwachung (LKW-Mautbrücken z.B.) ist gar nicht erlaubt
    -----------
    Bei Geschwindigkeitsüberscheidung gilt fast das gleiche.
    1. ProVida Ja
    2. Sonstige Video nein
    3. Blitzer (Foto) da gibt es seid 2 Wochen ein Urteil das es auch unter Permanetüberwachung fällt und unschuldige die NICHT gefragt wurde auch auf den Foto sein könnten. Wird Gerichtlich im Einzelfall z.Zt. entschiede.
    4. Laser da muss man Zahlen außer es fehlt z.B. die Blindprüfung. Wird gerne vergessen von Der Polizei. Im Protokoll sollte dieses Vermerkt sein. Wer gelasert wird soll sich das auf jedenfall zeigen lassen.

  4. #3
    gehört zum Inventar Avatar von Chom
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    AW: Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig

    Habe ich das richtig verstanden?
    Blitzer/Radar ist verboten?

  5. #4
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig

    @Chris: Bisschen dürftig Deine Ergänzung, ohne die zugehörigen Aktenzeichen .

  6. #5
    Der mit Roller und LKW tanzt

    Avatar von RollerChris
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    AW: Videoüberwachung der Autobahnen ist unzulässig

    @Chrom
    Nein Verboten nicht. Nur im Einzelfall wird entschieden ob gezahlt wird oder nicht. Der Einspruch lautet dann unter anderem wegen unerlaubter Filmaufnahmen im Straßenverkehr. Es muss gewährleistet sein das keine Unschuldigen fotografiert oder per Video aufgenommen werden und die Aufnahmen erst mindestens Stunden später ausgewertet werden.

    @Supernature
    hehe, war nicht persönlich gemeint, da ich so die Pressemitteilung auch gelesen habe ohne weitere Zusätze.
    Aktenzeichen gibt es unter anderem bei den Automobilclubs und Verbänden, Rechtsabteilungen von Autoherstellern, diverse Berufskraftfahrerverbände, in den Medien etc. quasi fast überall

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