Und was heißt das jetzt im konkreten Fall?
Der arme Kerl darf jetzt für alle Zeit für dieses Kuckuksei blechen, ohne eine Chance da je wieder rauszukommen?
Diese Richter haben doch einen Sockenschuss!
Eben kam's im Radio: Lässt ein Vater heimlich einen Vaterschaftstest machen, darf dieser Test vor Gericht nicht anerkannt werden. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes werde dadurch verletzt, so die Richter.
Für mich ist dieses Urteil unfassbar. Bin mal gespannt, was darüber noch zu lesen sein wird. Wenn ich Zweifel habe, dass das Kind von mir ist, muss ich entweder die Klappe halten oder riskieren, dass mich meine Frau mangels Vertrauen verlässt, wenn das Kind doch von mir ist. Mal sehen, wie das Urteil im detail begründet wird.
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Und was heißt das jetzt im konkreten Fall?
Der arme Kerl darf jetzt für alle Zeit für dieses Kuckuksei blechen, ohne eine Chance da je wieder rauszukommen?
Diese Richter haben doch einen Sockenschuss!
Der Vater kann, wenn er glaubt nicht der Erzeuger zu sein, den offiziellen Weg gehen und eine Klage einreichen. In beiden Fällen ist das Vertrauen der Partner ohnehin gestörrt.
Es geht hier insbesondere um das Persönlichkeitsrecht des einzelnen und damit der Frau. In der Rechtsprechung 1.) wurde ein heimlicher Vaterschaftstest bisher auch nicht anerkant. Was soll das ganze dann auch für den Betroffenen, der galubt ein Kuckucksei untergejubelt zu bekommen? Ich denke, dass es so oder so nicht mehr zu einem vernünftigen und vertrauensvollen Familienleben kommt, wenn denn erst der Verdacht aufkommt. Der Betroffene könnte zudem das evt. für ihn "positive Ergebnis" für seine Interessen ausschlachten und es kann ohne weiteres zu Erpressungsversuchen kommen.
Ich finde diese Entscheidung richtig.
Edit:
1.) OLG Celle
2003-10-29
15 UF 84/03 (nicht rechtskräftig)
Rechtsbereich/Normen: § 1599 BGB, Art. 2 GG, §§ 286, 372a ZPO
Einstellung in die Datenbank: 2004-03-17
Bearbeitet von: Katharina Irmen
Quelle: NJW 2004, S. 450
Da bleibt einem als Mann ja nur noch bereits vor der Eheschließung über einen Ehevertrag zumindest für den Fall einer späteren Trennung rechtsverbindlich einen Vaterschaftstest zu vereinbaren.
Aber ob dieses Ansinnen bei der künftigen Gattin gut ankommt?
Tatsächlich geht es hier imho nicht um die Persönlichkeitsrechte des Kindes. Falls in Deutschland wirklich jedes 10. Kind ein Kuckuckskind wäre (wird in einigen Medien behauptet) und da ein nennenswerter Anteil der angeblichen Väter durch einen heimlichen Vaterschaftstest nachweisen könnte das er gar nicht der Vater (und somit auch nicht unterhaltspflichtig !!!) ist müsste im Zweifelsfall unser Sozialstaat (und damit wir alle) für das Kind aufkommen.
Falls ich Betroffener wäre würde ich zukünftig einfach so vorgehen: erst mal ein heimlicher Vaterschaftstest, wenn sich heraus stellt ich bin nicht der Vater den offiziellen Weg gehen und einen legalen Vaterschafstest verlangen.
Sollte ich doch der Vater sein die Sache einfach vergessen.
Um es mal ganz krass auszudrücken: ich wollte auch keine fremde Brut groß ziehen.
@Grainger
Zahlen muss immer der Stecher, der Staat hilft nur, wenn es da nichts zu holen gibt. Das ist aber auch bei einem "ehelichen" Stecher so...
Irgendwann .... viele Jahre später .... sehen sie ein Vatermal ...
´TBuktu waz ´ere´
Gruss
Tim
Eheverträge sind sowieso Pflicht.
Aber selbst wenn man einen hat, so setzen sich Gerichte oft darüber hinweg:
Vor nicht allzulanger Zeit war ein Fall in den Schlagzeilen, wo zwei Partner einen solchen Vertrag mit Gütertrennung hatten.
