Abmahnungen, Mondstrafe

Alimallaki

Herzlich willkommen!
Ich habe mit großem Interesse sämtliche Seiten über die Abmahnung gelesen. Hier würde ich es auf keinen Fall bei der Mondstrafe und Unterlassungserklärung belassen. Auch würde ich keine niedrigeren Erklärung zustimmen sondern bis in die letzte Instanz durchklagen.

Das grenzt ja schon an den Tricks aus der Gerichtspraxis, was man sich auch im Zivilrecht nicht gefallen lassen muss.

(Eine Mondstrafe ist ein richterlich überhöhtes erstinstanzliches Phantasieurteil, welches nur gesprochen wird, um dann in der Berufungsinstanz eine Einstellung nach § 153 a StPO in Aussicht zu stellen, um das Strafverfahren für das Gericht gleichzeitig kostenfrei einzustellen und den Angeklagten nicht freisprechen zu müssen.

Hier kommt es nicht auf die Schuld des Täters an, denn die Mondstrafe hat nur den Sinn und Zweck, den Angeklagten durch die ausgesprochene Mondstrafe (Phantasiestrafe) einzuschüchtern um ihm dann eine Einstellung gemäß §153a mit Geldstrafe besonders günstig erscheinen zu lassen.

Der Angeklagte hat dann trotz Unschuld keine Wahl und muss der Einstellung nach § 153a zustimmen, da er sonst zu Unrecht verurteilt wird.

Es spielt auch keine Rolle, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Eine Mondstrafe dient hauptsächlich dazu, Strafverfahren auf Kosten des Angeklagten abzukürzen. (siehe auch: Strafbefehl)

Dies ist mittlerweile tägliche Gerichtspraxis und verstößt nicht gegen die StPO.)
 
Alimallaki schrieb:
Dies ist mittlerweile tägliche Gerichtspraxis und verstößt nicht gegen die StPO.)
Das ist eine Sauerei, daß es legal ist (n)
Wo ist da die Gerechtigkeit, für die Gerichte doch sorgen sollen?
 
Erst mal Willkommen auf dem Wohlfühlboard -
Aber ein paar Quellen für diese angeblich "verbreitete Praxis" wäre ja nicht verkehrt.
 
Findet man bei google.
Und bei Geocities
geocities.com/mondstrafe

Bevor ein Gericht einen Freispruch gibt wird vorher nochmal eine Einstellung ausgehandelt, weil der Angeklagte immer noch das Restrisiko für eine Verurteilung hat. In Deutschland hat der Richter freue Beweiswürdigung. So kann man zunächst auch mal locker als Unschuldiger verurteilt werden.

Meistens raten dann die Anwälte zu einer Einstellung damit es nicht im Worst Case heißt, er hätte ja einer Einstellung zustimmen können.

Unfair ist es, wenn der Richter freispricht und direkt vorher trotzdem einen 153a anbietet.

(So habe ich das jedenfalls verstanden)
 
Schwachsinn.
Was ich dazu gefunden habe:
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17355

Die Strafe bemisst sich alleine nach der Schuld des Täters (§ 46 ff. StGB). Alles Andere wäre contra legem und verfassungswidrig. Da man aber nicht in den Kopf eines Richters sehen kann, wird der Beweis der Tatsache, dass mit der Strafe alleine der oben benannte Zweck verfolgt wird, nicht gelingen. Völlig abwegige Strafmaße werden aber auffallen.
 
Das stimmt. Richtig.

Es geht nur darum, dass es unfair ist, vor einem Freispruch zu fragen, ob eine Einstellung nach 153a in Frage käme. Der Richter muss dann kein Urteil schreiben.

Was ist denn das für eine Rechtsauffassung?
 
Was ist daran unfair? Ein eingestelltes Verfahren ist in gewisser Weise eine salomonische Lösung - Also eine Einigung ohne ein Urteil unter Vermittlung des Gerichts.
Du musst ja nicht zustimmen.

Ich glaub eher, Du rennst einem Phantom hinterher.
 
Wenn die Frage aber immer dann kommt, wenn der Richter einen Schuldig sprechen will und der Angeklagte weiß das, dann ist es doch sicherlich unfair, wenn der Richter die Frage stellt einzig allein um den Angeklagten zu einer Einstellung zu nötigen.
Natürlich gibt es Idealisten, aber wenn die Kosten hoch sind und man das als Angeklagter im Hinterkopf hat, dann könnte man da leicht zustimmen.

Anders wäre es wenn der Richter immer fragt, sodass es nicht zu so einer "Nötigung" kommt. Dann stimm ich Bio zu.

PS: So wie in der Prüfung, wenn der Lehrer/Prof fragt: "Sind sie sicher?" Eigentlich heißt das ja: "Denken sie noch mal nach", aber es konnte ja auch eine Fangfrage sein. Das wäre doch dann unfair, wenn man deswegen umschwengt obwohl man recht hatte.
 
Ganz so abwegig ist der Punkt Alimallaki's nicht.
Mußte das als Beschuldigter (StPo) auch schon erfahren.
Ob nun gerechtfertigt oder nicht, sei dahingestellt.

Aufgrund des zunehmenden Arbeitsaufwandes der Staatsanwaltschaften, insbesondere der Berliner SA, wird es allmählich zur gängigen Praxis, Beschuldigte per SB (Strafbefehl) abzufertigen. Dabei wird in weiser Vorraussicht der SB unverhältnismäßig hoch, natürlich noch im Rahmen der zulässigen TS (Tagessätze) , angesetzt. Es gibt halt Bürger die schlucken die Pille, weil Widerspruch und der daraus resultierende Rechtsweg nochmals Geld kosten würde, oder halt jene, die Widerspruch einlegen. Die SA kalkuliert mit diesem Verhältnis. Und das nicht mal schlecht, bedenkt man doch mal, das jeder Freispruch zu Staatskosten geht.

Wenn es dann daraufhin zur HV (Hauptverhandlung) kommt, wenn der Beschuldigte Widerspruch eingelegt hat, gereicht es der SA immerhin noch,
wenn eine Einstellung des Verfahrens ausgehandelt wird. Um so höher der Betrag im SB, um so mehr bleibt bei einer Urteilsminderung in der HV.

Man könnte jetzt polemisch sagen;
"So haben halt beide Seiten was davon".
Der Staat und der gebeutelte Beschuldigte.

Quinta Essentia:
Das deutsche Rechtssystem ist einem Schweizer Käse nicht ganz unähnlich. :)
 
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