Ob Du es glaubst oder nicht, das Posting kam genau zum richtigen Zeitpunkt - wir sind hier nämlich gerade am Überlegen, wie wir einen bösen Buben dranbekommen - diese Möglichkeit scheidet also schon mal aus
Bundesverfassungsgericht stoppt Zivilgerichte
Heimliche Mithoerer am Telefon duerfen nicht als Zeugen vor Gericht auftreten.
Nur bei schweren Straftaten ist die Vernehmung zulaessig. Das hat das Bundes-
verfassungsgericht entschieden. Das Belauschen von Gespraechen etwa ueber
eine Freisprecheinrichtung verletze das Persoenlichkeitsrecht des Gespraechs-
partners, entschieden die Richter in Karlsruhe. Sie hoben zwei Gerichtsurteile auf,
bei denen Mithoerer als Zeugen ausgesagt hatten (Az. 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98).
Die vollstaendige Meldung finden Sie unter:
http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNR=0&p_E1=2&p_E2=0&p_E3=120&p_E4=0&p_Inh=B:5125
Anzeige
Ob Du es glaubst oder nicht, das Posting kam genau zum richtigen Zeitpunkt - wir sind hier nämlich gerade am Überlegen, wie wir einen bösen Buben dranbekommen - diese Möglichkeit scheidet also schon mal aus
Supi wenn du eine Bestimmte Person meinst da habe ich was schriftliches.
Aber wenn es aus deinen kreisen jemand ist natürlich nicht
Nene ist was rein Privates - sonst hätte ich hier nicht gepostet
Hab die Nachricht auch gelesen - besagt sinngemäß einfach nur, dass dasBöser Bube - diese Möglichkeit scheidet also schon mal aus!
nicht von der Gegenseite erlaubte Mithören von Zeugen keine Beweiskraft hat.
Wahrscheinlicher Hintergrund: Die Beweise (Stimmen-Zusammenschnitte) sind
zu leicht fälschbar, Expertisen zur Echtheit würden als Zivilprozesskosten in die
Höhe treiben.
Doch bei Strafprozessen (simple Beleidigungsklagen mal ausgenommen) dürfte
diese Beweismöglichkeit voll greifen, da denke ich mal an die große Menge an
'sexuellen Belästigungen' per Telefon - dafür erlaubt die Telekom sogar eigens
Fangschaltungen!
Lesezeichen