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Thema: Die Scheck-Falle Folgendes Thema steht heute bei mir in der Lokalzeitung: Banken und Nutzer von Verkaufsplattformen klagen über geschickte Betrüger. Da hat ...
  1. #1
    Chef-Hypochonder Avatar von koloth
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    Die Scheck-Falle

    Folgendes Thema steht heute bei mir in der Lokalzeitung:

    Banken und Nutzer von Verkaufsplattformen klagen über geschickte Betrüger.


    Da hat z. B. jemand einen PC bei eBay verkauft an eine Person aus Schottland. Diese wollte ihn angeblich für eine Computerschule in Afrika nutzen und würde ihn persönlich abholen.
    Kurz darauf kam ein Scheck über die Verkaufssumme.
    Wenige Tage später der Rücktritt, das mit der Computerschule würde leider doch nichts werden.
    Da er aber nicht wolle, dass dem Verkäufer ein Schaden entstünde, könne der Verkäufer 25% behalten, den Rest möchte er doch bitte zurück überweisen.

    Und ab hier wird es besonders perfide.

    Schecks können vom Aussteller "zurückgegeben" werden, sie sind dann nicht mal mehr das Papier wert.
    In Deutschland beträgt die Frist für diese Rückgabe 20 Tage.

    Diese Frist war oben bei dem PC-Kauf auch schon abgelaufen, der PC-Verkäufer wähnte sich auf der sicheren Seite.

    Was der ahnungslose Käufer nicht wusste:
    In Großbritannien und den Commonwealth-Staaten ist die Frist 6 Monate, die USA hat sogar ein volles Jahr.


    In einem anderen Beispiel wollte ein Brite ein Auto bei Auto-Scout kaufen und es auf der Durchreise nach Afrika gleich abholen.


    Polizei?
    Die deutsche fühlt sich nicht zuständig, da der Gerichtsstand in Großbritannien wäre und die britische unternimmt nichts, da ja kein Brite geschädigt wurde.
    Klage?
    Sinnlos, das Konto existiert nicht mehr, die Inhaber-Adresse zu der Mail-Addy war gefälscht.


    Fazit:
    Hände weg von Schecks bei Online-Verkaufs-Plattformen.

    Der grösste Anteil an geplatzten Schecks ist inzwischen auf solche betrügerische Machenschaften zurückzuführen.

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  3. #2
    Senior Member Avatar von ---rOOts---
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    AW: Die Scheck-Falle

    Verstehe ich das richtig?

    Man reicht den Scheck bei seiner Bank ein, die Verbucht die Summe.
    Da man ja aufgefordert wurde 75% zurück zu überweisen,
    macht man das als gutgläubiger Mensch auch!
    Und dann kommt das böse Erwachen!
    Der Scheck kann auch nach 20 Tagen platzten,
    da im Ausland andere Fristen zählen!
    Ergo, man hat 75% von Summe X verschenkt!

  4. #3
    Chef-Hypochonder Avatar von koloth
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    AW: Die Scheck-Falle

    Du hast nicht 75 % verschenkt, sondern Du hast gar nichts mehr und zudem noch 75 % draufgezahlt.

    Ein deutscher Scheck hat 20 Tage Zeit zu platzen, der britische 6 Monate.
    Bei einem amerikanischen kann das Geld sogar noch nach 1 Jahr wieder weg sein.

  5. #4
    Der mit Roller und LKW tanzt

    Avatar von RollerChris
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    AW: Die Scheck-Falle

    Es sei dazu nur so am Rande erwhänt:
    mit einem Verechnungsscheck kann ich innerhalb von 10 min das Geld in Bar von der Bank bekommen. Egal wer der Scheckausteller oder Empfänger ist. Die Summe auf dem Scheck spielt auch keine Rolle.
    Den Trick werde ich natürlich Euch nicht sagen, zumal ich selber mir das eh nicht trauen würde

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