Nun, die Ehe hielt nicht und wurde geschieden. So weit, so gut:
Nur Jahre später, der Exgatte war inzwischen ein paar Gehaltsklassen weiter aufgestiegen, kam die Alte an und hat gegen den eigenen Vertrag geklagt und wollte Untherhalt haben.
Sie bekam recht, die Gerichte sprachen ihr Unterhalt zu! Die Begründung war, dass trotz des Ehevertrages und der geschiedenen Ehe eine weiterreichende Verantwortung bestünde
Eine andere schöne Sache sind übrigens diese Spermaspender, die haben auch eine tickende Zeitbombe im Kühlschrank liegen:
Selbst wenn sie vom Artzt Anonymität zugesichert bekommen haben, das ist nichtig!
Wenn eine Frau (oder das Kind) auf Unterhalt klagt, muss der Artzt die Daten rausrücken und der Spender zahlen!
MfG, Bio
Das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht verletzt werden. Das ist offensichtlich die Begründung. Mit der Frau hat das ja wohl gar nix zu tun. Bei Ihr wird durch einen Vaterschaftstest keinerlei Grundrecht verletzt.
Das mit dem Erpressungsversuch verstehe ich nicht ganz, Gamma-Ray.
EDIT:**zu langsam**
Geändert von chmul (12.01.05 um 17:07 Uhr)
Das stimmt so nach meiner Meinung nicht. Die Frau, die ihrem Gespons ein Kuckuckskind unterschieben will, profitiert hier zwar davon, in erster Linie wurde aber sehr viel weiter gedacht:Original geschrieben von Gamma-Ray
Es geht hier insbesondere um das Persönlichkeitsrecht des einzelnen und damit der Frau.
Es geht um das Wort "heimlich". Wenn heimliche Analysen des Gencodes vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Der Chef könnte zum Beispiel beim Vorstellungsgespräch von der Kaffeetasse "ablesen" (lassen), ob Du an einem körperlichen oder psychischen Defekt leidest (Stichwort: Krank-"feiern"). Die Bildzeitung könnte vom Pipi-Prinz eine Gencode-Analyse anfertigen lassen, Dein Lieblings-Barkeeper könnte festellen lassen, ob Deine Erbsubstanz durch Drogen verändert ist usw., usw.
Damit jeder selbst entscheiden kann, was über sein Erbgut wo gespeichert ist ("informationelle Selbstbestimmung"), deswegen sollen Tests ohne Einverständnis des Betroffenen unter Strafe gestellt werden. Und deshalb konnten die Richter auch in diesem Fall nicht anders als so urteilen.
Oh je, da überschätzt Du die Genetik bei weitem.Der Chef könnte zum Beispiel beim Vorstellungsgespräch von der Kaffeetasse "ablesen" (lassen), ob Du an einem körperlichen oder psychischen Defekt leidest (Stichwort: Krank-"feiern"). Die Bildzeitung könnte vom Pipi-Prinz eine Gencode-Analyse anfertigen lassen, Dein Lieblings-Barkeeper könnte festellen lassen, ob Deine Erbsubstanz durch Drogen verändert ist usw., usw.
Wir fangen gerade erst an zu verstehen, wie das Genom eigentlich funktioniert:
Irgendwelche "Defekte" lassen sich aus den Genen, die Du an einer Kaffetasse hast bestimmt nicht herrauslesen.
Für eine Derartige Analyse müßtest Du das ganze Genom der betroffenen Person Sequenzieren oder zumindest mit einzelnen Markern durchsuchen: Kurzum sehr aufwendig, sehr teuer und noch unzuverlässiger als ein konventionelles Bewerbungsgespräch.
Abgesehen davon, dass es so gut wie keine derartigen Marker gibt (eine der wenigen Ausnahmen ist die Sichelzallanämie, die lässt ich tatsächlich genetisch diagnostizieren)
Kurzum: Nein, kann er nicht: Auch wenn ein Drogenmißbrauch eventuell Mutationen (also letztlich Krebs) auslösen kann, so sind davon immer nur einzelne Zellen betroffen. Und da die Mutation ja an jeder beliebigen Stelle auftreten kann, drüfte er diese mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht finden.Dein Lieblings-Barkeeper könnte festellen lassen, ob Deine Erbsubstanz durch Drogen verändert ist
Das Raucher Lungekrebs kriegen, sollte er auch so wissen
So eine Verwanschaftsanalyse ist da deutlich einfacher:
Du nimmst DNA vom Vater, der Mutter und dem Kind, vermehrst Die mit einer PCR (Polymerase Kettenreaktion) und haust da Enzyme drauf, die immer bei bestimmten Sequenzabfolgen schneiden.
