
Das Bundesjustizministerium informiert heute in seinem Newsletter über einen neuen Service: die Bereitstellung eines Leitfadens zur Impressumspflicht.
Unter
BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht steht eine Abhandlung bereit, die über die Anbieterkennzeichnung (Impressum) informiert. Dabei wird erörtert, wann und für wen eine Anbieterkennzeichnung Pflicht ist, welche Punkte sie beinhalten soll und es gibt Gestaltungshinweise. Natürlich ist diese Abhandlung nicht rechtsverbindlich.
Lt. BMJ möchte man damit zur Abmahnsicherheit beitragen, wird aber nicht müde sofort zu verdeutlichen, dass man doch besser Anwälte und Gerichte arbeiten lassen soll.
Zitat:
aus dem Leitfaden: Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden.
Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.
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Zitat:
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aus dem Newsletter des BMJ: Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.
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Leider steht nirgends, dass die Kosten für die Rechtssprechung vom BMJ erstattet werden.