noch eine interessante Frage zur Lohnsteuer

bx-8017

schläft auf dem Boardsofa
Hi,

wie wird folgender Fall geregelt:

Bei meiner Frau und mir bin ich der Besserverdiener.

Wir wollen, weil es sich generell rentiert die Steuerklassen wechseln, von 4-4 auf 3-5.

Das ist ja nach Auskuft von meinem Finanzamt kein grosser Akt. Man lässt sich vom Arbeitgeber die Steuerkarte geben, geht damit zum Einwohnermeldeamt, lässt die Dinger umschreiben, und gibt sie dann beim Arbeitgeber wieder ab.

So, meine Frau bekommt ihr Gehalt am 15 des Laufenden Monats, ich bekomme mein Gehalt am Monatsende.

Was passiert jetzt, wenn die Firma meiner Frau es nicht mehr schafft, bis zum 15. die Steuerklasse auf 5 umzustellen. Mein Arbeitgeber aber schafft das bi zum 30, da er ja noch mehr Zeit hat.

Meine Frau bekäme dann diesen einen Monat Lohn mit Lstklasse 4 und ich mit Lstklasse 3, was ja zu unserem Vorteil wäre, das ja dann meine Frau weniger Abzüge hat, als eigentlich mit Lstklasse 5 geplant.

Ich denke mir, dass dies entweder den darauffolgenden Monat richtig gestellt wird, bzw am Jahreende.
Ist das richtig ??


Frage 2: Wie ist das überhaupt, wenn wir sagen wir mal ab dem 11. dieses Monats jetzt in 3 und 5 wechseln. Wie wird dann der Monatslohn errechnet ?
1. Möglichkeit: Der ganze Monat wird mit 3 und 5 gerechnet
2. Möglichkeit: Der ganze Monat wird noch mit 4 und 4 gerechnet, erst im nächsten mit 3 und 5
3. Möglichkeit: Die steuerl. Abzüge werden auf den Tag genau berechnet, d.h. bi szum 11.05
mit 4-4 , und vom 12.05-31.05 mit 3-5


Kennt sich damit jmd aus ?

Grüße
BX-8017
 
Nach deiner ersten Möglichkeit.
Bei Zahlung des Lohnes wird immer nach der zu diesem Tag gültigen Steuerklasse versteuert, und zwar so, als ob dieser Lohn das ganze Jahr verdient wird. Deshalb sollte eigentlich fast immer eine Steuererklärung gemacht werden. Da wird dann ausgerechnet wieviel ihr für euer Einkommen Steuern zahlen müsst abzüglich wieviel ihr bezahlt habt.
 
Danke für deine Auskunft !!

und was sagst du zu dem Problem, das meine Frau evtl nach 4 versteurt wird , weil der Arbeitgeber den Wechsel nicht mehr schafft, ich aber nach 3 versteuert werde, diesen einen Monat.

Wie geht es dann weiter ?

Grüße
BX-8017
 
Original geschrieben von bx-8017
Danke für deine Auskunft !!

und was sagst du zu dem Problem, das meine Frau evtl nach 4 versteurt wird , weil der Arbeitgeber den Wechsel nicht mehr schafft, ich aber nach 3 versteuert werde, diesen einen Monat.

Wie geht es dann weiter ?

Grüße
BX-8017

Das gleiche, es zählt der Tag der Gehaltsauszahlung.

Der vermeintliche Vorteil würde am Jahresende bzw. bei Lohsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen.



HarryP
 
Bei unserem Abrechnungssystem in der Firma würde ich in so einem Fall einfach bei der Lohnabrechnung im nächsten Monat rückwirkend die Lohnsteuerklasse ändern.

Die zuviel abgezogene Lohnsteuer würde Deiner Frau wieder gutgeschrieben.
Und die vom Arbeitgeber an das Finanzamt zu überweisende Steuersumme würde halt einfach um diesen Betrag vermindert.

So was kommt bei uns fast jeden Monat ein paar Mal vor, und da Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte für ein neues Steuerjahr ja erst bis zum 31.03. des laufenden Steuerjahres bei Arbeitgeber abgeben müssen hat man im ersten Quartal solche Fälle sowieso immer massenhaft.
 
also soweit mir bekannt ist, ist der Wechsel der Steuerklassen erst zum 01.01.2005 möglich.
 
@Autoöl

Nö, Wechsel der Lohnsteuerklasse ist in der Zeit vom 01.01. bis 30.11. des Steuerjahres möglich, nach dem 30.11. ändern die Finanzämter normalerweise keine Steuerkarten mehr.

Das Gleiche gilt im Prinzip auch für die Eintragung von Steuerfreibeträgen.
 
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