Dann trennst Du die DNA - Fragmente der Länge nach auf und erhältst ein Bandenmuster, mit dem Du mit etwas Glück die Abstammung nachweisen kannst.
Mal ganz grob vereinfacht, damit kann man auf jeden Fall keine Rückschlüsse auf irgendwelche Eigenschaften der getesteten Personen ziehen. Die unterschiede in den Schnittmustern ergeben sich meißtens in den Bereichen des Genoms, wo eh keine Informationen für Gene gespeichert sind. Daher ist der Begriff "Gentest" auch sehr unpräzise, besser währe "DNA-Analyse".
Trotz dem hast Du in der Sache natürlich Recht, auch wenn die Technik noch nicht so weit ist, hier gilt es vorzubeugen.
MfG, Bio
Jeder hat zerschossene DNS in sich.
Und bei jedem Röntgen werden es mehr
Gruss
Tim
da kommt so ein Wurm auf die Welt.
Für dieses neue Menschenkind muss Verantwortung getragen werden.
In der Regel von 2 Menschen. Den Eltern. Die sich mit der Geburt zu dem Kind bekennen (oder eben nicht)
Ich bin auch nicht begeistert von dem Kukuckseiprinzip.
Aber ich habe da ein Bild vor Augen:
Da liebt der Vater das Kind abgöttisch macht und tut alles für die Entwicklung und dann auf einmal funktioniert die Beziehung mit der Mutter nicht mehr. Der Test sagt - Du bist raus aus der Verantwortung ...... ???
Ja zum Kind ist ja zum Kind.
PS
macht tatsächlich die DNS oder der Zeugungsvorgang den VATER aus?
Was denn sonst ?Original geschrieben von Madame
PS
macht tatsächlich die DNS oder der Zeugungsvorgang den VATER aus?
Zumindest aus biologischer und genetischer Sicht ist die Antwort eindeutig.
Und evolutionär betrachtet ist die Weitergabe der eigenen Gene der Schlüssel zum Erfolg, Kuckucksväter sind in dieser Hinsicht doppelt erfolgreich:
sie geben ihre Gene weiter und überlassen Aufzucht und Pflege der Brut anderen während sie sich schon um die Weitergabe ihrer Gene an die nächste Kuckucksgeneration kümmern.
Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet kann ein Mann eigentlich gar kein Interesse haben die Kinder eines anderen groß zu ziehen.
Eine große Ausnahme sind da die Paviane: sich möglichst rührend um die Jungen zu kümmern (auch wenn es nicht die eigenen sind) steigert die Attraktivität eines Männchens in den Augen der Weibchen ganz ungemein. Und das erhöht die Wahrscheinlichkeit, bei nächster Gelegenheit vielleicht die eigenen Gene weitergeben zu können.
Der liebevolle Umgang der Pavianmännchen mit den Jungen ist im Prinzip also auch wieder reiner Sebstzweck.
Ok, sagen wir, es darf nicht heimlich geschehen. Ab wann kann ein Kind denn wirksam seine Zustimmung geben? Das dürfte dann künftig wieder viel Stoff für Gerichtsverhandlungen bieten.
@Madame
Ein Mann, der ein Kind liebt, wird nicht aufgrund eines Vaterschaftstests plötzlich sagen, dass er sich nicht mehr um das Kind kümmern will. Er muss sich dann halt entscheiden, ob der auf Distanz zum Kind geht oder ob er weiter der Mutter zusammenlebt, die ihn ja böse belogen hat. Bei einer Trennung hat er ja kaum noch eine Chance, das Kind regelmäßig zu sehen, schließlich ist er ja noch nicht einmal der Vater...
Das bezieht mehr auf "Unfälle". Stell dir vor, der Vater (nicht der Erzeuger) bleibt dann bei der Mutter und dem Kuckucksei im Falle einer heimlichen Prüfung. Dem Kind wird aus Scham nicht gesagt, dass ein anderer Stecher der genetische Erzeuger ist. Der Vater könnte dann Druck auf die Mutter ausüben, auch wegen der Nachbarn, der Verwandten, der Kollegen und was weiß ich in dem Sinne: seht nur, was ich für ein schlechtes Weib habe. Das war mein Gedanke.Original geschrieben von chmul
Das mit dem Erpressungsversuch verstehe ich nicht ganz, Gamma-Ray.
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