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Thema: Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft Bundesverfassungsgericht stoppt Zivilgerichte Heimliche Mithoerer am Telefon duerfen nicht als Zeugen vor Gericht auftreten. Nur bei schweren Straftaten ist die ...
  1. #1
    gehört zum Inventar Avatar von SilverSurfer99
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    Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft

    Bundesverfassungsgericht stoppt Zivilgerichte

    Heimliche Mithoerer am Telefon duerfen nicht als Zeugen vor Gericht auftreten.
    Nur bei schweren Straftaten ist die Vernehmung zulaessig. Das hat das Bundes-
    verfassungsgericht entschieden. Das Belauschen von Gespraechen etwa ueber
    eine Freisprecheinrichtung verletze das Persoenlichkeitsrecht des Gespraechs-
    partners, entschieden die Richter in Karlsruhe. Sie hoben zwei Gerichtsurteile auf,
    bei denen Mithoerer als Zeugen ausgesagt hatten (Az. 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98).

    Die vollstaendige Meldung finden Sie unter:

    http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNR=0&p_E1=2&p_E2=0&p_E3=120&p_E4=0&p_Inh=B:5125

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  3. #2
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft

    Ob Du es glaubst oder nicht, das Posting kam genau zum richtigen Zeitpunkt - wir sind hier nämlich gerade am Überlegen, wie wir einen bösen Buben dranbekommen - diese Möglichkeit scheidet also schon mal aus

  4. #3
    Der mit Roller und LKW tanzt

    Avatar von RollerChris
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    AW: Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft

    Supi wenn du eine Bestimmte Person meinst da habe ich was schriftliches.
    Aber wenn es aus deinen kreisen jemand ist natürlich nicht

  5. #4
    Der Pessimist Avatar von Supernature
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    AW: Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft

    Nene ist was rein Privates - sonst hätte ich hier nicht gepostet

  6. #5
    nicht mehr wegzudenken Avatar von LX-Ben
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    AW: Telefon-Mithoeren ohne Beweiskraft

    Böser Bube - diese Möglichkeit scheidet also schon mal aus!
    Hab die Nachricht auch gelesen - besagt sinngemäß einfach nur, dass das
    nicht von der Gegenseite erlaubte Mithören von Zeugen keine Beweiskraft hat.
    Wahrscheinlicher Hintergrund: Die Beweise (Stimmen-Zusammenschnitte) sind
    zu leicht fälschbar, Expertisen zur Echtheit würden als Zivilprozesskosten in die
    Höhe treiben.

    Doch bei Strafprozessen (simple Beleidigungsklagen mal ausgenommen) dürfte
    diese Beweismöglichkeit voll greifen, da denke ich mal an die große Menge an
    'sexuellen Belästigungen' per Telefon - dafür erlaubt die Telekom sogar eigens
    Fangschaltungen!

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